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27. Januar 2016: Von Hubert Eckl an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Wolfgang,

verspreche Dir, egal wie lange Du schon fliegst, egal was Du an Erfahrung angehäuft hast, eine Kunstflugausbildung eröffnet Dir neue fliegerische Horizonte. Ich habe bei Spreeflug in Fürstenwalde 2004 auf einer Grob160 gemacht. Paul Häusler zeigte mir was geht und eben was nicht geht. Auch wenn die Prüfung dann wegen Nebels (06.12.) und nachfolgender Schliessung von EDAL ausfiel, das Wissen nimmt Dir keiner. Seither taste ich mich in jedem Muster an die Grenzen ran, kann G-schwache Sachen ziehen, egal im Segelflug oder im Motorbereich. Du fühlst Dich einfach um ein Vielfaches sicherer. Eine Rolle nach dem Ausklinken ist nix Spektakuläres. Spass. Handbuch, wie Trudeln? Nachfliegen. Testen. Die elementaren Regeln lernst Du auch. ( Keine Spirenzchen in Bodernnähe, oder mit 3 Paxen an Bord, der Pax bestimmt ob und ob nicht.. ) usw. usf.. Du wirst keine Überziehwarnung mehr brauchen. Das macht der Arsch.

UPPS Lutz war schneller.

27. Januar 2016: Von Olaf Musch an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
der Pax bestimmt ob und ob nicht

Nicht bei mir. Der Pax darf fragen, aber letztlich nicht bestimmen. Schließlich bin ich PIC, nicht er.
Ich hoffe, das ist bei Dir nicht anders.
Klar, wenn der Pax keinen Kunstflug will, dann sollte man das auch tunlichst unterlassen, auch wenn Maschine, Pilot, Wetter, Luftraum und andere Faktoren alle dafür geeignet sind.

Was dabei rauskommt, wenn ein Pax bestimmt, kann man u.a. hier nachlesen (zugegeben, da wird die aktive Beteiligung der Paxe diskutiert...).

Olaf

Edit: Tippfehler beseitigt

27. Januar 2016: Von Roland Schmidt an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
Nur mit dem Unterschied, dass Kunstflug i. d. R. nicht der Sicherheit dient, ein Abbruch des Anflugs in schlechtem Wetter allerdings durchaus. Ich würde da schon soweit gehen, dass die Paxe das (Verzicht auf Kunstflug) bestimmen. Wenn ich damit nicht leben kann, nehme ich für Kunstflug halt keine mit.

Umgekehrt (Durchführung von Kunstflug) greift der Grundsatz (Paxe bestimmen nix) natürlich.

27. Januar 2016: Von Tee Jay an Roland Schmidt
Zur Diskussion Kunstflug mit oder ohne Pax kann ich vielleicht mit diesem Urteil des OLG Düsseldorf aus 2011 etwas beitragen. Dort konnte sich der Pax nicht mehr mit dem Schirm retten - die Ursache und ob vom Piloten verhinderbar oder nicht ist am Ende egal.. die Konsequenzen und die Verantwortung bleiben. Ich persönlich würde dabei keinen Fliegerei-fremden "Fußgänger-Paxen" mitnehmen, aber das muß jeder mit sich selbst vereinbaren.

27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]
...das macht überhaupt keinen Unterschied, ob Dein Pax Fußgänger oder Kunstflugweltmeister ist. Als PIC trägst Du die Verantwortung für ein gutes Safety Briefing, nicht nur im Kunstflug. Das reicht vom Nothammer über den Propeller ggf. bis zum Anlegen des Schirms und der Absprache von bail-out Kommandos, so ein Schirm genutzt wird.

Regt mich durchaus auf, dass der Umgang mit Haubennotabwurf und Fallschirm teilweise unter 'brauchen wir eh nicht' abgehakt wird. Natürlich wird den niemand brauchen - bis auf eben diese Ausnahme, deren Eintritt unvorhersehbar bleibt.

Wenn ich teilweise sehe, wie wenig Piloten, die einen Rettungsfallschirm tragen, über diesen wissen...
Ob es bei aller Vorbereitung dann reicht, steht auf einem anderen Blatt.
27. Januar 2016: Von Hubert Eckl an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
@Olaf Völlig richtig Olaf! Falsche Dialektik, andersrum geht es natürlich NICHT. Wenn mich der Px bittet mit einem - sagen wir - C-Falken über seinem Haus ein Looping zu fliegen: Nö Du,....
27. Januar 2016: Von Roland Schmidt an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Regt mich durchaus auf, dass der Umgang mit Haubennotabwurf und Fallschirm teilweise unter 'brauchen wir eh nicht' abgehakt wird. Natürlich wird den niemand brauchen - bis auf eben diese Ausnahme, deren Eintritt unvorhersehbar bleibt.

Richtig - kann man sich dann auch fast sparen. Gerade in den unfallträchtigsten Flughöhen hast du i. d. R. KEINE ZEIT. Um das zu vereinfachen und das Verfahren zu straffen, habe ich mich für Automatikschirme entschieden (Tür auf, Gurt auf, aussteigen - so steht es auch vor dem Co fett auf dem Panel). Einmal habe ich nach dem Flug gemerkt, dass sich bei meinem Co das Gurtschloss verdreht hatte - klar, was im Falle eines Falles passiert wäre.....

27. Januar 2016: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Das dumme on dem Fall ist ja dass der Pilot den Haubenabwurf nicht gezogen hat.
Man muß übrigens beweisen, dass man nicht schuldhaft gehandelt hat. Auch wenn die Fläche wegfliegt wegen Materialermüdung. Schuld ist der PIC wenn er irgendwas nicht macht (Haubennotabwurf), was vielleicht eventuell den Passagier hätte aussteigen lassen können.
27. Januar 2016: Von Olaf Musch an Hubert Eckl

Jep, genau so meinte ich das auch.

;-)

Olaf

27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Zu dem konkreten Flugunfall.

Was bedeutet das Urteil denn nun für den Beklagten konkret. Die Sitzplatzunfallversicherung, die ja zahlt, ohne dass eine Schuldfrage geklärt werden müsste, hat einen Teil der Forderungen gegen den Beklagten gedeckt.

Was ist mit der Haftpflichtversicherung? Die ist nach allgemeiner Auffassung ja nur auf Schäden außerhalb des Flugzeugs begrenzt (was Huberts Jurist offenbar bestreitet, wenn ich mich recht erinnere).

Was wäre mit einer CSL-Versicherung, so diese vorlag - hätte diese hier noch eine grobe Fahrlässigkeit sehen wollen? Oder hätte diese die entsprechenden Forderungen gegen den Beklagten gedeckt?

Die Aufrechenbarkeit der Versicherungsleistungen, die das OLG bejaht hat, deuten ja eigentlich darauf hin, dass, wer eine wirklich sichere Versicherung seines Passagiers auch in Fällen eigenen Verschuldens sicherstellen will, muss eine sehr hohe Sitzplatzunfallversicherung abschließen?

27. Januar 2016: Von Willi Fundermann an Olaf Musch
Auch auf die Gefahr, als Korinthenkacker zu gelten: § 14 der aktuellen LuftVO sagt, dass Kunstflug nur "mit ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeuges ausgeführt werden" darf. Insofern bestimmt der Pax zumindest mit.
27. Januar 2016: Von Olaf Musch an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]
Das ist das, wo Hubert sich ja auch korrigiert hat:

Der Pax bestimmt ausschließlich im "Negativ-Fall" (kein Kunstflug) mit.
Der Positiv-Fall (alle wollen), heißt noch lange nicht, dass dann auch Kunstflug ausgeführt wird. In dem Fall hat der PIC das allerletzte Wort und die "Bestimmung".

