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16. Dezember 2014: Von  an 
Das ist interessant, das man von begeisterten Datenschützern Minuspunkte bekommt wenn man nichts weiter will als zu wissen, mit wem man spricht!

Ist Anonymität in Internetforen Teil des Datenschutzes?
16. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Peter,

>>Mit Verlaub, das ist schon eine merkwürdige Rechtsauffassung: wer sich durch eine fortgesetzte Straftat gestört fühlt, soll bitteschön verlangen, daß er wenigstens nicht persönlich davon betroffen ist???

Eine fortgesetzte Straftat? Das wäre erst mal nachzuweisen, dass das so ist. Dass Voice (Flugfunk) unter sowas fällt in Deutschland ist mir bekannt, aber wie das mit einem Datensignal wie ADS-B oder Flarm ist?

Wie Du sagst, eine rechtliche Würdigung wäre mal informativ.
16. Dezember 2014: Von Daniel K. an 
Diese bockige kleine Kind kann ich auch sein, ich möchte nicht, dass du meine Bewertungen öffentlich machst!
16. Dezember 2014: Von  an Daniel K. Bewertung: +1.00 [1]
Das dachte ich mir. Das wirst Du nur schwer durchsetzen können. Wenn Du mich bewertest, dann darf ich das auch öffentlich machen ... denke ich!

Außerdem: Anonym kannst Du dieses Recht kaum geltend machen.
16. Dezember 2014: Von Daniel K. an 
dann weiße mir mal deinen ersten Teilsatz hier nach...

...ansonsten möchte ich, dass du meine Persönlichkeitsrechte respektierst!
16. Dezember 2014: Von  an Daniel K. Bewertung: +4.00 [4]
Welche Persönlichkeitsrechte hat jemand, der anonym auftritt?

Ich denke: keine, die er geltend machen kann. Micky Maus hat auf keine Persönlichkeitsrechte. Ich weiß ja nicht mal, ob es dich tatsächlich gibt.
16. Dezember 2014: Von Daniel K. an 
und zu dem zweiten Teil deines Posting:

es war meine freie Entscheidung, meinen Namen abzukürzen. Ich will nicht unter vollem Namen in der Google-Suche auftauchen. Nicht, weil ich nicht zu meinen Aussagen stehe, sondern weil ich diese Aussagen hier einem speziellen Teilnehmerkreis zuführen will und nicht Gott und der Welt. Mein gutes Recht. Genau das gleiche Recht, dass dich unter vollem Namen schreiben lässt.
16. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth Bewertung: +7.00 [7]
...je länger ich den Positionen von Thore und Stefan zulese und sie mit der Website von Flightradar24 vergleiche, desto eher komme ich zu dem Schluss, dass das doch die richtige Auffassung ist.

Zunächst mal trifft es zu, dass die Flightradar24 AB in Schweden sitzt. D.h. sie unterliegt in erster Linie dem schwedischen Recht und dort dem Personal Data Act, den man in englischer Sprache auf der Website des Justizministeriums einsehen kann.

Da sieht man sofort, dass es eigentlich nur um die Frage gehen kann, ob die Aufzeichnungen "personal data" im Sinne des Gesetzes sind. Und der Begriff ist dort weit gefasst:

"All kinds of information that directly or indirectly

may be referable to a natural person who is alive."

Man muss jetzt kein Jurist sein, um zu sehen, dass Teile der durch FR24 zur VErfügung gestellten Informationen von dieser Definition gedeckt sind.

Dann lesen wir weiter in Section 5 des Gesetzes:

This Act applies to such processing of personal data as is wholly or partly automated.

In Section 10 des Gesetzes gibt es dann die ganz grundsätzliche Einschränkung:

Personal data may be processed only if the registered person has given his/her consent to the

processing or if the processing is necessary in order

...hier folgt jetzt eine Liste von Ausnahmetatbeständen, die keinerlei Bezug zu FR24 haben.

