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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. September 2017: Von Philipp Tiemann an Ernst-Peter Nawothnig

In der Tat. Das versteht in allen Details letztlich kaum ein Flugleiter/Kassierer. Selbst diejenigen, die diese Gebührenordnungen schreiben verstehen es oft nicht. Ich hatte das vor ein paar Jahren spaßeshalber mal ein bisschen zusammengefasst - hier.

24. September 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Philipp Tiemann

Das Elend besteht vor allem darin dass die Gebührenordnungen der Verkehrslandeplätze von der Landesbehörde genehmigt werden müssen, was weithin unbekannt ist. Auf diesem Weg kommen politisch motivierte Amtsschimmeleien hinein die dann den Betreibern angelastet werden.

24. September 2017: Von Martin H. an Ernst-Peter Nawothnig

Ich hab mich jetzt mal ein bisschen eingelesen (ob ich überhaupt Recht habe ;)

Hier liegt die Landeplatz LärmschutzV, § 4 Erhöhte Schallschutzanforderungen

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/__4.html

„3) Propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler mit einem Baujahr ab 2000 entsprechen erhöhten Schallschutzanforderungen, wenn sie die in Anlage 2 festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6 - Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10 - Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.“

Hier liegt die Anlage 2 zur Berechnung

https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmschutzv/anlage_2.html

Damit ist der Lärmgrenzwert gemäß Kapitel 10 für die 182T mit 1406kg MTOW 83,4dB(A).

Mein Noise Certificate der CAA von 2007 bescheinigt mir 75,4dB(A) und damit erhöhten Lärmschutz.

Habe ich veraltete Dokumente referenziert?

Danke und schönen Sonntag

Martin

24. September 2017: Von Christoph Talle an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +3.00 [3]

Das mag bei Euch so sein !?! In Niedersachsen achten wir darauf, dass eine neu beantragte Gebührenordnung möglichst nicht über dem Vergleichbaren anderer Plätze liegt.

Es ist in meinen 20 Jahren noch nie vorgekommen, dass wir gefordert haben, dass in irgendeinem Punkt eine höhere Gebühr genommen werden soll.

Also bitte vorsichtig mit solch pauschalen Aussagen !

C. Talle

24. September 2017: Von Ernst-Peter Nawothnig an Christoph Talle

In SH verlangt die Behörde definitiv die Preise nach Lärmkategorien zu differenzieren. Hoher Schallschutz billig, niedriger teuer, und das macht die Sache weithin unpraktikabel. Um die absolute Höhe der Landegebühren geht es weniger.

24. September 2017: Von Christoph Talle an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch nichts Neues und auch so gewollt gewesen, um zu Nachrüstungen zu motivieren.

Nur so, wie du es geschrieben hast, klang es nach Willkür und das findet nicht statt.

Das es aber Zeugnisse gibt, die eher nach Kartoffeldruck aussehen sind wir uns auch einig.

Für meine Stampe gab es auch so Eins, keine Ahnung wo das herkam, sah aber gut aus !


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