Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

2. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Erik N.

Enrico, dem Versicherer dürfte die Qualifikation des Piloten für die Ausstellung einer Police erstmal egal sein.

Im Schadenfall muss eine gültige Lizenz, ein gültiges Medical, eine sog. Differenz-Schulung durch einen FI nachgewiesen werden. Diese Differenz Schulung enthält all diese Segmente die nicht auf dem Ausbildungsflugzeug geschult wurden, anders herum gesagt, wer sich der Anfängerausbildung auf SR20/22 erfolgreich unterzieht braucht keine weitere großartige Einweisung mehr.

Auflagen von Versicherern für Piloten sind mir aus dem deutschen Luftfahrtversicherungsmarkt nicht bekannt (lasse ich mich gerne updaten, falls sich da geändert hat).

All the best

Alfred

2. Januar 2015: Von Philipp Tiemann an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]
Hm, eine Differenzschulung spezifisch für die Cirrus braucht man nicht. Es gibt sowas auch gar nicht. Man braucht bei EASA-reg. lediglich ggf. eine Differenzschulung für gewisse "Merkmale", also hier z.B. Verstellprop und ggf. EFIS und Turbo. Das kann man aber auf jedem beliebigen Muster mit solchen Merkmalen machen. Man kann also dem Gesetze nach legal eine Cirrus fliegen, ohne jemals eine Minute mit einem Fluglehrer drin gesessen zu haben. Die vorgeschriebene Vertrautmachung auf das Muster kann theoretisch ohne Fluglehrer erfolgen. Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.

Die meisten Versicherer fordern 10h on type, aber nicht alle.
2. Januar 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Alfred Obermaier
Also für die Kaskoversicherung (im Grgensatz zur CSL/Haftpflicht) würde es mich wundern, wenn der Versicherer nicht genaue Auskünfte betreffend Qualifikation verlangt.
2. Januar 2015: Von Alfred Obermaier an Philipp Tiemann

Philipp, nichts anderes habe ich gesagt, vielleicht nur mit anderen Worten.
Cirrus ist Flugzeug der E-Klasse und wer auf C150 seine Ausbildung und prakt. Prüfung abgelegt hat, braucht dann eben eine Differenzschulung für alle Merkmale die nicht Gegenstand der Ausbildung waren, wie eben Einhebelbedienung, Verstellprop, Einziehfahrwerk, Druckkabine, Turbo, etc.
Das bezieht sich natürlich auf alle Flugzeuge der E-Klasse, egal ob Mooney, PA46, CS usw.

Hi Alfred,

ich hatte damals, als ich 2013 die DA40 kaufte, zwei Angebote über Grümmer bekommen: Eins, wo ich die ersten 6 Stunden noch einen vielstündigen DA40-Piloten auf dem Nachbarsitz haben sollte, und eins (von Axa) ohne diese Auflage.

Rückwirkend betrachtet ist die Axa bei mir gut damit gefahren, auf diese Auflage zu verzichten :-)

Eine Einweisung hatte ich natürlich vorher erhalten.

Viele Grüße und schönes 2015, Georg

Danke Georg für diese Info, das entspricht genau dem Verhalten der deutschen Kaskoversicherer. Möglicherweise war der andere Risikoträger ein Lloyds Syndikat, das könnte die Auflage erklären.

Alfred

Folgende Frage an die Runde:
Bei mir (bzw. durch Grümmer) wurde unaufgefordert, nachdem endlich die Urkunde des LBA da war, der Versicherungsschein auf das Datum der Eintragung abgeändert, während vorher - für das LBA - bereits Versicherungsschutz bestand, der mir also rückwirkend für die Zeit des Grounding erstattet wurde.

Ist dieses Zuvorkommen "best practise"?

Georg, die Frage ist etwas unschlüssig und kann vielleicht von Dir selbst beantwortet werden.

Wer war der Risikoträger für die Zeit vom Datum des Kaufes des Fliegers bis zum Datum der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle beim LBA und zwar für Haftpflicht- und Kaskoversicherung? Was war denn zur Risikotragung im Kaufvertrag vereinbart.

Haftpflichtversicherung muss immer für den Halter bestehen solange bis der Flieger entweder abgemeldet oder auf einen anderen Halter umgemeldet wird und dieser eine neue Haftpflichtversicherung nachweist. Die Eigentümerschaft (und damit die Kaskoversicherung) bleibt dabei unberührt. Während der Ummeldephase war der Flieger vermutlich in der Halle "gegroundet".

Hi Alfred, dann ausführlicher:
Das "Grounding" bestand ab der Löschung im dänischen Register Anfang April 2013. Von einem bestehenden Versicherungsschutz durch den Verkäufer ist nicht auszugehen - das Flugzeug wurde mit Sondergenehmigung zur CAMO nach Hamburg überführt, um wieder eine Jahresnachprüfung zu erhalten. Am 15. April erhielt ich einen Versicherungsschein über Kasko und Haftpflicht, mit dem ich in den Behördenlauf einsteigen konnte. Nach der Zulassung und Eintragung beim LBA wurde mir ein neuer Versicherungsschein, beginnend ab 12.06. ausgestellt, und die knapp 2 Monate quasi beitragsfrei gestellt.

Das habe ich natürlich als sehr nettes Entgegenkommen empfunden. Zumal ja nicht völlig ausgeschlossen wäre, dass auch ein Flugzeug auf dem Apron in Hamburg, das auf die Gnade der Eintragung ins deutsche Register hofft, sich im Sturm löst und einem startenden Jet vor die Füße rollt...
2. Januar 2015: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
Moin Georg,
hatte Aviabel auch so für mich gemacht, vorläufige Deckung ab Kaufdatum, Rechnung ab Umregistrierung.
LG
Lutz
3. Januar 2015: Von Wolff E. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
Also bei mir macht die Erfahrung einen deutlichen unterschied bei der Kasko. In der Haftpflicht war es egal. Ich wollte aber drei Piloten versichern. Der eine hatte nur 500h und 50 MEP und on Type (Aerostar). Das wäre unverhältnismäßig teurer geworden ( 350 eu mehr), das ließ ich dann.

Ich würde mal www.asko.at Saskia Guijarro fragen. Guter Service und jedes Jahr neue und bessere Prämien ungefragt. Und Regulierung klappt super. Weiß ich aus eigener und fremder Erfahrung. Und auch deutlich besser in der Abwicklung als Allianz Luftfahrtversicherung!! Die wollten einem Hagelschaden gar nichts zahlen, weil der lack eh nicht mehr so gut war. Ich wollte nur eine neue Lackierung und die dellen raus. Ohne Drohung mit Anwalt und über ein Jahr Kampf keine Chance. Ende von diesem Schaden war ein luftfahrtgutachter, diese erklärte den Flieger als Totalschaden und ich wurde von der Allianz gekündigt. Ich kann keinem diese Versicherung empfehlen. Asko als Makler allerdings auf jeden Fall.

11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang