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Reise | EDWJ  
23. September 2017: Von Martin H. 

Eben auf Juist gelandet. Landegebühr EUR24,80 mit zwei Crew und einem Passagier in einer T182T.
„Lärmschutz für ausländische Flugzeuge akzeptieren wir nicht gemäß Gebührenordnung“. Ich hab da nicht groß diskutiert, kann der arme Türmer ja nix für. Frage mich trotzdem was sowas soll. Noch ist auch eine „G-“ in der EU und der Lärmschutz, zumal mit vorgelegtem Zeugnis wird überall sonst anerkannt.

23. September 2017: Von Philipp Tiemann an Martin H. Bewertung: +1.00 [1]

Die ganze LLV und die darauf aufsetzenden Gebührenordnungen sind Mist.

Grundsätzlich "werden" ausländische Zeugnisse anerkannt; so stets in Paragraph 1 der LLV. Heißt soviel wie "müssen anerkannt werden". Das einzige, was daran tricky ist, ist dass dies eben im Paragraph 1 steht, wo es nur um die Betriebseinschränkungen im Zusammenhang mit der Lärmthematik geht. Um das Thema "Erhöhte Schallschutzanforderungen" (an die meist die Gebührenordnungen mit ihren reduzierten Gebührensätzen geknüpft sind) geht es aber im Paragraph 4. Ist dennoch ein dünnes Eis, auf dem sich solche Plätze bewegen. Außerdem macht man sich unabhängig von der Gesetzeslage so recht unpopulär (siehe dein Post).

Dazu kommt noch, dass ja für Flugzeuge älter als Baujahr 2000 die Kritieren fur den Erhöhten Schallschutz in der LLV mit Ende des Jahres 2009 gar nicht mehr definiert sind.

23. September 2017: Von Lutz D. an Philipp Tiemann

Nee, das ist kein dünnes Eis, sondern definitiv illegal.

23. September 2017: Von Norbert S. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Totally unjuist !

23. September 2017: Von Sven Walter an Martin H.

Wir wär's mit weniger zahlen und die das einklagen lassen gewesen? Führt zu mehr Rechtssicherheit, um für dich rechtlich einzutreten, hätten sich hier sicherlich genug freiwillige gefunden.

23. September 2017: Von  an Lutz D.

Ich halte es auch für illegal. Ich würde den Flugplatz anschreiben, die Unterlagen mitschicken und um Korrektur bitten. Ich würde auch dagegen vorgehen, wenn nötig.

23. September 2017: Von Martin H. an 

Danke für Eure ermutigenden Worte. Ich sehe sowas immer im Zusammenhang mit meinem Lieblingsplatz EDKB, wo "Ausländer" sogar noch einen Bonus bei der Lärmwertberechnung bekommen.

Der Ärger ist definitiv nicht den Aufwand wert aber ich schreibe mal den Betreiber auf Juist an - mal gucken, wie die dortige Rechtsauffassung ist.

23. September 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Die LLV und alles was daraus - natürlich abweichend von ICAO-Regeln - folgt ist nicht nur Mist sondern allergrößter Bockmist! Wer als Flugleiter nicht wirklich Experte ist kassiert unvermeidlich falsch wenn er den Flieger nicht in der Datenbank hat .

Ich kenne Plätze die einen Ausweg gefunden haben: Sie haben in der Gebührenordnung brav abgestufte Sätze je nach Lärmschutzstatus stehen. Kassiert wird aber immer der niedrigste Satz, schon weil der Flugleiter seine Augen draußen haben muss und weder Zeit noch Nerven für Eiertänze um 2,37 Euro hat.

23. September 2017: Von Philipp Tiemann an Ernst-Peter Nawothnig

In der Tat. Das versteht in allen Details letztlich kaum ein Flugleiter/Kassierer. Selbst diejenigen, die diese Gebührenordnungen schreiben verstehen es oft nicht. Ich hatte das vor ein paar Jahren spaßeshalber mal ein bisschen zusammengefasst - hier.

24. September 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Philipp Tiemann

Das Elend besteht vor allem darin dass die Gebührenordnungen der Verkehrslandeplätze von der Landesbehörde genehmigt werden müssen, was weithin unbekannt ist. Auf diesem Weg kommen politisch motivierte Amtsschimmeleien hinein die dann den Betreibern angelastet werden.

