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31. August 2011: Von Max Sutter an Stefan Kondorffer
Ja nee, is klar. Ich dachte, mit Deinem Flugzeug hättest Du ein zweites etc. etc. Wenn Dein Flugzeug nur als Willensgeber für weitere Zerstörungen funktioniert hat, aber an dem Schaden direkt nicht beteiligt war, ist das klar ein Fall für eine Privathaftpflichtversicherung und nicht für die Haftpflicht des unbeteiligten Flugzeuges. Da weiß man wenigstens, was man zu tun hat, wenn man mal eine neue Frontscheibe für lau braucht.


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