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13. Oktober 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Joerg Scheel Bewertung: +5.00 [5]
Guten Tag zusammen

Ärztliche Honorare sind, rechtmäßig erhoben, keine Phantasiegebilde. Sie unterliegen einer gesetzlichen Grundlage, der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ, die durch die Bundesregierung erlassen wird. Die derzeitige GOÄ wurde im Grundtext incl. der geldwerten Beträge am 22. Februar 1996 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Da ich nicht als flugmedizinischer Gutachter „am Markt“ tätig bin (sondern von Vater Staat alimentiert werde), nehme ich für mich eine relativ neutrale Sicht auf die Dinge in Anspruch. Im Folgenden also ein paar Fakten zu der eingangs gestellten Frage.

Der mindestens erforderliche Umfang einer Tauglichkeitsuntersuchung ist in der VO (EU) 1178/2011 beschrieben. Ich nehme als Beispiel eine Wiederholungsuntersuchung für die Klasse 2, wie gesagt der Mindestumfang. Die Positionen nach GOÄ ergeben sich dann wie folgt:

Nr 3 Eingehende Beratung 8,74 €

Nr 8 Ganzkörperuntersuchung 15,15 €

Nr 80 schriftl. gutachtl. Äußerung 17,49 €

Nr 1401 einfache Hörprüfung 3,50 €

Nr 3652 Urin Streifentest 2,04 €

Das ergibt einen Betrag von 46,92 Euro bei einfachem Satz. Eine Steigerung ist bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung zulässig. Das ergäbe 107,92 Euro. Zusätzlich dürfen Auslagen berechnet werden, z.B. Porto- und Versandkosten für Dokumente an die Lizenzbehörde und wohl auch Kosten für z.B. Urkundenmaterial (Zeugnisvordruck).

Kosten zwischen ca. 50 Euro bis wohl 150 Euro entsprächen demnach formal dem derzeitigen Rechtsrahmen, alles ohne Zusatzuntersuchungen wie EKG, Labor oder fachärztliche Konsile. Nochmals zum Nachdenken, diese Preise wurden vor fast genau 20 Jahren festgelegt und nicht an die Inflation angepasst. Die Kollegen die jetzt erkennen, dass ich wohl noch nie eine Schulung für optimierte Rechnungsstellung besucht habe, bitte ich um Nachsicht, ebenso für ggf. übersehene Leistungspositionen. Wer sein Flugzeug für Werftkosten von 1996 gepflegt bekommt, den bitte ich um freundliche Mitteilung des Geheimtipps.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

13. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Ulrich Dr. Werner
Also meine Rechnung flatterte gerade heute rein.
Leider war sie nicht ganz so günstig, denn diesmal waren auch Labor, die Augen, die Lungen, ein Belastungs-EKS sowie Audiometrie dran (EASA, Level 2, Wiederholung, U50). Aber gut, ich will ja wissen, dass ich fliegen darf.

Wichtiger: 49,63€ insgesamt alleine an Sachkosten, besonderen Kosten und Leistungen für die Positionen "Gebühr Luftfahrbundesamt" und "EDV-Übermittlung der Befunde ans LBA (Standard/Augen u.a.)".

Und der Posten wurmt dann schon, denn da sehe ich keinen Mehrwert für die Luftfahrt drin. Könnte den Teil nicht AirBerlin übernehmen? Wegen denen haben wir das doch jetzt, oder?

Olaf
14. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch
Was hat AirBerlin mit dem Aufwand bei den Untersuchungen zu tun?
14. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Dr. Thomas Kretzschmar

Mit dem Aufwand der Untersuchungen: Gar nix.

Mit der Übertragung der Daten ans LBA, für das mein Fliegerarzt mir fast 50€ berechnet: Meines Wissens nach ist das seit dem CFIT in den Alpen im Frühjar so. Vorher waren die Daten ausschließlich Sache meines Arztes.

Aber das war GermanWings, nicht AirBerlin, die diesen Piloten haben fliegen lassen. Da habe ich gestern Abend die falsche Gesellschaft genannt. Ich bitte um Entschuldigung.

Olaf

14. Oktober 2015: Von Wolff E. an Olaf Musch
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
...wobei der Datenhunger beim LBA seit Jahrzehnten besteht und rein garnichts mit Herrn Lubitz zu tun hat. Zeitlich reiner Zufall...
Und einbauen, einsetzen, implantieren ist doch völlig egal, Hauptsache rin kümmt dat Ding..
14. Oktober 2015: Von Dr. Oliver Brock an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]
Reiner Zufall mit dem Germanwings- Unglück.
Wirkliche Ursache war ein Audit des LBA durch die EASA in 2014.
Dabei fand die EASA heraus, dass bis dato nach der Untersuchung nur eine Kopie des Medicals an das Referat Flugmedizin beim LBA geschickt wurde. In alle anderen EASA- Mitgliedsstaaten müssen alle Untersuchungsergebnisse (z.B. EKG, Laborwerte etc.) an die jeweilige Aeromedical Section (bei der nat. Luftfahrt ehörde) gesendet werden. War bei uns eben nicht so.
Nun hat das LBA zusammen mit dem BMV, eingezwängt zwischen EASA-finding und deutschem Datenschutz, eine sehr arbeitsintensive Lösung deit 1.5.15 allen Fliegerärzten vorgeschrieben: die sog. "Pseudonymisierung". Fragt mal Euren Fliegerarzt beim nächsten Medical danach. Viel Arbeit... und ob dadurch ein Flieger weniger vom Himmel fällt, kann jeder für sich einschätzen. Der bürokratische Mehraufwand (doppelte Biuchführung, zusätzlicher Versand von Unterlagen in Papierform (!) muss leider auch im Preis des Medicals abgebildet werden.
Gruß, Oliver
15. Oktober 2015: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Dr. Oliver Brock
....wobei sich Dr. Wurster, Vorgänger von Dr. Kirklies, schon bei einer Fortbildung zur Einführung von JAR1999 in Porz schon über fehlende Daten zu den Fliegern beklagt hat und sicher seit der Zeit schon der Datenhunger besteht. Wurde nur von den Verbänden und Datenschutzbeauftragten bis April unterbunden....
15. Oktober 2015: Von Dr. Oliver Brock an Dr. Thomas Kretzschmar

Stimmt. Das Problem ist nur, dass das ganze nun auf EASA-Ebene reguliert ist.

Nicht nur z.B. die CAA UK wollte schon zu JAR-Zeiten immer ALLE Befunde haben, ist auch heute noch so bei Piloten, deren Lizenz in UK liegt. Wenn man (Fliegerarzt oder Pilot) diese Befunde nicht schickt, sondern nur eine Medical-Kopie, erklären die dieses Medical schlicht für ungültig.

Derzeit wird bei der CAA UK und in NL sogar diskutiert, deutsche Medicals genau wegen diesen Übermittlungsproblematik generell gar nicht mehr anzuerkennen.

So gesehen war D verfahrensmäßig bisher sogar als "aufmüpfig" zu bezeichnen und hat einfach die EASA-Regularien gar nicht beachtet. Leider wird das nun schrittweise geändert, siehe Anweisung vom LBA seit 1.5.2015.

Frag´mich nicht, wieviel Druck die EASA da gemacht hat oder ob es da auch "Vertragsverletzungsverfahren" gibt.

Oliver


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