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Das neue Heft erscheint am 1. August
Sauerstoffkonzentrator im Test
Der steinige Weg zum Ersatztreibstoff für Avgas
Betriebsleiter oder Funktroll?
Wetterfliegen: Zusammenspiel im Cockpit
Wartung: Der längste Blitz
Nacht-Stop auf den Azoren – Übermüdet im Cockpit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2009: Von Torsten Meier an 
Die rechtlichen Grundlagen regelt das Luftverkehrsgesetz sowie die Luftverkehrs-Zulassungsordnung:

LuftVG: Genehmigung von Flugplätzen (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände)
https://bundesrecht.juris.de/luftvg/__6.html

LuftVZO: Inhalt und Form des Antrags (Flughäfen)
https://bundesrecht.juris.de/luftvzo/__40.html

LuftVZO: Inhalt und Form des Antrags (Landeplätze)
https://bundesrecht.juris.de/luftvzo/__51.html

Zu beachten ist das §51 (1)1 LuftVZO die entsprechenden Punkte des §40 beinhaltet. Welche Gutachten letztlich gefordert werden, legt die zuständige Luftfahrtbehörde fest.

Ist bei allem Papierkram trotzdem ein schöner Job!

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