Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an 
Stimmt teilweise. Ich habe bereits meine Erfahrungen mit beschlagnahmten Flugzeugen - und bin nicht der Einzige!

Also, die Sache ist so: Personenfreizügigkeit lassen wir mal weg. Zum Flugzeug: Sofern der Besitzer, also in der Regel der Pilot, mit dem Flugzeug im entsprechenden Land bleibt und mit dem Flugzeug wieder das Land verlässt, sollte kein Problem aufkommen, wie dies auch mit dem Auto ist.

Natürlich kann man vor allem in Frankreich und Italien damit rechnen, dass die Zöllner alles probieren, um einen zu 'überführen' und eine Anzeige anzuhängen. Das ist ja der ewige Kampf mit den Behörden, der so vielen die Fliegerei verleidet hat.

Warten wirs ab, aber ich werde mich ganz weit aus dem Fenster lehnen - denn eben die Feiglinge unter den Flugzeugeigentümern ermutigen die Behörden immer wieder zu Uebergriffen.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang