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6. Mai 2016: Von Olaf Musch an Johannes König Bewertung: +3.00 [3]

Ein Prüfungsflug und (im Schnitt) 100 Landungen in der PPL-Ausbildung sind aber keine Unwägbarkeiten, sondern Tatsachen. Damit sollten die dann in die Kostenrechnung rein. Genau so ein Pfusch ist der sogenannte "Spritzuschlag", der oft nicht in der Aufstellung drin ist. Entweder, ich verchartere Nass, dann ist Sprit drin (ohne Wenn und Aber), oder ich verchartere Trocken, dann ist er nicht drin.

Hallo Johannes,

Die Flugschule verkauft Dir Fluglehrer, Unterricht, Maschinenzeit.
Alle anderen Kosten kann (und sollte!) sie nennen, von mir aus auch schätzen. Aber im rechtlichen Sinne darf sie doch diese Positionen gar nicht anbieten. Sie erhebt ja diese Gebühren nicht.
Ich als Firmeninhaber würde den Teufel tun, auf einem verbindlichen Angebot meinerseits Kosten zu nennen, die andere Stellen meinem Kunden direkt berechnen. Ich kenne Dein Geschäft nicht, aber machst Du da sowas?

Was anderes wäre das, wenn ich z.B. als Flugschule die Landegebühren immer direkt bei den Flugplätzen der Umgebung bezahle und das dann an meine Schüler weiterreichen würde. Die Schwankungen bei den Gebühren wären dann mein Risiko bzw. meine Chance. Macht aber meines Wissens keiner.

Ich gebe Dir natürlich recht, dass Zuschläge eingerechnet und deren Rahmenbedingungen erläutert gehören. Entweder auf der Webseite oder einem Angebot. Genauso wie Stundenpreise, deren Gültigkeitszeiten und die Definition der "Stunde" (Flug, Block, Hobbs, ...).
Da sind vielleicht auch (gerade in Bayern? ;-)) viele Flugschulen und Vereine noch sehr hemdsärmelig unterwegs. Kaufleute sind da auch eher selten. Die meisten sind/waren Berufspiloten, die nicht immer kaufmännisch/rechtlich ausgebildet sind.

Der Verein, bei dem ich meine Theorie gemacht habe, und dem ich heute als Fördermitglied angehöre, macht das auf seiner Webseite schon ganz gut. Inklusive Schätzung der (ungefähren!) zusätzlichen Kosten.
Liegt allerdings nicht im Münchener Umkreis ;-)

Das Thema "Kurzmitgliedschaft" ist in vielen Vereinen immer heiß diskutiert. Letztlich bleibt es der Mitgliederversammlung des Vereins überlassen, darüber zu entscheiden. Solch ein Angebot öffnet den Verein zwar für die "Ich will hier nur den Schein machen"-Leute, sorgt aber erstens wohl für mehr Fluktuation bei den Mitgliedern und zweitens für Unsicherheit bei der Kalkulation, weil man nicht mit ganzen Jahresbeiträgen kalkulieren kann, und trotzdem die Versicherungs-/Unterstell-/Wartungskosten der Maschinen decken können muss.
Da könnte es - meines persönlichen Erachtens - schon fast sinnvoller sein, eine Flugschule auszugründen und den Verein dann anzugliedern. Aber auch das hat so seine Vor- und Nachteile (Wer besitzt die Maschinen, wer hat die Buchungshoheit, ...).

Schönen Gruß

Olaf

PS: Auf Basis der Vorschrift "...bis zur Prüfungsreife" erwartest Du aber nicht wirklich ein verbindliches Angebot, oder?


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