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10. Januar 2010: Von Heinz W. an Hubert Eckl
Hallo,
ich möchte mich zu den Hintergründen der Kontrollen ein wenig auslassen. Die EASA hat das LBA und diese wiederum die Landesluftfahrtbehörden angewiesen nachweislich Kontrollen durchzuführen und diese in umgekehrter Reihenfolge zu melden. Man hat diesbezüglich ein Punktesystem eingeführt, inkl. der Landesluftfahrtbehörden die dieses Punktesystem erfüllen müssen. Kommt ein Flugplatz nicht auf die geforderten Kontrollen, bzw. Punkte, können Zuschüsse gestrichen werden.
D.h. in der Praxis dass der Flugleiter ( soweit er BFL ist ) angehalten wird pro Monat eine festgesetzte Anzahl von Kontrollen durchzuführen. Dies sind bei Plätzen mit ca. 10.000 bis 15.000 Landungen in der Regel 5 bis 10 vollständige Kontrollen. Der BFL kann da im ersten Schritt gar nichts dafür. In Nordrhein-Westfalen hat man ja die BFLer auf den Türmen abgeschafft. Dort gibt es ja mobile BFLer die am Platz auftauchen und kontrollieren. Diese BFLer haben bestausgestatte Fahrzeuge mit Ferngläsern die die Überflughöhe messen. Leider müssen sich alle Piloten bundesweit im nächsten Jahr verstärkten Kontrollen unterziehen. Ich kann auch nur allen Piloten dringend raten, Ihre Papiere vollständig und aktuell mitzuführen. Die Strafen sind mittlerweile idiotisch und drakonisch. In NRW kann ein Vergessen der Lizenz 500.- Euro kosten. Also bitte nicht immer auf alle Flugleiter prügeln, der Fisch stinkt von oben.
Und auf die Frage ob ein BFLer kontrollieren darf, ein eindeutiges JA !
11. Januar 2010: Von  an Heinz W.
Natürlich sind Kontrollen ein notwendiges Übel und machen sogar Spaß. Aber dann Bitte nach Gesetzesgrundlage §24 Luft VO durch einen Sfl und oder geeignete Personen als Hilfsorgane §29Abs.2 LuftVG die als BfL mit der Wahrnehmung von Luftaufsichtaufgaben hoheitlich beliehen werden.
Was soll man tun wenn der Flugleiter der Ansicht ist nach §30LuftBO für die Nachprüfung des Luftfahrtgerätes nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät LuftGerPV zuständig zu sein! Im § 2 LuftGerPV ist die zuständigkeit nachzulesen.
Im § 24 LuftVO steht ja eindeutig:"Scheine und Zeugnisse"

Auch der BfLa muß auf Verlangen vor einer Kontrolle seinen Ausweis vorzeigen!

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