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2. Oktober 2015: Von Sascha H. an Tobias Schnell

Danke für die vielen, Umfangreichen Antworten, das hat mir sehr geholfen.

habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, und zwar liest man ständig bei jeder US Charter Firma "Complex Aircraft Endorsement" sowie "high Alt. Endorsement" für Muster wie C182, Beech, Cirrus und alle 2 Mots.

Beides war mir als solches (also separater Eintrag) bisher unbekannt. Ich fliege schon Seit Jahren neben den "kleinen Mustern" gelegentlich auch TB10, TB20, DA42, C182 usw. ich habe dafür im Rahmen der ATPL Ausbildung zwar eine Art Einweisung geflogen aber nie einen entsprechenden Eintrag, weder in Lizenz noch Flugbuch bekommen. es wurde aber in Deutschland vom Vercharterer auch nie verlangt.

Darüber hinaus hatte ich mal ein Type Rating für Jet über 30 Tonnen eingetragen und auch einige Flugstunden darauf (ist mittlerweile aus der Lizenz wieder gelöscht da das LBA keine abgelaufenen Ratings übernimmt)

Meine Frage ist jetzt, bin ich, auch im Sinne des US Systems bzw. der Firmen dort mit einer ATPL automatisch able to fly High Alt und Complex Aircraft und würden als Nachweis die Flugbucheinträge reichen?

Gruß

Sascha

2. Oktober 2015: Von Tobias Schnell an Sascha H.
habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, und zwar liest man ständig bei jeder US Charter Firma "Complex Aircraft Endorsement" sowie "high Alt. Endorsement" für Muster wie C182, Beech, Cirrus und alle 2 Mots.
Siehe 14 CFR 61.31. Kurzform:
High Performance = mehr als 200 HP Leistung pro Triebwerk (also z.B. nicht PA23, PA44, BE76 etc.)
Complex = Kombination aus Verstellprop + Einziehfahrwerk + Klappen
High Altitude = Pressurized mit Sevice Ceiling > 25.000 ft.

... erfordern ground- und Flugtraining durch einen "authorized instructor" im entsprechenden Gerät. Kein endorsement schliesst ein anderes ein. Den "authorized instructor" definiert 61.3 als jemand, der CFI nach part 61 oder 143 ist - also ein FAA-Lehrer.

Meine Frage ist jetzt, bin ich, auch im Sinne des US Systems bzw. der Firmen dort mit einer ATPL automatisch able to fly High Alt und Complex Aircraft und würden als Nachweis die Flugbucheinträge reichen?
Nein, leider nicht - siehe oben. Schlupfloch: Du bist entsprechende Flugzeuge bereits vor dem 04.08.1997 geflogen, dann fällst Du nach FAA unter eine "grandfather"-Regelung.
Beides war mir als solches (also separater Eintrag) bisher unbekannt. Ich fliege schon Seit Jahren neben den "kleinen Mustern" gelegentlich auch TB10, TB20, DA42, C182 usw. ich habe dafür im Rahmen der ATPL Ausbildung zwar eine Art Einweisung geflogen aber nie einen entsprechenden Eintrag, weder in Lizenz noch Flugbuch bekommen. es wurde aber in Deutschland vom Vercharterer auch nie verlangt
Da bist Du nicht ganz auf dem Laufenden: Seit 2003 gibt es ähnliche Vorschriften auch nach JAR-FCL bzw. EASA, Stichwort Unterschiedsschulung - siehe GM1.FCL700.

Tobias
2. Oktober 2015: Von Philipp Tiemann an Sascha H. Bewertung: +1.00 [1]
Wichtig ist, dass man nicht ständig nach den Equivalenten zu diesen "Berechtigungen" in anderen Lizenzsystemen sucht, denn es gibt sie nicht. Auch die Unterschiedsschulung gm. EASA gibt es in den USA nicht. Die Definition von "complex" ist in beiden Systemen völlig unterschiedlich; bei "high performance" ist es genauso.

Nicht verzagen; aber man muss eben, wenn man sich eine FAA-Lizenz zulegt (und sei es nur eine 61.75er), sämtliche Lizensierungsregeln noch mal von vorne lernen.
5. Oktober 2015: Von Sascha H. an Philipp Tiemann
Danke für die Antworten.

aber wie ich jetzt vorgehe weiß ich immer noch nicht wirklich, eigentlich schließt ein ATPL alle 3 Varianten ein ( in Theorie sowieso) und ein Jet Type Rating ja auch.

Ich habe während des ATPL (und auch teilweise schon davor) Eine wie man damals sagte "Einweisung" auf Verstellprop mit Fixed Gear (1999) und Verstellprop mit Einziehfahrwerk (2003) und Pressurized (2011 im Rahmen des TR) gemacht, es gibt aber darüber nirgendwo Bestätigungen von entsprechenden Lehrern und das TR wurde nur in die Lizenz eingetragen, ein Zertifikat usw gabs dazu nicht.

Einzig was ich schriftlich habe sind eben meine Flugbucheinträge und eine Kopie der alten JAR Lizenz mit TR Eintrag.

Da bist Du nicht ganz auf dem Laufenden: Seit 2003 gibt es ähnliche Vorschriften auch nach JAR-FCL bzw. EASA, Stichwort Unterschiedsschulung - siehe GM1.FCL700.

Mir bzw. meiner ATPL Schule war dann aber offenbar nicht bewusst das es Schriftlich eingetragen werden muss!?

5. Oktober 2015: Von Tobias Schnell an Sascha H.
aber wie ich jetzt vorgehe weiß ich immer noch nicht wirklich
Das wird Dir der Vercharterer dann schon sagen - nämlich dass Du in dem Fall eben im Rahmen des ohnehin fälligen Checkouts fix die fälligen endorsements erwerben musst. Das ist, wenn Du fit bist und der Lehrer Dich nicht melken will, Null zusätzlicher Aufwand. Anders geht es legal nicht (auch nicht mit ATPL und Jet-TR), nachdem Deine hiesige Complex-Time von 2003 stammt.

Tobias

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