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Direkt neben Eupen liegt Aachen und die Eifel, in der wir täglich dutzende Flugsuchen sehen. Somit geht diese E-Mail auch entsprechend an dich, nahe einer aktiven Zone wohnen, raus.
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Und schon haben wir über 100.000 € an Piloten ausgezahlt: https://www.wingly.io/blog/de/uber-100-000-e-ausgezahlt-mitflugzentrale-wingly-zeigt-sichtbare-erfolge/
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na dann schau mer mal, ob am Wochenende noch 150€ dazukommen...
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Leerflüge auch berechnen ?
Echt ?
Wie ein Ferienflieger
Noch sind die Risiken für die Umwelt überschaubar. Denn noch lohnen sich Mikroflüge nur als Alltagsabenteuer, nicht als Reisealternative. Aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass sich das irgendwann ändert. Heike Hüsers hatte zum Beispiel schon eine Anfrage von einem Vater, der am liebsten eingestiegen wäre wie in einen Ferienflieger: eine Woche Urlaub auf Langeoog, mit der Cessna hin, ein paar Tage später wieder zurück.
Warum eigentlich nicht?, dachte Hüsers. Sie kalkulierte es durch - und kam zum Schluss, dass sich das für den Familienvater nicht rechnet. Die Leerflüge - nach dem Hinflug von der Insel zurück und dann wieder hin zum Abholen - hätten den Preis zu sehr in die Höhe getrieben. Aber wer weiß? Wenn das Mitfliegen populärer wird, wenn für jeden, der von Bord geht, wieder jemand zusteigt, könnte es hinhauen: "Eine Airline arbeitet ja nicht anders", sagt Hüsers.
Quelle: Spiegel Artikel https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/mitfahrboersen-gibt-es-jetzt-auch-fuer-flugzeuge-a-1111649.html
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Weiß ich doch :) Hoffen wir auf gutes Wetter!
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Die liebe Heike aus Hamburg operiert aber m.E. definitiv jenseits der Richtlinie. "So kalkulieren auch die Verkehrsflieger", "Rechnet sich nicht mit Leerflug" hat eher nichts mit "Kostenteilung" und "Not-on-demand" zu tun.
Ich finde Eure Plattform wirklich gut, aber gefühlt - wenn ich auf die Ausbuchungen bei Euch gucke - vermittelt Ihr mit hoher Quote nur Rundflüge. Auch subjektiv: Meine letzten drei Streckenflüge, inkl. durchaus interessanter Strecken wie Düsseldorf-Hamburg, hatten keine Mitflieger - mein einer "Rundflug" (zum Tanken nach EDLE) war hingegen ausgebucht.
Dafür könnt weder Ihr noch ich etwas: Aber unter dem Strich fände ich es schade, wenn Ihr nur das Rundflug-Geschäft bei den Vereinen und Kommerziellen abgrabt.
Das coolste Dumping-Mitflug-Angebot von Lutz blieb übrigens auch ungebucht: Ein bissel harmloses Mitfliegen mit der eher langweiligen Extra 300.
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300/LC (Sales designation 330LX), bitte.
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Lieber Georg,
Da helfe ich gerne mit Statistiken aus. 40% sind in der Tat Streckenflüge, von denen aber wiederum immerhin 50% gebucht werden. Die meisten Leute, ich habe dein Flugbeispiel jetzt leider nicht genau im Kopf, buchen Strecken aber eher für Tages- und Wochenendtrips. Für "geschäftlicheres" lohnt das nur bei IFR-Flügen - ich würde es einfach weiter versuchen. Teils kommen die Buchungen unerwartetet und dann en Masse. Hatten wir alles schon.
Viele Grüße
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Da fehlt ein Punkt im Link ;)
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An dieser Stelle der Hinweis, dass autorouter seit neuestem über eine Wingly-Integration verfügt. Bei Flügen, die wir grundsätzlich für geeignet halten, kann man direkt aus der Anwendung heraus den Flug auf Wingly publizieren.
Geeignet halten wir einen Flug, sofern:
- noch mindestens 48h bis zum off block sind;
- das Flugzeug eine EASA-Registrierung hat oder
- alternativ das Flugzeug eine N-Registrierung hat und der Flug innerhalb eines Landes stattfindet;
- das Flugzeug ein MTOM von<= 3500kg hat
Weitere Informationen dazu auf unserem Wiki.

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Hi, warum die Beschränkung auf die Landesgrenzen bei N-reg?
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Vielen Dank auch für die "disable"-Funktion, gut mitgedacht. ;)
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Weil Kostenteilung mit FAA-Pilotenlizenzen illegal ist in der Form die Wingly in Europa betreibt. Sofern ein Flug innerhalb eines Landes stattfindet, darf das N-reg Flugzeug nach FAR 61.3 1) v) mit einer Pilotenlizenz des Landes geflogen werden. Wir wissen natürlich nicht, ob der Pilot eine solche Lizenz besitzt, daher ist das keine erschöpfende Prüfung. Wir wissen jedoch, dass der Pilot keine 2 EASA-Lizenzen für einen grenzüberschreitenden Flug hat, denn nach EU-Recht darf man nur eine EASA-Lizenz haben.
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Rückfrage: Wenn ich eine EASA und eine US Lizenz habe und mit N-reg unterwegs bin - die Rechte welcher Lizenz übe ich aus? Wenn ich auf einem Kostenteilungsflug in hierbei verunglücke, werden Geschädigte möglicherweise argumentieren wollen und können, dass ich gemäß FAA unterwegs war und Kostenteilung via Mitflugzentrale entsprechend nicht legal war?
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Von allen lutz'schen Hypothesen ist das eine der hypothetischsten ;-)
Die Beurteilung, ob man sich im Rahmen aller unserer 1.000.000 Gesetze befindet, obliegt jedem selbst. Uns ging es darum, offensichtlich illegale Konstellationen auszusieben, nicht dass jemand sagt "ihr hättet doch wissen müssen, dass und ihr habt es trotzdem angeboten".
Mein Hinweis an Lars war, bei nicht in der EU zugelassenen Flugzeugen die Kunden gesondert auf die engen Möglichkeiten hinzuweisen. Nur wenn Wingly in diese Sache a) kompetent und b) problembewusst ist, wird das ein nachhaltiger Erfolg.
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Wenn Du zwei Pässe mit Dir führst, in ein Land einreist, für das beide gültig sind, aber Du wirst nicht kontrolliert - mit welchem Paß reist du ein ?
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Erik, da hast Du den Punkt genau erwischt! Wenn ich mit meinem belgischen und meinem deutschen Pass nach Deutschland einreisen und mich nicht als Deutscher ausweisen würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit.
Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman.
Ist natürlich sehr hypothetisch, dass daraus ein Problem entstehen könnte.
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ICh denke mit EASA Lizenz im austellendem Land kann man "gefühlt" Flüge geteilt anbieten. Hab darf dann nur in dem Land fliegen, in dem die EASA Lizenz ausgestellt ist.
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