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9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Oliver Seitz

Die Frage des Landegebühren ist in der Tat weitgehend losgelöst von der Frage der Betriebseinschränkungen zu betrachten. Erstere können die Landeplätze nämlich weitgehend frei definieren; letztere bleiben einzig und allein durch die LSL geregelt.

Einige Landeplätze gewähren z.B. Flugzeugen, die bis Ende 2009 erhöhten Lärmschutz hatten, dies aber seit 2010 nicht mehr tun, weiterhin die Landegebühren der höchsten Lärmschutzkategorie. Marl-Loemühle ist so ein Fall. Allerdings ist diese Gebührenordnung insgesamt dennoch etwas unklar; warum dort für die höchste Lärmschutzkategorie (bei Kap. X) 4 dB angesetzt werden (und nicht, entprechend des Verweises auf die "alte" LSL, 5) weiß man nicht. Aber wie gesagt: die Gebührenkategorien müssen sich ja auch gar nicht unbedingt nach den Werten der LSL richten. Denn letztere beschäftigt sich ja wie gesagt zunächst mal nur mit Betriebseinschränkungen und nicht mit Landegebühren.

Nicht ganz korrekt ist auch die Gebührenordnung von Chemnitz. Denn die ist von 2011, spricht aber nach wie vor davon, dass Flugzeuge mit Baujahr vor 2000 für den erhöhten Lärmschutz gemäß LSL nur 5 dB Differenz benötigen. Das ist so, im Jahr 2011 geschrieben, falsch. Was man hätte schreiben müssen ist so was wie "im Sinne der Landegebührenberechnung für diesen Landeplatz ist für die Erreichung der Schallschutzkategorie A eine Unterschreitung des Lärmgrenzwerts gemäß LSL Anlage 2 um 5 dB erforderlich".

Die Gebührenordnung von Bayreuth (veraltet, aber mal egal) macht zumindest den Versuch, sauber zwischen ICAO-Grenzwert und LSL-Grenzwert zu unterscheiden.

Es wird insgesamt deutlich, dass viele Plätze noch eine oder gar zwei weitere Lärmkategorien irgendwo zwischen "LSL-Grenzwert" und "LSL-Grenzwert minus 7" haben. Auch hier gibt es aber kaum flächendeckende Einheitlichkeit. Man muss sich also stets mit jeder Gebührenordnung einzeln auseinandersetzen.

Recht gut verständlich ist die Gebührenordnung von Straubing. Wenn man mal nur Kap. X betrachtet:
LSL minus 7 oder leiser: Kat. A
LSL minus 5 bis minus 7: Kat. B
LSL eingehalten: Kat. C
ICAO eingehalten: Kat. D

Stadtlohn hingegen vergibt "Kategorie A" weiterhin auch an Flugzeuge, die "nur" LSL minus 5 erreichen. Soweit schön. Dann aber, bei Kat. B wird es nebulös...denn da ist nur noch von "Zulassungsgrenzwert" (?) die Rede...

Kassel wiederrum erlaubt die Ermittlung der Landegebührenkategorie sowohl gemäß Differenz zum LSL-Grenzwert als auch gemäß Differenz zum ICAO-Grenzwert.

Einfach, was? :-)

So, jetzt geh' ich fliegen (kleiner Rundflug), bevor es 13 Uhr wird...;-)
9. März 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Also, ich bin da ganz pragmatisch und stelle mich auf den Standpunkt, dass das die Platzgurus beherrschen müssen. Also lege ich bei Bezahlung der Landegebühren mein Lärmzeugnis vor, bzw zeige die Kopie auf dem iPad, und lass die Kollegen auf der anderen Seite des Tisches raten.

Interessanterweise scheinen die Bestimmungen so verworren zu sein, dass nach meiner Erfahrung keine 10% des Personals an den Plätzen - egal ob GAT am großen Flughafen oder kleiner Grasplatz - da auch nur annäherungsweise durchblicken.

In aller Regel bekomme ich dann mit meinem Annex 16, Kapitel 6 Lärmzeugnis die geringste Lärmklasse berechnet. Ich kann mich nicht erinnern, dass da jemals wirklich jemals jemand aktiv die Details gelesen hat - der gemeine Kassenwart wird scheinbar auf den Reflex "Überschrift Lärmzeugnis" getriggert und das wars.
9. März 2013: Von Richard G. Müller an Pelle Goran
Um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt auch Auflagen von Zuschuss Gebern, wie Landesregierung, welche Auflagen bezüglich Lärm und Landegebühr gemacht haben. Diese weichen teilweise von den bekannten Werten ab und sind meist für 25 Jahre bindend. Darum nicht meckern, ohne die Hintergründe zu kennen.
9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Pelle Goran
Klar. Nicht wenige, vor allen kleine Plätze haben was die Gebühren angeht oft nur die sehr grobe Unterscheidung "Lärmzeugnis ja / nein". Ist aber bei den etwas grösseren Verkehrslandeplätzen (siehe oben) meist nicht so.
9. März 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Ich bin von einer leisen Maschine mit Schalldämpfer auf eine laute Maschine ohne Schalldämpfer umgestiegen und erfülle jetzt die höchsten Lärmschutzkriterien, da alte Maschine nach Annex VI gemessen (bestimmte Überflughöhe) und neue Maschine nach Annex X gemessen (bestimmte Entfernung vom Startpunkt). Die neue Maschine ist laut, steigt aber so schnell, dass bis zum Erreichen der Sonde unten nur noch wenig Lärm übrig ist.

Die relevante Lärmbelastung entsteht jedoch in der Platzrunde und da fliegen alle gleich hoch. Also totaler Käse diese Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung.
9. März 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Klar. Nicht wenige, vor allen kleine Plätze haben was die Gebühren angeht oft nur die sehr grobe Unterscheidung "Lärmzeugnis ja / nein". Ist aber bei den etwas grösseren Verkehrslandeplätzen (siehe oben) meist nicht so.

Vor dem Hintergrund, dass alle deutschen Echo-Flieger ein Lärmzeugnis haben, wäre das aber völliger Blödsinn.

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