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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
??? Wenn Du ein Zweites Flugzeug bewegt und damit ein Drittes beschädigt hast, Dein eigenes Flugzeug also gar nicht beteiligt war...wieso sollte dann bitte die Haftpflicht Deines Lfz aufkommen? Ausserdem habe ich grosse Zweifel, dass das Einhallen zum Betrieb gehört. Es ist ja auch nicht Lizenz- oder Erlaubnispflichtig. Fuer mich ist das was fuer die Privathaftpflicht. Keep us informed!
31. August 2011: Von joy ride an Stefan Kondorffer
gute frage - wurde das 2. flugzeug bewegt im sinne von rangiert, oder wurde eine snooker session aufgesetzt? für mich klingt's als ob das eigene flugzeug gar nicht beteiligt war, also ist der betrieb des versicherten flugzeugs hier gar keine frage (es sei denn 1 und 2 wurden beidhändig gleichzeitig rangiert, 2 stösst auf 3 aufgrund überforderung durch leicht komplexe zusammenhänge ursächlich in 1, aber selbst dann wird hallen-herumschubsen sehr unwahrscheinlich zum HP-gefahren-betrieb gehören)
31. August 2011: Von  an joy ride
Das ganze sieht so aus wie ein multipler Auffahrunfall auf der Autobahn, wo der letzte Wagen die drei vorderen zusammen schiebt.
31. August 2011: Von Max Sutter an Stefan Kondorffer
Ja nee, is klar. Ich dachte, mit Deinem Flugzeug hättest Du ein zweites etc. etc. Wenn Dein Flugzeug nur als Willensgeber für weitere Zerstörungen funktioniert hat, aber an dem Schaden direkt nicht beteiligt war, ist das klar ein Fall für eine Privathaftpflichtversicherung und nicht für die Haftpflicht des unbeteiligten Flugzeuges. Da weiß man wenigstens, was man zu tun hat, wenn man mal eine neue Frontscheibe für lau braucht.


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