Dann geht es weiter in Section 24 mit einem Hinweis, wie zu verfahren ist, wenn Daten erhoben werden, ohne dass das Datensubjekt davon weiß:

If personal data has been collected from another source than the registered person, the

controller of personal data shall voluntarily provide the registered person with information

about the processing of the data when it is registered. However, if the data is intended to be

disclosed to a third party, the information need not be given before the data has been disclosed

for the first time.

Man kann auf den ersten Blick sehen, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, WENN es sich um personal data im Sinne des Gesetzes handelt (wäre ich FR24, wäre das mein Ansatzpunkt, kein anderer, der Rest ist verloren).

Man könnte jetzt mal beim zuständigen schwedischen Minister nachfragen (die Kontaktdaten seines Büroleiters liegen mir vor), ob diese Aktivitäten bekannt sind und schon Gegenstand einer Überprüfung in Schweden waren. Je nach Antwort schreibt man dann eine Email an das Svenska Dagbladet.

PERSÖNLICH fände ich das Schade, ich mag FR24, schaue ab und an mal auf die App, wer da gerade bei mir vorbeigeflogen ist.

Andererseits muss was recht ist, auch recht bleiben und wenn jemand sich tatsächlich durch die Tätigkeit des Unternehmens in seinen Rechten verletzt fühlt (und/oder es auch ist), dann ist es sein gutes Recht, einer staatlichen Stelle diese Rechtsverletzung zur Prüfung vorzulegen.

Die Argumentation, dass es Dritte gibt, die ein legales Modell anbieten und deren Angebot durch möglicherweise unrechtmäßige Aktivitäten kannibalisiert werden, finde ich absolut stichhaltig und neben dem Datenschutzargument, zu dem es hier ja unterschiedliche Auffassungen geben mag, auch unabweisbar.

16. Dezember 2014: Von  an Daniel K.
Das mag ja alles sein, "Daniel K."

Du kannst nur nicht anderen Leuten anschaffen, dass sie Deine Anonymität mögen müssen. Ich jedenfalls will nicht (mehr) mit Leuten diskutieren, deren echten Namen ich nicht kenne.

Du kannst mir gern Deinen Realnamen per eMail schicken. Ich werde ihn nicht weitergeben.

Mal abgesehen davon: Wenn dein echter Name im Profil steht, wir er (so viel ich weiß) nicht von Google indiziert.
16. Dezember 2014: Von Markus Doerr an Daniel K. Bewertung: +2.00 [2]
Ich fände öffentliche Bewertungen gut.
Warum soll jemand - oder + verteilen können und nicht dazu stehen.

Das wäre mal ein Verbesserungsvorschlag.
Jeder kann alle Bewertungen einsehen.
16. Dezember 2014: Von  an Markus Doerr
Das macht aber wohl nur Sinn wenn alle auch unter ihrem Namen posten. Was interessiert mich die Bewertung eines Anonymen?

Idee: Nur Leute, die mit Klarnamen auftreten dürfen bewerten!
16. Dezember 2014: Von Thore L. an 
Ich schlage vor, Du sagst wie Du heißt - und wir diskutieren. Ok?

Du weisst genau, wie ich heisse. Und wenn Du noch mehr wissen möchtest: warum nicht einfach die schon lange bestehende Facebook Anfrage beantworten?
16. Dezember 2014: Von Markus Doerr an  Bewertung: +1.00 [1]
Idee: Nur Leute, die mit Klarnamen auftreten dürfen bewerten!

Das verstehe ich nicht. Ich denke es gibt nur Leute mit Klarnamen im Forum.
So wie der Herr Master (City Center Cut Master)


16. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an Thore L.

Oder deiner Einladung nach Helgoland folgen....

Super Zug von dir übrigens :-) Leider erfordert ein wichtiges Ereignis im Januar meine Anwesenheit zu Hause.

16. Dezember 2014: Von  an Thore L.
Hallo Thore,

sorry, ich weiß nicht, wie Du heißt. Wenn Du es mir gesagt hast, dann habe ich es leider vergessen. Aber ich bin ganz sicher kein Querulant, der behauptet Deinen Namen nicht zu kennen, wenn das nicht stimmt.

Facebook nutz ich nur für persönliche Freunde. Ich finde Facebook super und nutze es gern - aber ich finde das "Freunde sammeln" völlig sinnlos, und hier beginnen auch meine persönlichen Vorstellungen von Datenschutz zu greifen. Ich nehme nicht gern ein Blatt vor den Mund, aber ich will auch nicht, dass jeder der mich googelt private Dinge über mich erfährt die ich in FB erzähle.

Bitte nimm' es nicht persönlich. Aber schick' mir eine eMail!
16. Dezember 2014: Von Thore L. an 
Facebook bietet die Möglichkeit, "Bekannte" als befreundete Personen einzustellen. Von dieser Möglichkeit mache ich regen Gebrauch, und habe auch Dich in meiner Freundschaftsanfrage als "Bekannter" markiert. Auf Baby- und sonstige Familienfotos, viele persönliche Kommentare und Informationen müsstest Du also verzichten.

Und wenn Du mich nicht als "Bekannten" haben willst, siehst Du in der Anfrage zumindest meinen Namen, und ein Foto von mir. Sogar ein aktuelles, keins aus Kindertagen ;)
16. Dezember 2014: Von  an Thore L.
Thore ... Identified! :-)
16. Dezember 2014: Von  an Thore L.
Thore,

das ist mir völlig neu ... muss ich mir heute Abend mal ansehen. Natürlich will ich Dich als "Bekannten" :-)

Jetzt erst mal 4 h Auto ...
16. Dezember 2014: Von Thore L. an  Bewertung: +1.00 [1]
Gute Fahrt.
16. Dezember 2014: Von Sebastian Reis an 
Lustig dass das gerade jetzt passiert - passt aber zum Thema:

Ich habe vor ein paar Monaten mein Powerflarm Portable verkauft, in welches man die Mode-S-Hex Kennung des Flugzeugtransponders eintragen kann. Dies dient wohl hauptsächlich dazu keine unnötigen Warnungen vor dem eigenen Transponder zu generieren. Was ich nicht wusste ist, das diese Kennung dann auch vom Powerflarm abgestrahlt wird - was jetzt zum Beispiel dazu geführt hat das die Flüge des Käufers in FR24 unter meiner Flugzeugkennung auftauchen - oder jemand hat das Flugzeug entführt. :)
16. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Sebastian Reis
Hallo Sebastian,

>>Ich habe vor ein paar Monaten mein Powerflarm Portable verkauft, in welches man die Mode-S-Hex Kennung des Flugzeugtransponders eintragen kann. Dies dient wohl hauptsächlich dazu keine unnötigen Warnungen vor dem eigenen Transponder zu generieren

Das ist in der Tat der Grund dafür. Sonst würde das PF den eigenen Transponder als Threat identifizieren und Du hast nen roten Schirm und Daueralarm.

>> Was ich nicht wusste ist, das diese Kennung dann auch vom Powerflarm abgestrahlt wird - was jetzt zum Beispiel dazu geführt hat das die Flüge des Käufers in FR24 unter meiner Flugzeugkennung auftauchen - oder jemand hat das Flugzeug entführt. :)

Was treibt der Käufer denn? Hat der keinen Transponder an Bord? So darf der mit dem Ding nicht fliegen. Also nimm mit dem Kontakt auf und schau, dass der den Hex Code ändert oder rauslöscht wenn er keinen Transponder hat (Segelflieger?) . Auf jeden Fall gehört das abgestellt, dass der ein Gerät mit Deinem Hex Code betreibt. (Gleiches Problem wäre übrigens auch beim Verkauf eines Mode S Transponders möglich...)

Der Hex Code wird von PF ausgestrahlt damit die anderen PF Geräte unterscheiden können, was sie jetzt an ADS-B Signalen empfangen und die Signale einordnen können. Zumindest versteh ich das so. Heisst, PF interessiert nicht WEN der jetzt empfängt, aber es verwendet die Hex Codes dazu, zu unterscheiden welches Signal zu welchem Ziel gehört. Sonst frag mal bei Powerflarm direkt an, die sind sehr zugänglich normalerweise.
16. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Nun lasse ich mich doch nochmal sachlich ein. Deinen Beitrag finde ich im Übrigen gut und klagen müßte man wohl bei der zuständigen Behörde in Schweden in diesem Fall.

Bezüglich eines ähnlichen illegalen Vorganges des "Casper Umwelthaus" hatte ich im März d.J. den zuständigen Datenschutzbeauftragten (Ländersache) in Hessen angefragt und dort folgende eindeutige und verbindliche Antwort erhalten:

" „…entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber wir wollten das Thema nicht nur intern klären, sondern soweit möglich auch gleich Abhilfe schaffen, bevor wir Ihnen antworten. Grundsätzlich übermittelt die DFS keine Kennzeichen von Privatfliegern an Dritte, sofern es dafür keine Rechtsgrundlage gibt - z. B. an Flughäfen oder berechtigte Behörden. Diese seit Jahrzehnten gepflegte Praxis wird in den letzten Jahren jedoch dadurch unterlaufen, dass es immer mehr Internetportale gibt, über die auch Daten von Privatfliegern (einschließlich eindeutigem Kennzeichen - auch "Rufzeichen" oder "Callsign" genannt) veröffentlicht werden. Viele Flieger senden diese Daten selbst, die dann von den verschiedenen Seitenbetreibern abgerufen und veröffentlicht werden.

Bei der Weitergabe der technischen Flugdaten an das Casper Umwelthaus
wurden versehentlich aufgrund der inzwischen gängigen Praxis im
Internet entgegen unserer Policy auch diese Rufzeichen von
Privatfliegern weitergegeben und dort auch veröffentlicht. Nach
Rücksprache mit dem Casper Umwelthaus werden die Callsigns von
Privatfliegern in Zukunft nur noch anonymisiert dargestellt (die
letzten 3-4 Ziffern des Callsigns werden durch Nullen ersetzt - also
z. B. "N0000" oder "DE000"). Damit bleiben also nur die technischen
Daten übrig, ohne dass diese einem konkreten Flugzeug - und somit
einer konkreten Person - zugeordnet werden können. …"

Mittlerweile hat der Betreiber der gegenständlichen Seite reagiert und die Kennzeichen einmotoriger sowie zweimotoriger Flugzeuge bis 2.000 kg anonymisiert.

Sollten Sie noch weitere Einwände haben, bitte ich Sie, mir diese
mitzuteilen. Bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

T. Verdezki

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Verkehr,
Daseinsvorsorge, Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Bauen, Wohnen,
Geodaten Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/1408-163
Telefax: 0611/1408-963
E-Mail: T.Verdezki@datenschutz.hessen.de
Internet: https://www.datenschutz.hessen.de "
16. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth

...ich weise mal darauf hin, dass der Käufer überhaupt gar keine Verpflichtung hat, irgendetwas mit dem Gerät zu tun. FLARM ist in keiner Weise reguliert. Der kann da Kennzeichen eintragen, wie er will und sich damit auf FR24 auch zur D-DOOF oder AFONE stilisieren.

Als Verkäufer elektronischer Ware sollte man immer daran denken, eigene Daten aus den Geräten vor Übergabe zu entfernen.

16. Dezember 2014: Von Sebastian Reis an Lutz D.
Genau - ich sehe das auch als meinen Fehler das Gerät nicht ordentlich auf Werkszustand zurückgesetzt zu haben.
Ich wollte eigentlich nur zeigen wie (relativ) einfach es ist im Powerflarm oder auch in jedem Transponder eine andere ID einzugeben und damit Sachen vorzugaukeln.
16. Dezember 2014: Von Lutz D. an Sebastian Reis

@Sebastian klar, das hatte ich mir schon gedacht, wollte da nur nochmals drauf hinweisen

@Peter und jetzt? Stellen wir die gleiche Frage mal bei dem Schweden? Oder lassen wir die gelben Flugzeuge weiter fliegen?


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