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28. September 2011: Von Alfred Obermeier an Stefan Kondorffer

Ziellandeübungen sind elementarer Teil der Flugausbildung im Motorflug, auch Teil der praktischen Prüfung.
Das Verfahren ist eindeutig geregelt: 2.000 ft GND über der Landestelle in Landerichtung, dann Leerlauf oder Motor abgestellt (sofern kein anderes Flugzeug in der Platzrunde), sofort best glide, dann 90 ° li abdrehen (der Pilot soll den Landeplatz immer links unter sich sehen) bis ungefähr 500 ft Höhenverlust (1.500 ft GND), dann wieder 90 ° li, bis wieder minus 500 ft (1.000 ft GND), dann Meldung anstatt "quer" eben zur Unterscheidung "low key" für alle erkenntlich ein Flugzeug ohne Motorleistung, usw. bis zur Landung. Das antriebslose Flugzeug hat Vorflugrecht.
Der Flugschüler soll alleine 5 bis 10 Ziellandungen (ohne den Motor abzustellen) erfolgreich durchführen.
Der Grund ist klar, Überlandflüge sollen 2.000 ft GND stattfinden, bei einem Motorausfall soll er sich an die Ziellandeübung erinnern (sofort best glide, Landefeld aussuchen (das ist immer li oder re unter dem Flugzeug und nie da vorne - außer über Wasser oder Wald) und dann eben je Schenkel 500 ft abbauen.

Die meisten Schwierigkeiten haben die Flugschüler aber auch erfahrene Piloten mit der Einschätzung der Windkomponente (zu kurz, zu weit kommen).

28. September 2011: Von  an Alfred Obermeier
Bei uns heißt sowas 'in 2000 Fuss über der Schwelle, starte Ziellandung' und dann querab der Schwelle 'Position West xy' oder 'Position Ost xy', wobei xy für die Landebahnrichtung steht, da wissen auch alle Bescheid und das ohne Anglizismen.

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