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9. Januar 2010: Von  an M Schnell
Artikel 141 BV: Denkmalschutz, Naturschutz, Freier Zugang zu Naturschönheiten

In der genialen Bayerischen Verfassung stehen viele gute und sinnvolle Dinge, angefangen von der Präambel (Angesichts des Trümmerfeldes ...) bis natürlich auch zu dem Artikel zur Bayerischen Staatsangehörigkeit. Leider ist sie nach dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" von der in Bayern staatstragenden Partei zur beliebigen politischen Manövriermasse eingedampft worden, sonst hätten wir in Bayern z.B. schon längst die NPD verbieten können. Das geben 4 bis 5 Artikel der BV locker her. Aber wo kein Wille, da auch kein Weg. Wozu also 240 ha Naturschutzgebiet auf dem ehemaligen Flughafen Fürstenfeldbruck erhalten, wenn BMW dort Autos im Kreis fahren lassen möchte?

Schöne Grüße
WP
9. Januar 2010: Von M Schnell an 
Hallo,

Das ist es ja...unsere BV ist zum "Witz" degradiert worden..
Allerdings auch wenn Bundesrecht Landesrecht bricht,stellt die BV ja immer noch die Daseinsberechtigung der Herren dar welche die Naturschönheiten...bzw den Naturschutz und Kultur net als so wichtig ansehen.
Erinnern Sie sich an die große "Biergartenerlass" Diskussion vor in den 90ern?? Wo unsere Bay. Staatsregierung letztendlich zugestehen musste das div. Gesetze und erlasse aus den 1800tern nach wie vor Gültigkeit in Bayern haben und beachtet werden müssen???

Warum also nicht einfach wieder einmal der Staatsregierung die Eigenen Grundsätze um die Ohren Klatschen...ich gehe davon aus das gerade "Urbayrische" Parteien bzw "Amtsträger" ungern Politischen selbstmord begehen indem Sie die eigene verfassung als "Unbedeutend" abtuen.
Oder sehen sie das anders??

(Ich bin der festen überzeugung das vieles anders laufen würde,wenn man sich in Bayern wieder mehr als Bayrischer staatsangehöriger sehen würde...)

in diesem sinne: Frank&Frei

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