Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Januar 2010: Von  an Heinz W.
Natürlich sind Kontrollen ein notwendiges Übel und machen sogar Spaß. Aber dann Bitte nach Gesetzesgrundlage §24 Luft VO durch einen Sfl und oder geeignete Personen als Hilfsorgane §29Abs.2 LuftVG die als BfL mit der Wahrnehmung von Luftaufsichtaufgaben hoheitlich beliehen werden.
Was soll man tun wenn der Flugleiter der Ansicht ist nach §30LuftBO für die Nachprüfung des Luftfahrtgerätes nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät LuftGerPV zuständig zu sein! Im § 2 LuftGerPV ist die zuständigkeit nachzulesen.
Im § 24 LuftVO steht ja eindeutig:"Scheine und Zeugnisse"

Auch der BfLa muß auf Verlangen vor einer Kontrolle seinen Ausweis vorzeigen!

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang