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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. September 2017: Von Martin H. an Ernst-Peter Nawothnig

Ich hab mich jetzt mal ein bisschen eingelesen (ob ich überhaupt Recht habe ;)

Hier liegt die Landeplatz LärmschutzV, § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/__4.html

„3) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.“

Hier liegt die Anlage 2 zur Berechnung

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/anlage_2.html

Damit ist der Lärmgrenzwert gemäß Kapitel 10 für die 182T mit 1406kg MTOW 83,4dB(A).

Mein Noise Certificate der CAA von 2007 bescheinigt mir 75,4dB(A) und damit erhöhten Lärmschutz.

Habe ich veraltete Dokumente referenziert?

Danke und schönen Sonntag

Martin


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