Es gibt wohl in Zukunft doch auch eine Einweisungspflicht für SEP:
Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten tritt in Kraft
Bern,
13.12.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das
Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und
durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15.
Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein
obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form
der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen entscheidet das BAZL
später.
In den vergangenen Jahren kam es
bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan zu mehreren tödlichen Unfällen.
Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern, ergriff das BAZL vor
einem Jahr in Absprache mit dem Flugplatz Massnahmen. So wurde die
Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5
auf 5 Kilometer erhöht. Zudem erarbeitete der Flugplatz ein
Einweisungskonzept, um die Piloten mit dem anspruchsvollen Anflug in der
gebirgigen Umgebung vertraut zu machen.
Das Konzept sieht für
alle Piloten ein jährliches obligatorisches Briefing und einen
Online-Test vor. Zudem müssen Piloten, die das erste Mal nach Samedan
fliegen wollen oder seit mehr als 24 Monaten nicht mehr dort gelandet
sind, einen Einweisungsflug machen. Während Piloten von Jet- und
mehrmotorigen Flugzeugen diesen Einweisungsflug bei guten
Wetterbedingungen durchführen müssen, haben ihn Piloten kleinerer
Maschinen unter Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Dieses
Konzept gab das BAZL Anfang November in eine öffentliche Anhörung.
Während
der Auflagefrist sind verschiedene Einsprachen gegen die Einweisung für
Piloten von kleineren Maschinen eingegangen. Um diese Einsprachen
gründlich prüfen zu können, hat das BAZL beschlossen, über die
Massnahmen für Piloten von kleineren Maschinen später zu entscheiden.
Die Regelungen für Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen
erachtet das BAZL in der vorliegenden Form als gerechtfertigt und mit
Blick auf die Sicherheit als vordringlich. Deshalb hat das Amt diesen
Teil des Konzeptes beziehungsweise das entsprechend angepasste
Betriebsreglement des Flugplatzes Samedan per 15. Dezember 2011 in Kraft
gesetzt.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 031 324 23 35
Herausgeber:
- Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Internet: https://www.bazl.admin.ch