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22. Oktober 2008: Von  an Gregor FISCHER
Zitat:
2. Ich warte sehnsüchtig auf die Schengen-Lösung mit der Schweiz, damit endlich direkte Flüge nach der EU möglich sind.

Nur eine kleine -aber wichtige- Korrektur:

"Schengen" hat nur etwas mit Personen-Kontrolle (= Passkontrolle) zu tun!

Da Schweiz kein EU-Land, musst Du weiterhin -in einem Schengen-Land- "Zoll" machen. Korrekt: Einen "Airport of Entry" anfliegen.

Tust Du es nicht, bekommst Du ein Zollstrafverfahren an den Hals. Zu deutsch: Dein Flieger muss nachversteuert werden.
22. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an 
Stimmt teilweise. Ich habe bereits meine Erfahrungen mit beschlagnahmten Flugzeugen - und bin nicht der Einzige!

Also, die Sache ist so: Personenfreizügigkeit lassen wir mal weg. Zum Flugzeug: Sofern der Besitzer, also in der Regel der Pilot, mit dem Flugzeug im entsprechenden Land bleibt und mit dem Flugzeug wieder das Land verlässt, sollte kein Problem aufkommen, wie dies auch mit dem Auto ist.

Natürlich kann man vor allem in Frankreich und Italien damit rechnen, dass die Zöllner alles probieren, um einen zu 'überführen' und eine Anzeige anzuhängen. Das ist ja der ewige Kampf mit den Behörden, der so vielen die Fliegerei verleidet hat.

Warten wirs ab, aber ich werde mich ganz weit aus dem Fenster lehnen - denn eben die Feiglinge unter den Flugzeugeigentümern ermutigen die Behörden immer wieder zu Uebergriffen.

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