Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. August 2016: Von Jacob van Short an Tobias Schnell

Hallo Tobias,
ich kann dir hier die Auskunft der AustroControl (sollte daher auch nur für AT gelten) empfehlen, ich denke, dass dies deinen Beitrag bestätigt:

Quelle: https://www.austrocontrol.at/piloten/season_opener_2016/faqs_2016/faq_-_lfa

Ist es notwendig Papierkarten mitzuführen?

NCO:

Gemäß GM1 NCO.GEN.135(b), das zwar rechtlich unverbindlich ist, von Austro Control aber trotzdem im Sinne der Allgemeinen Luftfahrt angewandt werden wird, ist es zulässig, Karten auch in anderer Form als in Papierform mitzuführen. Bei der Verwendung elektronischer Karten ist allerdings folgendes zu beachten:

Fix eingebaute Geräte (z.B. Multi Functional Displays (MFD) wie im G1000 System integriert) oder im Luftfahrzeug mittels Halterungen befestigte Geräte sind gemäß NCO.IDE.A.100 (bzw. NCO.IDE.H.100 für Hubschrauber) zuzulassen, um Verwendung als elektronischer Kartenersatz finden zu dürfen. Die meisten der bisherigen MFD Installationen erfüllen die kartenspezifischen Zulassungskriterien noch nicht. Auch Halterungen für PEDs („Portable Electronic Devices“), die im Luftfahrzeug befestigt sind, sind zulassungspflichtig – unabhängig von der Art ihrer Befestigung.

Die Verwendung eines Tablets oder ähnlichem ist zur Anzeige von Kartenmaterial (VFR/IFR) zulässig, sofern das Gerät nicht der Primärnavigation (z.B. Verfolgen einer eingegebenen Kurslinie) dient. Auch muss das Gerät unabhängig von einer luftfahrzeugspezifischen Stromquelle oder Datenverbindung zur installierten Ausrüstung betrieben werden. Ausgenommen hiervon ist eine im Luftfahrzeug für diesen Zweck zertifizierte Stromquelle (z.B. Zigarettenanzünder). Ebenfalls beachtet werden muss, dass gemäß NCO.GEN.125 ein „Portable Electronic Device (PED)“ – und als solches ist eine elektronische Karte zu verstehen – die Leistung des Luftfahrzeuges oder seine Ausrüstung keinesfalls beeinträchtigen oder stören darf.

Seitens Austro Control wird die Mitnahme eines Backups (Papierkarten, zweites Tablet, etc.) empfohlen, zwingend notwendig ist es jedoch nicht. Piloten sollten sich vor Verwendung auch Gedanken über Bedienbarkeit, Ablesbarkeit unter verschiedenen Lichtverhältnissen, Informationsinhalte (muss alle Informationen einer entsprechenden ICAO Karte beinhalten), zusätzlicher Workload, Akkulaufzeit, Verstaubarkeit, etc. machen. Jedenfalls ist der Pilot dafür verantwortlich, dass er im Falle des Ausfalles der elektronischen Karte – egal, ob fix installiert oder in Form eines PEDs – trotzdem noch in der Lage bleiben muss, seinen Flug sicher zu Ende zu führen.

Bei einer operationellen Inspektion („Ramp Check“) ist ein funktionstüchtiges Tablet oder ähnliches mit aktuellem Kartenmaterial jedenfalls ausreichend.

NCC:

Elektronische Karten dürfen auch im NCC-Bereich verwendet werden, die Empfehlungen bzw. Vorgaben des NCO-Bereiches sind sinngemäß anzuwenden. Zusätzlich ist im NCC-Bereich die Verwendung von elektronischen Karten im entsprechenden Operations Manual abzubilden. Hierbei sind alle mit diesem Verwendungszweck notwendigen Verfahren (Backup, etc.) darzustellen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang