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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. April 2014: Von Achim H. an Nick Denissen
Der Zoll wird das Paket mit großer Wahrscheinlichkeit in Augenschein nehmen und Dich dazu bitten um die Verzollung zu klären. Dann muss man eben erklären, dass die Anlage eingebaut wird. Du wirst sie ja nicht lose rumliegen lassen, oder? Muss man gut argumentieren und etwas Glück haben. Sollte natürlich nicht "portabel" stehen.

Ich hatte sie fast soweit, eine Flugzeugabdeckung als festes Teil vom Flugzeug zu betrachten, bis der Kollege auf den Gedanken kam, dass man mit Abdeckung doch gar nicht fliegen könnte und es somit nicht unter die Zollbefreiung fällt. Mein letzter verzweifelter Versuch "ich hab IR, kann also auch ohne Sicht, sprich mit Abdeckung fliegen" zog auch nicht. Einordnung in eine ganz ungünstige Kategorie bei der es gerade ein Strafzollscharmützel mit den USA gab ("synthetische Faser") und 30% Zoll :-(
18. April 2014: Von Peter Luthaus an Achim H.
Bezüglich des Imports von Sauerstoffschläuchen mit Kanülen zum Einstecken in den Anschluß der festeingebauten Sauerstoffanlage hatte ich ein unvergessliches Erlebnis beim Zollamt Dortmund, ist schon etliche Jahre her. Die Schläuche landeten beim Zollamt und beim Abholen sagte ich "Flugzeugteil". Damit kam ich leider nicht durch, der Zöllner brachte das Argument, dass ich die Schläuche benutzen könnte, um einem Grill beim Anzünden Sauerstoff zuzuführen. Habe ich dann aber nie probiert, die teuren Aerox-Schläuche für so einen profanen Zweck zu missbrauchen, trotz des Tipps des Zöllners...

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