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7. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

die Gründung einer Kapitalgesellschaft (oder auch Peronengesllschaft, letztlich wäre ja auch eine GmbH & Co. KG ein geeigneter Rahmen) umgeht keinesfalls nur per Gesellschaftsform den Sachverhalt der "Liebhaberei" d. h. den Nachweis der Einkunfts- bzw. Gewinnerzielungsabsicht.

Nicht zu vernachlässigen ist der Einwand des "Gestaltungsmißbrauches".

Nachzulesen zB hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_rechtlichen_Gestaltungsmöglichkeiten

7. Oktober 2016: Von Thore L. an Wolfgang Lamminger

Man beachte (aus Deinem Link):

  • der Steuerpflichtige kann keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe nachweisen

Ich gebe zu: ich würde mich schon ein wenig amüsieren, wenn dieses EU-FAA Lizenzbashing im Ergebnis dazu führt, dass hunderte Eigner Steuervorteile geniessen, die sie sonst nie erhalten hätten.

7. Oktober 2016: Von Tee Jay an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Mit Sicherheit ist das hier das falsche Forum um über steuerrechtliche Dinge zu sprechen zumal ich der Letzte bin, der da mit fundierte Sachkenntnis punkten könnte... dafür gibt's käufliche Expertise. Du darfst Dir aber eines gewiß sein, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt und das sagt Dir einer, der seit 13-14 Jahren positive Erfahrungswerte mit Ltds und Sarls gemacht hat. Aber das tut hier nichts zur Sache da es bei jeder Firmenkonstruktion um eine Flugzeughalterschaft weniger um Steueroptimierung sondern viel mehr um Risikominimierung gehen sollte. Risikominimierung für Dich, Dein Unternehmen und Deine ggf. hinterbliebene Familie im Fall der Fälle.

Du darfst gerne den Fall mit dem CFIT der King Air in Egelsbach hinzuziehen. Die Witwe ist auf dem Schaden sitzen geblieben denn Kausalitäten spielen bei Verstößen gegen Risikobegrenzungen einer Versicherung keine Rolle. Hier hätte eine Konstruktion zur Risikominmierung wahrscheinlich geholfen. Den Fall darfst Du gerne hier nachlesen: https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20160512-versicherung-fallbeispiel.html

8. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay

TeeJay, Entschuldigung bitte, aber WAS hätte im vorliegenden Fall die Konstuktion einer Halter- oder Eigentümergesellschaft geändert?

Hier einen Zusammenhang zur Optimierung bei versicherungsrechtlichen Konsequenzen herzustellen ist Unsinn.

Es ging im vorliegenden Fall um den Ersatz des eigenen Schadens und hier wäre mit Sicherheit kein anderes Ergebnis zu erwarten, wenn der Halter statt einer natürlichen Person eine juristische wäre.


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