Passt schon

Olaf
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
So wie ich als Nicht-Jurist die Begründung verstanden habe hat das OLG geurteilt, daß der Beklagte ("Eigentümer, Halter und Pilot des verunglückten Flugzeugs") zivilrechtlich zu Belangen ist. Der entscheidende Satz dürfte dieser sein:

"Diese Ansprüche seien nicht gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVG auf einen Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten begrenzt, da der Beklagte nicht den ihm obliegenden Entlastungsbeweis geführt habe, dass der streitgegenständliche Flugunfall nicht auf rechtswidrigem und schuldhaftem Handeln beruhe."

bzw weiter unten:

"Ohne Erfolg macht der Beklagte schließlich geltend, seine Haftung sei gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVG auf 100.000 Rechnungseinheiten (= SZR) beschränkt. Der Beklagte hat nicht den ihm nach dieser Regelung obliegenden Entlastungsbeweis dafür erbracht, dass die durch den Absturz verursachten Schäden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln verursacht worden sind."

Eine Versicherung dürfte meines Erachtens hier nix übernehmen, da der Pilot durch sein "rechtswidriges und schuldhaftes" Verhalten eine sog. Gefahrerhöhung bewirkt hat, die jede Versicherung von einer Zahlung freistellt.

Aber das zu eruieren bietet Stoff für eine weitere Klage dann gegen die Versicherung, Stichwort: Obliegenheiten etc. (siehe Causa Eisenach).

Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.

27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Also hinsichtlich der Sitzplatzunfallversicherung kann das nicht stimmen, die hat ja ganz offensichtlich gezahlt, wie im Urteil zu lesen ist.

Hinsichtlich der Haftpflicht - Schuldhaft und rechtswidrig muss ein Handeln ja sein, damit es überhaupt eine Schadenersatzpflicht gibt. Schuldhaft handeln kann man sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich. Das gleiche gilt für die Rechtswidrigkeit. Meines Wissens schließt nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Zahlung der Haftpflichtversicherung aus. Die Begrenzung auf 100.000 SZR gilt nur, wenn Du weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hast, also 'gar nichts dafür kannst'.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Die 2x10.000 EUR der Sitzplatz Unfallversicherung hat gezahlt, ja. Aber bei der Gesamtsumme dürfte das eher einen Tropfen auf den heissen Stein darstellen. Und Unterlassung ist ziemlich eindeutig ein schuldhaftes Verhalten.
27. Januar 2016: Von Willi Fundermann an Olaf Musch
Stimmt natürlich! Hab ich wohl nicht genau genug gelesen.
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
TeeJay, schuldhaft muss es definitiv sein. Das ist kein Ausschlussgrund. Wo kein schuldhaftes Handeln, da gibt es in der Regel auch keinen Schadenersatz.

Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.
27. Januar 2016: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Man muss ja auch nachweisen, dass man nicht schuldhaft gehandet hat
27. Januar 2016: Von Lutz D. an Markus Doerr
...aber nur für die Begrenzung auf 100.000SZR. Die ist man in jedem Falle los, egal was man tut. Und wenn ein Meteorit den Flieger trifft.
27. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Aber genau wegen dieser Unwägbarkeiten war mein Vorschlag ja: Sitzplatzunfallversicherung in ausreichender Höhe abschließen.

Gibt es die denn diese in entsprechend hinreichender Höhe? Ich kenne zumindest kein UL irgendeiner Flugschule, welches höher versichert ist, als die vorgeschriebenen 20.000 EUR. Diese müsste ja dann auf mindestens 1.5 bis 2 Mio laufen.
28. Januar 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay
"Zur Diskussion Kunstflug mit oder ohne Pax kann ich vielleicht mit diesem Urteil des OLG Düsseldorf aus 2011 etwas beitragen."

What Do You Call 100 Lawyers at the Bottom of the Sea?
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
Für den Kiebitz wurden mir 500.000€ für rund 250€ pro Jahr auf Invalidität angeboten (Passagierplatz).
Hier lesen doch Makler mit, vielleicht kann da ja mal einer aus der Deckung kommen.
28. Januar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
500.000 ist zwar nicht viel, würde aber in dem genannten Fall zumindest etwas helfen die "Last" abzufedern. Sicher, daß es wirklich eine Sitzplatz-Unfallversicherung war die ohne Klärung einer Schuldfrage zahlt?
28. Januar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay
@Tee-Jay ich meine ja, jedenfalls verstehe ich die Versicherungsbedingungen so.

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