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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Mai 2025 10:08 Uhr: Von Willi Fundermann an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Dagegen kann man sich doch schon seit zwei Jahren impfen lassen. Ist also kein Problem mehr:

https://www.der-postillon.com/2022/04/chempf.html

12. Mai 2025 11:37 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann Bewertung: -1.00 [1]

Oje...ich glaub...es reichen nicht mehr 360 grad um aus dem schmarren wieder rauszukommen...vielleicht weis sven mit fakten rat...vielleicht 2 x 360 grad?

12. Mai 2025 12:53 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Einfach an Wolfgangs Rat halten.

12. Mai 2025 14:42 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

sorry sven...da liegst du falsch, wolfgangs rat geht an mir vorbei! nur weil ich ab und zu mal gegen rotgrünrosagelblinks-versifft hetze...das berechtigt noch lange nicht daraus zu schließen, daß ich rechts-braun bin und im parlament rechtsaußen vom redner sitzen würde.... ich bin mitte...zutiefst demokratisch, bzw, was von der noch übrig ist...insha allah! wieso schließt man aus den äußerungen, wenns mal hart in diese richtung geht, daß jemand rechtsaußen ist... das ist auch demokratisch...

jetzt hab ich garkeinen 360 gedreht....

12. Mai 2025 15:33 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Wegen deines widerlichen, erratischen Blödsinns.

20. Mai 2025 21:02 Uhr: Von Norbert Rading an Florian R. Bewertung: +4.00 [4]
Es ist ja nicht so, dass dieses nationale Gesetz gelöscht werden müsste. Nur der Geltungsbereich hat sich geändert auf Non-EASA-Luftfahrzeuge (Annex I).

Das stimmt so nicht. Die FSAV gilt, siehe §1 "Geltungsbereich" für alle Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden. Und das widerspricht auch nicht EASA, siehe NCO.IDE.A.195 "Navigation equipment":

"(a) Aeroplanes operated over routes that cannot be navigated by reference to visual landmarks
shall be equipped with any navigation equipment necessary to enable them to proceed in
accordance with:
(1) the ATS flight plan; if applicable; and
(2) the applicable airspace requirements."

Jetzt könnte man angesichts der ja auch bei EASA vorherrschenden Ansicht, dass nichtzugelassene GPSe aus Basis von Consumer-Unterhaltungselektronik im Ernstfall auch nichts taugen können, schon darüber diskutieren, ob man rein mit Kompass, Stoppuhr und QDMs sinnvoll VFR on top proceeden könnte, aber hauptsächlich ist Unterabsatz 2 relevant. Denn auch wenn SERA selbst außer Funk und Transponder kein konkretes Equipment vorschreibt, steht in der Cover Regulation der zugehörigen Verordnung 923/2012:

"(8) Member States that have adopted additional provisions complementing an ICAO standard,
should, if they are still considered necessary and provided such additional provisions do not
constitute a difference under the Chicago Convention or against existing Union law

Das sind genau die zusätzlichen Forderungen der FSAV. Und deshalb ist die Antwort auf die Eingangsfrage: Ja, man muss man im deutschen Luftraum eben immer ein VOR oder zugelassenes GPS (oder INS) mitnehmen, wenn man über geschlossenen Wolkendecken VFR fliegen will (§4(6)3 FSAV) und kann das dann hinter der deutsch-französischen Grenze wieder ausbauen. Aus dem gleichen Grund montieren ja auch alle, die im deutschen Luftraum IFR fliegen wollen, schnell noch vor dem Überfliegen der FIR-Grenze ein DME in ihre November-Cirrus, um nicht an der Luftstraßenkreuzung rausgewunken zu werden (§3(1)5 FSAV).

Die FSAV ist wie auch die LuftBO natürlich völlig veraltet und hätte längst durch einen platten Verweis auf die EU-Verordnungen ersetzt werden können, aber bisher sah man bei BMDV/BAV/DFS offenbar noch keine Veranlassung. Man kann gerne glauben, dass Kanzler Merz das unverzüglich ändern wird, aber ich würde sowas meinem Fliegerarzt im Hinblick auf die Einschätzung der Urteilsfähigkeit nicht erzählen wollen.

Man kann übrigens auch feststellen, dass weder die Einhaltung der DME-Forderung noch die nach zusätzlichen VFR-on-Top-Navigationsinstrumenten aktuell mit Nachdruck verfolgt werden und einen pragmatischen Weg für sich selbst finden.

21. Mai 2025 05:58 Uhr: Von Florian R. an Norbert Rading Bewertung: +0.67 [2]

Die EU Gesetze verweisen explizit auf nationales Gesetz, wenn das so gemeint ist. Siehe zum Beispiel die SERA Regeln zu Sprühen und Abwerfen. Hier ist das nicht der Fall. Du hast Recht, dass das ohnehin nicht geprüft wird. Die Ramp Checker wissen wohl selbst, dass das Eis dünn ist. :)

In GM1 NCO.IDE A.190 schreiben sie zudem, dass die applicable airspace requirements z.B. Single European Sky umfassen (neben RMZ, TMZ).

Die Differences zu ICAO sind bei EU weit betroffenen Themen ebenfalls Sache der EU/EASA. Oder kannst du aufzeigen, dass Deutschland tatsächlich diese Difference eingegeben hat?

21. Mai 2025 09:03 Uhr: Von Patrick "Lean Hard!" Lienhart an Norbert Rading

Mit Airspace requirements ist nicht der gesamte "Luftraum über Deutschland" gemeint sondern genaue Anforderungen zB an Luftraum Klasse A usw...

21. Mai 2025 09:10 Uhr: Von P.B. S. an Patrick "Lean Hard!" Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin der Überzeugung, dass man mit dem Argument "ist gemeint wie" am Thema Deutsche Behörden irgendwie vorbei denkt ;-).

21. Mai 2025 10:26 Uhr: Von Rolf Andreas an Norbert Rading Bewertung: +2.00 [2]

Das ist sehr aufschlussreich, hilfreich und inhaltlich in der Tat zur Eingangsfrage passend. Vielen Dank!

Als Starter dieses Threads freue ich mich besonders darüber, dass mal wieder jemand in der Tat zum Thema zurückgekehrt ist :-)

21. Mai 2025 14:07 Uhr: Von Patrick "Lean Hard!" Lienhart an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Und falsch. Siehe Florian's Beiträge.

21. Mai 2025 16:01 Uhr: Von P.B. S. an Patrick "Lean Hard!" Lienhart

Immerhin war es kein KI'ish ...


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