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30. August 2011: Von joy ride an Fliegerfreund Uwe

in hallen wo selbst-bewegen nicht vorgesehen ist, kann es theoretisch auch anders kommen.

als charter-kunde macht mich mein jeweiliger vercharterer auf sowas aufmerksam (für die gleiche firma gilt: in EDQH ja, in EDDN nein - andere hallen, andere sitten)

mein (HP) versicherer ist auf die frage hin, wie sieht's prinzipiell mit flugzeugen aus, erstmal ins grübeln gekommen (und hat verneint). rein verhältnismäßig kann ich mir auch nicht vorstellen, dass mit einer 40,- euro-jahresversicherung sämtliche learjets / challengers dieser welt gesund-repariert werden können - da weiss natürlich wieder der versicherungsagent am besten bescheid, was er im kleingedruckten alles ausschliesst.

mit ausnahme der geschilderten bedenken glaube ich ist der grund einer haftpflicht, dass sie bei schaden haftet - also warum nicht?

30. August 2011: Von Wolfgang Lamminger an joy ride

Ein derartiger Schaden sollte durch die Haftpflichtversicherung des Flugzeugs abgedeckt sein, da darin der "Betrieb" des Flugzeugs versichert ist und die dabei verursachten Schäden gegenüber Dritten.

Aushallen gehört nun mal zum "Betrieb", denn in der Halle ist's Starten in der Regel nicht möglich... Beim PKW ist ja auch der Schaden beim "Ausparken" aus dem Parkhaus versichert.

Einfach mal den Versicherer/Makler des "schadenverursachenden" Flugzeugs dazu befragen.

31. August 2011: Von Fliegerfreund Uwe an Wolfgang Lamminger

Guten Morgen,

beim Einhallen von meinem Flugzeug, habe ich ein weiteres bewegt und hierbei ist es zu einem Anstoß mit einem Drittflugzeug gekommen.

Schaden so max 1000 Euro, Anfrage läuft ich werde berichten.

Mal hören was Grümmer hierzu sagt und ob das tatsächlich ein Fall für die Flugzeughaftpflicht ist.

DANKE

31. August 2011: Von Max Sutter an Fliegerfreund Uwe
ob das tatsächlich ein Fall für die Flugzeughaftpflicht ist

Ich sehe nicht, warum es das nicht sein sollte. Außer Sie haben eine separate Rangierschusselversicherung abgeschlossen, falls es so etwas gibt. Das ist ähnlich wie mit dem Billard ... Der erste Stoß ...

31. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
??? Wenn Du ein Zweites Flugzeug bewegt und damit ein Drittes beschädigt hast, Dein eigenes Flugzeug also gar nicht beteiligt war...wieso sollte dann bitte die Haftpflicht Deines Lfz aufkommen? Ausserdem habe ich grosse Zweifel, dass das Einhallen zum Betrieb gehört. Es ist ja auch nicht Lizenz- oder Erlaubnispflichtig. Fuer mich ist das was fuer die Privathaftpflicht. Keep us informed!
31. August 2011: Von joy ride an Stefan Kondorffer
gute frage - wurde das 2. flugzeug bewegt im sinne von rangiert, oder wurde eine snooker session aufgesetzt? für mich klingt's als ob das eigene flugzeug gar nicht beteiligt war, also ist der betrieb des versicherten flugzeugs hier gar keine frage (es sei denn 1 und 2 wurden beidhändig gleichzeitig rangiert, 2 stösst auf 3 aufgrund überforderung durch leicht komplexe zusammenhänge ursächlich in 1, aber selbst dann wird hallen-herumschubsen sehr unwahrscheinlich zum HP-gefahren-betrieb gehören)
31. August 2011: Von  an joy ride
Das ganze sieht so aus wie ein multipler Auffahrunfall auf der Autobahn, wo der letzte Wagen die drei vorderen zusammen schiebt.
31. August 2011: Von Max Sutter an Stefan Kondorffer
Ja nee, is klar. Ich dachte, mit Deinem Flugzeug hättest Du ein zweites etc. etc. Wenn Dein Flugzeug nur als Willensgeber für weitere Zerstörungen funktioniert hat, aber an dem Schaden direkt nicht beteiligt war, ist das klar ein Fall für eine Privathaftpflichtversicherung und nicht für die Haftpflicht des unbeteiligten Flugzeuges. Da weiß man wenigstens, was man zu tun hat, wenn man mal eine neue Frontscheibe für lau braucht.


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