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29. Januar 2014: Von Alfred Obermaier an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Hi, bei der Diskussion zum Ueberschuss wird aus meiner Sicht immer wieder falsch diskutiert.

Steuern aus der Spriutversorgung laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Lohnsummensteuern laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Gewerbesteuern laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Mineraloelsteuern, Mehrwertsteuern, laufen dem Bund zu.

Lohnsummen- und Gewerbesteuern laufen anderen Stellen zu.

Aus den Landegebuehren und Hallen- oder Stellplatzvermietung kann sich kein Flugplatz finanzieren, sehr wohl dagegen wenn eine Gesamtbetrachtung stattfaende.

Wieso also die verlogene Diskussion zur "Unwirtschaftlichkeit" von Flugplaetzen?

My 2 cents.

29. Januar 2014: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Gewerbesteuern laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Wenn der Träger die Gebietskörperschaft ist, dann sehrwohl. Dies dürfte wohl bei den meisten Verkehrslandeplätzen und darüber der Fall sein. Sowohl große wie EDDF und kleinere wie EDMS (Straubing) sind Gewerbegebiete mit Landebahn.

Lohnsummensteuern laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Beim öffentlichen Platz zu einem Teil doch. Die Lohnsteuer wird nach einem Schlüssel den Gemeinden zugewiesen und der hängt von den Einwohnern und einem unendlich komplizierten (= ungerechten) "Veredelungsalgorithmus" ab, im Schnitt ca. 36%.

Steuern aus der Spriutversorgung laufen nicht beim Flugplatztraeger ein.

Dieses Schicksal teilt sich der Flugplatzbetreiber mit dem Betreiber einer Autotankstelle. Sind Tankstellen daher zu bemitleiden?

Aus den Landegebuehren und Hallen- oder Stellplatzvermietung kann sich kein Flugplatz finanzieren, sehr wohl dagegen wenn eine Gesamtbetrachtung stattfaende.

Nein? Siehe mein Beispiel oben zu meiner Homebase. Der Flugplatz bezahlt sogar noch die Vorruhestandsregelung des Klärwerks mit.

Wenn man sagt "XYZ kann sich nie selbst tragen", dann muss man es bis in alle Ewigkeit subventionieren und alle richten sich auf die Alimentierung ein. Ein GA-Flugplatz kann sich wirtschaftlich tragen, dafür gibt es viele Beispiele. Das Ziel sollte sein, dass sich der Flugplatz trägt denn sonst kommt man immer irgendwann im Gemeinderat zu der Diskussion "rechtlich vorgeschriebene Reparatur am Flugplatz anstatt neuem Sandkasten für den Kindergarten" und da sind die Sympathien meist klar verteilt.
29. Januar 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Volle Zustimmung! Hat ja auch die Europäische Kommission erkannt und wird versuchen über den Beihilferechtsrahmen einigen Regionalflughäfen die künstliche Beatmung abzudrehen.

Zwei Herzen schlagen hier ach in meiner Brust. Als Pilot wünsche ich mir natürlich ein möglichst dichtes Netz an möglichst gut ausgestatteten Flugplätzen mit möglichst geringen Kosten für den Nutzer.

Wahr ist auch, dass der volkswirtschaftliche Nutzen von Flugplätzen eine Subventionierung sinnvoll machen kann, da das System durch eine große geographische Abdeckung seinen Nutzen exponentiell vergrößert.

Das ist ein bisschen wie mit den Briefkästen auf der Hallig Hooge. Sicher ein riesiges Verlustgeschäft für die Post (oder ggf. irgendwie subventioniert, weiß ich nicht), aber die Tatsache, dass JEDES Haus in Deutschland von der Post beliefert werden muss, ist an sich das größere Gut und führt erst zu dem enormen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Dasselbe gilt zB für den Breitbandausbau beim Internetz.

Aber hier fängt's dann auch schon an. Die Flugplätze stehen ja in Konkurrenz mit anderen Verkehrsmitteln und Transportdienstleistern, vielleicht auch mit Anbietern von Freizeitaktivitäten. Da sagt sich dann das Phantasialand, warum es einen Parkplatz und die Achterbahnschienen auf eigene Kosten bauen muss, der Parkplatz des Flugplatzes um die Ecke und die Landebahn aber für den Betreiber des Fallschirmsprungzentrums kostenfrei zu nutzen sind.

Was verfehlte Subventionspolitik zB in Kassel anrichtet, ist ja auch für jeden offensichtlich.

Grundsätzlich finde ich, dass Achim Recht hat. Es IST MÖGLICH, Flugplätze in Deutschland kostendeckend zu betreiben, vielleicht sogar mit Gewinn. Damit das an vielen Standorten möglich wird, müssen die regulativen Anforderungen runter, denn die sind es häufig, die aus einem Flugplatz ein Verlustgeschäft machen. Das fängt bei der Flugleiterpflicht an, geht über Beleuchtung, Zäune bis hin zu irren Genehmigungsverfahren und Umweltschutzauflagen.

29. Januar 2014: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D.

kennt jemand dazu Kennzahlen der Flugplätze in den USA?

Da dort ja häufig jede Gemeinde bzw. County einen Flugplatz mit soviel Landebahnen wie Köln-Bonn und Flächenausmaßen wie Kassel betreibt, wäre es mal interessant - unter dem Aspekt der Betriebsauflagen (dort: keine Flugleiterpflicht, ein oder mehrere FBOs) - die Profit- and Loss-Berechnung zu vergleichen...


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