24. September 2017: Von Martin H. an Ernst-Peter Nawothnig

Ich hab mich jetzt mal ein bisschen eingelesen (ob ich überhaupt Recht habe ;)

Hier liegt die Landeplatz LärmschutzV, § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/__4.html

„3) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.“

Hier liegt die Anlage 2 zur Berechnung

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/anlage_2.html

Damit ist der Lärmgrenzwert gemäß Kapitel 10 für die 182T mit 1406kg MTOW 83,4dB(A).

Mein Noise Certificate der CAA von 2007 bescheinigt mir 75,4dB(A) und damit erhöhten Lärmschutz.

Habe ich veraltete Dokumente referenziert?

Danke und schönen Sonntag

Martin

24. September 2017: Von Christoph Talle an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +3.00 [3]

Das mag bei Euch so sein !?! In Niedersachsen achten wir darauf, dass eine neu beantragte Gebührenordnung möglichst nicht über dem Vergleichbaren anderer Plätze liegt.

Es ist in meinen 20 Jahren noch nie vorgekommen, dass wir gefordert haben, dass in irgendeinem Punkt eine höhere Gebühr genommen werden soll.

Also bitte vorsichtig mit solch pauschalen Aussagen !

C. Talle

24. September 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Christoph Talle

In SH verlangt die Behörde definitiv die Preise nach Lärmkategorien zu differenzieren. Hoher Schallschutz billig, niedriger teuer, und das macht die Sache weithin unpraktikabel. Um die absolute Höhe der Landegebühren geht es weniger.

24. September 2017: Von Christoph Talle an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch nichts Neues und auch so gewollt gewesen, um zu Nachrüstungen zu motivieren.

Nur so, wie du es geschrieben hast, klang es nach Willkür und das findet nicht statt.

Das es aber Zeugnisse gibt, die eher nach Kartoffeldruck aussehen sind wir uns auch einig.

Für meine Stampe gab es auch so Eins, keine Ahnung wo das herkam, sah aber gut aus !

24. September 2017: Von Markus Doerr an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +2.00 [2]

...Wer als Flugleiter nicht wirklich Experte ist kassiert unvermeidlich falsch wenn er den Flieger nicht in der Datenbank hat...

.. schon weil der Flugleiter seine Augen draußen haben muss und weder Zeit noch Nerven für Eiertänze um 2,37 Euro hat.

Also mal ehrlich, die Hauptaufgabe des Flugleiters ist nun mal das Kassieren der Landegebühr und führen der Kladde. Daher sollte er darin Experte sein. Dazu braucht man nicht mal nach draußen schauen oder hat sich was in letzter Zeit geändert?

24. September 2017: Von Sven Walter an Markus Doerr

Sollte man eigentlich als Ehrenbox führen, die Kasse. Vier Werte eintragen (gratis - 2 € - 5 € - 10 €, alles MTOM drüber kann an den üblichen Grasplätzen eh nicht landen), Gastfreundschaft unter Fliegern zelebrieren, nicht diese Denke "ich bekomme den Fluglärmärger mit den Anwohnern, wenn auswärtige Vereine bei uns üben", und dann sollen die Leute in Briefumschlägen das nach Selbsteinschätzung einwerfen.

Mindert das Qualifikationsprofil auf dem Turm nochmal, um so besser ;-).

(und, gibt's jetzt eine Grundsatzdiskussion über Beitragshöhen, NIMBY, Kirchturmdenken, widerstreitende "luftsportliche" Interessen, gestiegene Dieselpreise für den Vereinstrecker?)

24. September 2017: Von Sven Walter an Sven Walter

Gab es irgendwo schonmal Initiativen zur Abschaffung des Hauptbuches? So aus datenschutzrechtlichen Gründen? Verfolgbarkeit von Reisen, Erstellung von Bewegungsprofilen? Danke für Infos!

24. September 2017: Von Alexander Callidus an Sven Walter

Äh, genau das ist doch der Sinn dieser Kladde.

Datenschutz 'is so eighties!'

24. September 2017: Von Eike Damer an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Zum Hauptflugbuch steht im §70 LuftVG 1.Zeile sinngemäß: " .... Die Flugleitung darf zum Zwecke von ... ". Ich lese da kein MUSS! Als einziger Erfolg ist es bisher geschafft worden zu "verbieten" den Namen des Piloten in das Hauptflugbuch hineinzuschreiben. Das wird ja auch überall strikt eingehalten! (lach)

Wegen der Punktezählerei (NFL I 236/2000) werden wir diese merkwürdige Datensammlung wohl nicht los. Zum Beispiel hängt die Bezuschussung der BFLer durch die Luftämter von der Anzahl der Punkte ab. Da gibt es an Plätzen, die 2 BFLer durchfüttern müssen, ordentliche Rabatte! (Auch haben wir das ja schon immer so gemacht!)

Der Türmer braucht auch nicht rausschauen da alle Angaben zu dieser Datensammlung vor dem Flug, bzw. nach der Landung persönlich gegeben werden können. Da braucht er nicht mal zu funken! (§23 LufVO)

24. September 2017: Von Tee Jay an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

Eine kleine Anekdote zum Nachdenken:

Ich war letztes Wochenende im schönen Stettin in unserem Nachbarland Polen. Segelflugbetrieb mit Winde, Fallschirmspringer Maschine, die aufgrund einer Veranstaltung wirklich alle 20 Min rauf und runter ging. Dazwischen ULs und Echo Flieger. Und jetzt das Beste: Kein Flugleiter und keine Landegebühren. See & Avoid, Positionsmeldungen geben, Rücksicht aufeinander nehmen und alles hat wunderbar funktioniert.

Einen Tag später gleiches im südschwedischen Kristianstad. Der Platz war eigentlich per NOTAM geschlossen, nach Rückruf beim Flytclub war Anflug trotzdem möglich. Auch hier Fallschirmspringer, startende und landende GA Flieger, kein Flugleiter und keine Landegebühren.

Diese komische deutsche Flugleiter-Mentalität aus den 30er Jahren (oder sollte ich eher Blockwart-Mentalität sagen?) ist so rückständig und rückwärtsgerichtet wie zugleich auch exotisch in Europa. Ich hoffe da ja auf eine positive, europäische Harmonisierung.

25. September 2017: Von Sven Walter an Eike Damer

Danke!

25. September 2017: Von Mark Juhrig an Eike Damer

Dass §70 es erlaubt diverse Daten zu erheben, aber nicht dazu zwingt ist richtig. Leider findet sich der "Zwang" hierzu in der Regel in der Flugplatzgenehmigung. Beispieltext aus einer Flugplatzgenehmigung siehe Bildanhang.

VG Mark



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gen.JPG

25. September 2017: Von Malte Höltken an Mark Juhrig Bewertung: +2.00 [2]

Das könnte allerdings auch jeder Pilot selbstständig in eine Liste eintragen...

25. September 2017: Von Tee Jay an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

... was die Schweden in Kristianstad liebevoll mit "Eintrag im Gästebuch" vermerken. Erst dann (nach dem Selbsteintrag durch den Piloten) ist eine Landung auch kostenlos.

25. September 2017: Von Mark Juhrig an Malte Höltken Bewertung: +7.00 [7]

das ist natürlich richtig. Die Frage ist, wie man es in Deutschland schaft dies zu erreichen. In den Köpfen vieler Beteiligter findet sich leider folgendes Bild:

Ansicht Realität / Kommentar
Wir brauchen einen Flugleiter weil er für Flugsicherheit sorgt

Das Gegenteil ist der Fall. Die (besser viele) Piloten verlassen sich auf die Infos vom Flugleiter und schauen daher selber nicht aus dem Fenster.

_______________________
Der Flugleiter ist "unverzichtbar" im Falle eines Start-/Landeunfalls

Natürlich ist es von Vorteil, wenn der Flugleiter im Falle eines Unfalls sofort Hilfe leisten bzw. holen kann. Im Umkehrschluss müsste das Autofahren in ländlichen Gegenden oder im Wald sofort verboten werden, da dort die Rettungskette nicht gewährleistet ist!

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Der Flugleiter das Hauptflugbuch führen Okay, aber wem nützen diese Daten.

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