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27. April 2015: Von Lutz D. an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Ich lese hier immer Tower.
28. April 2015: Von Bernd Almstedt an Lutz D.
Umgangssprachlich... - JA! :-)
Du darfst dieses Platzhalter-Wort aber auch gerne gegen jedes andere Deiner Wahl austauschen... - Flugleitung, Flugverleidung, Dödel vom Dienst,... - tiefer geht für manche Menschen immer...
28. April 2015: Von Malte Höltken an Bernd Almstedt Bewertung: +1.00 [1]
Hmm einige Anmerkungen aus der AIC VFR 03:

1.) Nach dem Durchflug ist es nicht nur eine Nettigkeit, das Verlassen zu melden: "Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls zu melden." . Wie mir mitgeteilt wurde, hat es auf der AERO geheißen, daß die Flugleiter angewiesen wären, Fälle zu melden, wo sich ein Flugzeug nicht abgemeldet hat - und zwar zuerst dem SAR, und dann der DFS. Der vorangegangene Satz steht im Konjunktiv.

2.) Wenn die Flugleitung nicht besetzt ist, müssen Blindmeldungen (nach amerikanischem Vorbild) abgesetzt werden. kein Kann, sondern ein Muss: "Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt." Also auch dann, wenn ich nach Betriebsschluß mit meiner Frau links neben mir durch eine RMZ in den Sonnenuntergang fliege. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Flugleitung 24/7 besetzt wird, nur weil eine RMZ eingerichtet wurde. Einige Plätze klappen halt trotz RMZ um 8 die Rollwege hoch, sofern sich kein zahlender Kunde angekündigt hat.


28. April 2015: Von Karpa Lothar an Malte Höltken
Schaut doch mal nach Schweden, auch SERA, haben die RMZ schon länger....
G geht bis FL 95 (oder 100, müßte ich nachsehen) hoch und die RMZ gehen auch höher als bei uns.
Einflug definitiv erst nach Funkverbindung, dh nach qualifizierter Antwort, dh "D-EXXX bitte warten" ist noch keine Funkverbindung und ein Einflug nicht gestattet.
Ist der Tower nicht besetzt, gibt's eine definierte Ersatz Frequenz bei FIS oder RADAR.
De facto ist es eine CTR light, bei der eine Antwort und damit Freigabe zum Einflug nur dann kommt, wenn gerade kein IFR Verkehr drin ist.
Andrerseits darf ich dort auch landen, wenn der Tower unbesetzt ist. Allerdings sollte ich dann auch wissen, wie ich bei einem umzäunten Platz raus und ggfs wieder rein komme, zu Fuß.
28. April 2015: Von Adam Trzcinski an Karpa Lothar
Einflug definitiv erst nach Funkverbindung, dh nach qualifizierter Antwort, dh "D-EXXX bitte warten" ist noch keine Funkverbindung und ein Einflug nicht gestattet.

Wenn das wirklich der Fall ist in Schweden, dann haben die das aber anders umgesetzt als es bei uns gedacht ist. Unsere RMZ liegen (momentan) alle in Luftraum G und der ist nunmal nicht freigabepflichtig, ob mit oder ohne RMZ.
28. April 2015: Von Wolfgang Lamminger an Adam Trzcinski Bewertung: +4.00 [4]
eigentlich ist das ein Konstrukt, das mit "gesundem Menschenverstand" - aka "Hausverstand" für unsere österreichischen Mitbürger ;-) - erklärbar ist:

RMZ = "Radio Mandatory Zone" = "Luftraum mit verbindlicher (zwingender) Benutzung des Funkgerätes" --> ich muss das Funkgerät benutzen und (nach good Airmanship selbsterklärend) sagen, was ich mache.

AIC VFR 03/2014 regelt nun genauer, was dazu gehört.

  • v align="left">Kennung der gerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
    i>
  • align="left">Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
  • align="left">dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten
  • Ausflug aus der RMZ melden
  • keine Antwort der Bodenfunkstelle: Flug durch die RMZ mit Hörbereitschaft fortsetzen, Sprechfunkmeldungen wie oben abgeben

Kein Tower, keine Freigabe, keine Einschränkungen wegen Wetter und/oder actual IFR-traffic! Eigentlich das, was man auch machen würde, wenn man an einem stark frequentierten Flugplatz direkt vorbei oder drüber fliegen würde ;-)


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