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Diese Bemerkung hat mir gegenüber ein leitender eidgenössischer Zollbeamter gemacht.
Ich interessiere mich sehr dafür aus zwei Gründen:
1. Ich möchte die anzuschaffende TP nicht der EASA-Fuchtel unterstellen - ganz einfach auch aus Kostengründen.
2. Ich warte sehnsüchtig auf die Schengen-Lösung mit der Schweiz, damit endlich direkte Flüge nach der EU möglich sind. Damit kommt einiges zur Sprache.
Im übrigen ist der Hauptgrund für die Aenderung die Gleichbehandlung der Bürger. Wenn sie ein Wohnmobil in den USA kaufen (und dort sogar auf einen US-Bürger einlösen) darf dieses auch nicht über Jahre in Europa gefahren werden. Auch nicht, wenn sie es hier verzollen und versichern.
Dass Piloten dieses zweifelhafte Privileg haben sollen, ist nicht einleuchtend. Darum kommt: Einflaggen in D, F oder CH.
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"Diese Bemerkung hat mir gegenüber ein leitender eidgenössischer Zollbeamter gemacht."
--Um es mit den Ärzten zu sagen "Der Kollege eines Schwagers...."
zu Punkt 2: Die Schweiz will doch unbedingt die absolute Unabhängigkeit/Isolation.. Sollen sie sie auch weiter haben.... Just my 3 cents. Die "Rosinen" rauspicken aber nix zahlen. Wofür = Damit es den Herren einfacher gemacht wird, "Ihr" Geld in den ach so schönen eidgenössischen Staat zu fliegen.. Nee nee, ganz oder garnich muss die Devise(n) (Wortspiel) sein.
Und die FAA Lizenz ist eine ICAO Lizenz, man kann mir also nicht verbieten, als nicht Amerikaner eine gültige Lizenz nicht mehr zu nutzen. Was sollten die tausende Piloten die mit FAA Lizenz z.B. in Indien ihr Geld verdienen machen ?
Also für mich klingt das nach einer (auffällig häufig auftretenden) klassischen Ente von Hr Fischer.....
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Danke, dem ist nichts hinzuzufügen!!!!
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Zitat: 2. Ich warte sehnsüchtig auf die Schengen-Lösung mit der Schweiz, damit endlich direkte Flüge nach der EU möglich sind.
Nur eine kleine -aber wichtige- Korrektur:
"Schengen" hat nur etwas mit Personen-Kontrolle (= Passkontrolle) zu tun!
Da Schweiz kein EU-Land, musst Du weiterhin -in einem Schengen-Land- "Zoll" machen. Korrekt: Einen "Airport of Entry" anfliegen.
Tust Du es nicht, bekommst Du ein Zollstrafverfahren an den Hals. Zu deutsch: Dein Flieger muss nachversteuert werden.
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Stimmt teilweise. Ich habe bereits meine Erfahrungen mit beschlagnahmten Flugzeugen - und bin nicht der Einzige!
Also, die Sache ist so: Personenfreizügigkeit lassen wir mal weg. Zum Flugzeug: Sofern der Besitzer, also in der Regel der Pilot, mit dem Flugzeug im entsprechenden Land bleibt und mit dem Flugzeug wieder das Land verlässt, sollte kein Problem aufkommen, wie dies auch mit dem Auto ist.
Natürlich kann man vor allem in Frankreich und Italien damit rechnen, dass die Zöllner alles probieren, um einen zu 'überführen' und eine Anzeige anzuhängen. Das ist ja der ewige Kampf mit den Behörden, der so vielen die Fliegerei verleidet hat.
Warten wirs ab, aber ich werde mich ganz weit aus dem Fenster lehnen - denn eben die Feiglinge unter den Flugzeugeigentümern ermutigen die Behörden immer wieder zu Uebergriffen.
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