Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. April 2014: Von Achim H. an Nick Denissen
Wenn das Gerät in den Flieger eingebaut wird (bzw. man das so verklickern kann), dann fällt kein Zoll an, da Flugzeugteile vom Zoll befreit sind. Allerdings in jedem Fall 19% Einfuhrumsatzsteuer. Ist die Anlage mobil, dann wird aus der Liste der Warengruppen irgendetwas genommen und der Zoll kann irgendwo liegen.

Es gibt Händler in den USA, die legen (teilweise ungefragt) eine Rechnung mit niedrigerem Betrag bei. Durch diese schändliche Methode wird der deutsche Fiskus um Umsatzsteuer geprellt. Also an dieser Stelle eine massive Warnung vor so etwas! :-)
18. April 2014: Von Nick Denissen an Achim H.
Danke. Wenn man also ein "8130" fuer ein paar dollar mehr ausstelken laest, dann kann es evt'l mir dem argument passen. Die bezeichnung der anlage ist allerdings "portable" :-(
18. April 2014: Von Achim H. an Nick Denissen
Der Zoll wird das Paket mit großer Wahrscheinlichkeit in Augenschein nehmen und Dich dazu bitten um die Verzollung zu klären. Dann muss man eben erklären, dass die Anlage eingebaut wird. Du wirst sie ja nicht lose rumliegen lassen, oder? Muss man gut argumentieren und etwas Glück haben. Sollte natürlich nicht "portabel" stehen.

Ich hatte sie fast soweit, eine Flugzeugabdeckung als festes Teil vom Flugzeug zu betrachten, bis der Kollege auf den Gedanken kam, dass man mit Abdeckung doch gar nicht fliegen könnte und es somit nicht unter die Zollbefreiung fällt. Mein letzter verzweifelter Versuch "ich hab IR, kann also auch ohne Sicht, sprich mit Abdeckung fliegen" zog auch nicht. Einordnung in eine ganz ungünstige Kategorie bei der es gerade ein Strafzollscharmützel mit den USA gab ("synthetische Faser") und 30% Zoll :-(
18. April 2014: Von Peter Luthaus an Achim H.
Bezüglich des Imports von Sauerstoffschläuchen mit Kanülen zum Einstecken in den Anschluß der festeingebauten Sauerstoffanlage hatte ich ein unvergessliches Erlebnis beim Zollamt Dortmund, ist schon etliche Jahre her. Die Schläuche landeten beim Zollamt und beim Abholen sagte ich "Flugzeugteil". Damit kam ich leider nicht durch, der Zöllner brachte das Argument, dass ich die Schläuche benutzen könnte, um einem Grill beim Anzünden Sauerstoff zuzuführen. Habe ich dann aber nie probiert, die teuren Aerox-Schläuche für so einen profanen Zweck zu missbrauchen, trotz des Tipps des Zöllners...

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang