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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Die Frage ist ernst gemeint. Bekanntlich ist die Rolle von Flugbegleitern absolut sicherheitsrelevant und ganz wesentlich, zumindest falls Passagiere an Bord sind, aber nicht nur. So unterstützt meine Frau bei der Luftraumüberwachung, vor ihrer Nase hängen die Motorinstrumente und die Außentemperatur, sie schaut auf die Flügel ob dort Eis ansetzt, und im Fall einer Notlandung würde sie die Tür öffnen und beim Ausstieg helfen. Das erfüllt die von Tobias oben geposteten Kriterien locker. Von einer Lizenz war dort nicht die Rede. Zur Not könnte sie aber ein BZF machen oder AZF, und dann könnte sie offiziell auch beim Flugfunk helfen.

Nachtrag: ach so, ich sehe gerade, dass sich die Regelung in Tobias Posting auf Situationen bezieht, wo keine Passagiere an Bord sein dürfen. Also nicht Reiseflug.


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