Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
LBA Medical: Runder Tisch mit einer Ecke
Ein Jahr TwinCo
Landung neben der Landebahn
Hebrideninseln Coll und Colonsay
Kleiner Reiseführer für Oshkosh
Unfallschwerpunkt PC-12: Loss of Control
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. Mai 2022: Von Chris _____ an Patrick Leanhard

Die Frage ist ernst gemeint. Bekanntlich ist die Rolle von Flugbegleitern absolut sicherheitsrelevant und ganz wesentlich, zumindest falls Passagiere an Bord sind, aber nicht nur. So unterstützt meine Frau bei der Luftraumüberwachung, vor ihrer Nase hängen die Motorinstrumente und die Außentemperatur, sie schaut auf die Flügel ob dort Eis ansetzt, und im Fall einer Notlandung würde sie die Tür öffnen und beim Ausstieg helfen. Das erfüllt die von Tobias oben geposteten Kriterien locker. Von einer Lizenz war dort nicht die Rede. Zur Not könnte sie aber ein BZF machen oder AZF, und dann könnte sie offiziell auch beim Flugfunk helfen.

Nachtrag: ach so, ich sehe gerade, dass sich die Regelung in Tobias Posting auf Situationen bezieht, wo keine Passagiere an Bord sein dürfen. Also nicht Reiseflug.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang