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15. Mai 2017: Von Erik N. an Achim H.

Ich finde Tim Dawson hat ja recht. Um für einen Piloten relevant zu sein, der in den österreichischen Luftraum einfliegt, muss ein ED-R in der offiziellen, anerkannten AIP stehen. Was es nicht tut.

Damit ist es ein österreichisches Problem, und keines, was ein EU Pilot zu verantworten hat. Rechtlich müsste die Sache also klar sein. Man kann das durchfechten und gewinnen, was aber keiner gemacht hat bisher.

Praktisch / Faktisch hat Alfred wohl eher recht. Wenn sie einen Bussgeldbescheid schicken, haben sie ja die Adresse. Zahlt man nicht, landet man in einer Datei. Da kann der nächste Einflug, oder auch nur eine Verkehrskontrolle in Kitzbühel teuer werden.


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