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„ Aber was das Thema Ausbildung fortsetzen angeht, kann ich jedem nur raten, diese tunlichst so gut es geht fortzusetzen und nicht auf besseres Wetter (weniger Coronaregeln) zu warten. “ Dann kann der Kollege auch völlig risiko- und problemlos von EDDS nach EDDH fliegen und zurück. Erklär mir doch mal jemand den pädagogischen Mehrwert nach Wien zu fliegen. Immer der Donau entlang. Das ist fliegerisches Minimalstniveau. War mein allererster Reiseflug nach PPL. Zum Lernen gibt‘s in D genug Ziele und man kann auf dem Absatz oder Spornrad kehrt machen.
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Ist IFR Training.
Warum ausgerechnet LOAN steht eins drüber.
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Du schreibst das Verfahren spart Zeit und Kosten. Mir ist grad nicht klar, wie man genau dies mit zwei Linienflügen spart. Aber dies wäre auch ganz alleine Dein Ding - musst Du wissen. Nur auf diese Art Zeit und Kosten in Corona-Zeiten sparen zu wollen, das ist eine Frage der Moral.
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Leute!
Müssen ausgerechnet wir Flieger, denen ja wohl die Freiheit das höchste Gut ist, einen jungen Kollegen hier massregegeln.
Er hat sicherlich mitbekommen, dass es einfachere Wege gibt und dass es i.M. unpassend ist.
Andererseits wissen wir alle, dass wir es permanent mit hirnrissigen Vorschriften zu tun haben, die nichts bewirken und auf der anderen Seite bei den tatsächlichen Bedohungen nichts passiert oder erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen.
In diesem Momt laufen Tausende im Pulk in Düsseldoof über die Rheinwiesen und nichts passiert.
https://www.welt.de/vermischtes/article229558315/Duesseldorf-Volles-Rheinufer-Polizei-mit-Hundertschaft-im-Einsatz.html
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Ich ahne schon die Antwort, aber kannst du auf irgendeine Art und Weise geschäftlich vor Ort bleiben? Mag nach einem Umgehungstatbestand klingen, aber infektologisch sauberer als zwo Linienflüge kann man sich ja schon so einiges denken (Autokauf, Investment, Montage, Beratung...).
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100% agree !
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Ja, ich denke auch, es ist ausdiskutiert. Die Gemeinde würde nicht, Marcus wird... ist auch OK so, sofern legal darstellbar.
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Da es um "finanziell lohnen" geht, nehme ich an, dass Du den Flug nicht (zur Gänze) finanziell tragen musst, und es so für Dich lukrativ wird, mit der Linie zurück zu fliegen. Unter diesem Gesichtspunkt verstehe ich Deinen Ansatz. Ein geschäftliches Anliegen (wie schon vorgeschlagen KFZ-Kauf etc.) würde das Ganze - auch mit Übernachtung - jedenfalls legal darstellbar machen, denke ich. Da ich die monetären Einschränkungen eines - gerade auch werdenden - Piloten jedenfalls aus eigener Erfahrung kenne, wünsche ich Dir, dass Du einen Weg finden wirst, von dem Du nicht einmal wirst sagen müssen, dass Du ihn Dir lieber erspart hättest. Alles Gute - schön ist´s dort im Frühjahr allemal :-) !
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Ich schrieb ja bereits, dass ich bzgl. Rahmenbedingungen der Meinung der scheinbaren schreibenden Mehrheit hier bin. Ich kann mir aber aus meiner eigenen Historie folgende frei erfundene Situation vorstellen: Ich brauche noch 2h Flugzeit um irgendeine Regel zu erfüllen. Erfahrung hätte ich genug, die wird aber mangels korrekter Dokumentation, falschem Fluglehrer, verkehrtem Zulassungsstaat, ... nicht anerkannt. Das einzige Flugzeug, was mir aktuell zur Verfügung steht hat noch 5h Restlaufzeit zu einer Wartung die zwingend in LOAN durchgeführt werden muss, deshalb lässt der Halter keinen weiteren lokalen Flug mehr zu. Es ist derzeit unklar, ob und wann das Flugzeug wieder in den Betrieb zurück kommt. In so einer Situation bietet mir der FI der die Überführung macht an, hier die 2h zusammenzufliegen. Wenn ich dann ein zeitliches Limit bei der Behörde habe, würde ich versuchen einen Weg zu finden? Ja ich weiß, alles viel hätte, wäre, wenn, aber in dem mir bekannten konkreten Fall kam es zum Fristablauf, weil Urlaub für die 1. Lockdownzeit genommen wurde um ein Rating zu erwerben. Der Arbeitgeber der zu der Zeit alles versucht hat um später arbeitsfähig zu bleiben hat der Rücknahme des Urlaubs nicht zugestimmt. Die Flugschule war auch nicht wirklich zuvorkommend und hat versäumt im Sommer aufzuholen, was man mit kundenorientierter Planung hätte retten können, deshalb Flugschulenwechsel, der allerdings Übernachtungen vor Ort erfordert. Neue Planung für das Jahresende, 2. Lockdown und hier dann an die Regeln gehalten, sprich nicht eine Argumentation gefunden, warum man doch ins Hotel könnte. Deshalb am Ende, Theorie verfallen und nun kann man wenn man will von vorne anfangen. Klar wäre das vermeidbar gewesen, aber man hat ja auch einen Hauptjob den man in so einer Situation gerne behalten möchte.
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Ich schreib einfach dem letzten:
Danke für die Antworten - auch für die kritischen.
Es gäbe schon möglichkeiten einen 2 tägigen Aufenthalt zu legitimieren, aber da dies definitiv "getrickst" wäre scheidet es für mich aus. Das ich ohne Aufenthalt hin und wieder zurück und nochmal hin und nochmal zurück fliege wäre mit dem offensichtlich wackeligem Argument der Ausbildung begründbar. Eine weitere Begründung könnte ich mir aber auch bescheinigen lassen.
Warum ich es so "akut" habe:
Ich habe letztes Jahr im Herbst nach ca. 350h PPL beschlossen im Fernkurs den ATPL (wird bei CPL/IR mit frozen bleiben) zu starten. Beruflich werde ich in der 2 Jahreshälfte sehr viel unterwegs sein und ich habe auch noch eine tolle Frau und 2 Kinder mit denen ich auch Zeit verbringen möchte. Also der Plan soviel wie möglich bis dahin abzuarbeiten.
Finanziell ist das ganze attraktiv weil mich die 5 IFR Stunden außer die Flüge mit der Linie nichts kosten. Kosten für Linie sind deutlich geringer als für 1 Flugstunde mit der Maschine.
Ich denke dass das schon eine Überlegung Wert sein kann. Aber ich möchte auch nichts illegales unternehmen, deswegen habe ich auch noch nichts entschieden.
Grüße Marcus
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Wir als Piloten sind ja generell aufgerufen, und gewohnt, unsere eigenen Entscheidungen zu treffen. Schlechte oder unsinnige Anweisungen von ATC müssen wir nicht akzeptieren, sondern uns selbst und unsere Passagiere sicher durchs Wetter bringen. Nur wir selbst können es entscheiden. Ich sehe nicht, warum das anderswo nicht gelten soll ;)
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na na na, reflektierter Pragmatismus ist in dieser Pandemie nun wirklich vollkommen unangebracht.
Es muss gezaudert, diskutiert und ignoriert werden.
Und wenn etwas nachweislich nicht funktioniert, wünschen wir uns einfach alle mehr davon. Ist doch logisch, oder? :-)
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/1._AendV_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf
Übrigens, das betrifft jetzt aber nur die Wiedereinreise nach D - die Verordnung selbst spricht nur vom Beförderer. Selbstfliegende GA ist also nicht erfasst, ich hab jetzt aber in die Hauptverordnung auch nicht reingeguckt, nur die Änderungsverordnung.
Das nur für diejenigen, die jetzt doch unterwegs sind ins europäische Ausland und sich das hier noch ausdrucken wollen für den Fall, bei der Heimkehr mit Uniformträgern eine Debatte zu vermeiden. Rechtstaatsprinzip und so.
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Hi Sven, danke für den Hinweis.. Ich bin zur Zeit in LESB und fliege nächste Woche zurück.. Bedeutet also, dass ich wohl keinen Antigentest benötige.
Gruß Albert
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Die Balearen gelten aktuell nicht als Risikogebiet, also kein Test, keine Quarantäne.
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Leider reagieren die Behörden "unterschiedlich". Sprich die schnell konsultieren Beamten wissen's auch nicht genau, je nach Laune und Uhrzeit reagieren sie mürrisch. Safe Procedure: du kennst die Infektionsschutzverordnung deines (Bundes-)Landes, inklusive der Ausnahmeparagraphen und zwar in der aktuellsten Fassung. Zusätzlich lasse ich mir gerne eine Bestätigung in Textform von "meinem" Gesundheitsamt zum bestimmten Datum zuschicken, und schon ist die Papierlage eindeutig. Happy Rückkehr!
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