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Hochinteressant. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Frage von Wolff Ehrhard abschlägig beschieden ist, d.h. ein Vertrautsein mit dem Platz in einer SE nicht bewirkt, dass man auch in ME vertraut ist, wenn die erste Landung mit ME danach kommt?
Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier anhand von Einzelfällen eine eigentliche Lex Samedan geschaffen wird, ein Gesetz im Gesetz, ein Vorgang, der wie so alle Verwaltungsvorgänge, droht, sich zu verselbständigen. Was damit gemeint sein soll? Bald gibt es dann auch noch eine Lex Jever (weil es dort so grauenhaft flach ist), eine Lex Egelsbach (weil dort der Funk so hessisch klingt) oder eine Lex FJS, weil dort mit Twin Jets so gerne im Gras gelandet wird, oder mit andern Worten, der gesunde Menschenverstand stirbt aus (oder zumindest der Gebrauch desselbigen), und es gibt für jeden Platz nach und nach ein Sonderverfahren.
Seien wir doch ehrlich, LSZS kann nach den üblichen Kriterien noch lange nicht als schwieriger Platz bezeichnet werden, oder dann nur im Geschreibsel von fliegerisch unbedarften Redakteuren. Höhere Berge im Platzrundenprofil hat man auch in Locarno oder Innsbruck, Höhenlagen, welche die Engine(s) stärker fordern - nun, in New Mexico ist es noch schlimmer, die wären froh, ihre Plätze wären alle unterhalb 6000 ft. So ist auch Samedan in erster Linie sowohl Frage der Flugvorbereitung, aber auch eine meines Wagnisprofils, was insbesondere bei Executive Piloten ein Problem zu sein scheint.
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Ich denke, wenn das Mountainrating kommt, müsste diese Sonderregelung wieder abgeschafft werden...
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Stimme Ihnen voll zu Herr Sutter.
Leider kann man solche "Sonderregeln" immer gut unter der Bezeichnung "Erhöhung der Sicherheit" verkaufen, was insbesondere bei Laien gut ankommt. In La Mole (bei Saint Tropez) gibt es übrigens auch eine Einweisungspflicht - allerdings nicht für CPL oder ATPL-Piloten - und das nur, weil im Westen ein kleiner Hügel, den man gut umfliegen kann, steht; Platzhöhe 59 Fuss MSL, Startbahnlänge 1278 m.
Gibt es für (bzw. gegen) solche Einzelaktionen denn keine übergeordnete Weisungspflicht von ICAO, EASA oder sonst wem?
Was die Frage von Herrn Ehrhardt betrifft (Vertraut sein mit LSZS durch SE - gültig auch für ME?) würde ich die Email von Herrn Parolini auch als "Nein" interpretieren. Kann allerdings durchaus sein, dass man das ganz einfach nicht bedacht hat...
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Das ist das Problem mit solchen Emails und Telefonaten. Was da drin steht ist sicher nicht justiziabel. Gibts in der AIP schon was neues?
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Gut, sind wir doch einmal realistisch. Was treibt denn, wenn überhaupt, einen Echo-Klasse-Flieger dazu, bei irgend einer schlechtern Bedingung als Cavok nach Samedan zu fliegen? Vergessen wir nicht, der Ausgangspunkt der derzeitigen Aktionitis war ein Crash einer Premier weniger als 100 Meter Luftlinie vom Bahnhof Bever entfernt, bei Ceiling von vielleicht (und wenns hoch kommt) grad einmal 1000 oder 1500 ft Gnd, Bewölkung hinsichtlich umliegender Berge aufliegend. Das ist klar, dass wenn man mit einem schnellen Geschirr unter einer tiefen Ceiling seine Landung organisieren soll, schon bei geringster Störung, wie z.B. kurzfristigem Sichtverlust, Hektik aufkommt. Aber selbst Aerostar-Piloten werden sich dem Hobbykreis zuzählend im Normalfall wie Schönwetter-Piloten benehmen. Bei guter Sicht kann sie nicht einmal strammer Malojawind, ganz im Gegensatz zu Cri-Cri-Geräteführern, ernsthaft in höhenbedingte kritische Situationen bringen.
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Es gibt wohl in Zukunft doch auch eine Einweisungspflicht für SEP:
Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten tritt in Kraft
Bern,
13.12.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das
Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und
durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15.
Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein
obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form
der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen entscheidet das BAZL
später.
In den vergangenen Jahren kam es
bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan zu mehreren tödlichen Unfällen.
Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern, ergriff das BAZL vor
einem Jahr in Absprache mit dem Flugplatz Massnahmen. So wurde die
Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5
auf 5 Kilometer erhöht. Zudem erarbeitete der Flugplatz ein
Einweisungskonzept, um die Piloten mit dem anspruchsvollen Anflug in der
gebirgigen Umgebung vertraut zu machen.
Das Konzept sieht für
alle Piloten ein jährliches obligatorisches Briefing und einen
Online-Test vor. Zudem müssen Piloten, die das erste Mal nach Samedan
fliegen wollen oder seit mehr als 24 Monaten nicht mehr dort gelandet
sind, einen Einweisungsflug machen. Während Piloten von Jet- und
mehrmotorigen Flugzeugen diesen Einweisungsflug bei guten
Wetterbedingungen durchführen müssen, haben ihn Piloten kleinerer
Maschinen unter Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Dieses
Konzept gab das BAZL Anfang November in eine öffentliche Anhörung.
Während
der Auflagefrist sind verschiedene Einsprachen gegen die Einweisung für
Piloten von kleineren Maschinen eingegangen. Um diese Einsprachen
gründlich prüfen zu können, hat das BAZL beschlossen, über die
Massnahmen für Piloten von kleineren Maschinen später zu entscheiden.
Die Regelungen für Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen
erachtet das BAZL in der vorliegenden Form als gerechtfertigt und mit
Blick auf die Sicherheit als vordringlich. Deshalb hat das Amt diesen
Teil des Konzeptes beziehungsweise das entsprechend angepasste
Betriebsreglement des Flugplatzes Samedan per 15. Dezember 2011 in Kraft
gesetzt.
Adresse für Rückfragen:Für Medienschaffende: Kommunikation BAZL Telefon: 031 324 23 35
Herausgeber:- Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Internet: https://www.bazl.admin.ch
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Anscheinend muss man diese Samedan-Einweisung mit der Super Connie auch ...
Anmerkung 1: Sagenhafte Bilder !
Anmerkung 2 (für Flugzeuge so wie für Männer über 50): Mit etwas Bauch wirkt es einfach eleganter ...
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