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13. Juni 2024 20:06 Uhr: Von Tobi K. an Matthias Reinacher Bewertung: +2.00 [2]

Klar, ich habe eine PPL. Laut LBA ist die Behörde nur bei gewerblichen Lizenzen für die ZÜP zuständig. Bei PPL ist die lizenzführende Behörde zuständig. Die PPL habe ich vor zwei Jahren in DE gemacht, war da aber schon in AT. Hätte ich besser alles direkt in AT gemacht ;-)

Die Bezirksregierung hat sich nun gemeldet, um mir nach 4 Wochen mitzuteilen, ich müsse die Unterlagen per Post einreichen, unterzeichnet per E-Mail geht natürlich für Deusche Behörden nicht. Dem LBA habe ich mit Verwaltungsklage gedroht - vielleicht hilft das ja.

Insgesamt ist die Deutsche Verwaltung lächerlich. Vor einiger Zeit war ich da noch etwas entspannter bei ZÜP und co, aber das ist wirklich traurig. In AT kann man dagegen binnen 48h eine GmbH online und ohne Notar gründen...

@Yuri: danke für das Angebot, komme ggf. darauf zurück :-)

14. Juni 2024 08:48 Uhr: Von Tim Harris an Tobi K.

unterzeichnet per E-Mail geht natürlich für Deusche Behörden nicht

Wenn du in Österreich lebst, und von digitaler Unterschirft redest, hast du bestimmt die App "Digitales Amt" mit der ID Austria signatur.

Dort kannst du pdf signieren, die dem EU Standard entsprechen, und entsprechend mit einer handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen ist.

"Dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Dokument hat gemäß Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 ("eIDAS-VO") die gleiche Rechtswirkung wie ein handschriftlich unterschriebenes Dokument."

Würde mich interessieren wie eine deutsche Behörde diese EU Anforderung umgehen will...

14. Juni 2024 09:10 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tim Harris Bewertung: +1.00 [1]

Würde mich interessieren wie eine deutsche Behörde diese EU Anforderung umgehen will...

Ganz einfach: Ignorieren, bis eine Klage kommt.

14. Juni 2024 10:47 Uhr: Von Tobi K. an Tim Harris

Danke für den Hinweis, da habe ich nicht dran gedacht. Ich habs denen jetzt nochmal als zusammengefasste und signierte PDF gesendet mit dem Hinweis auf die EU-Verordnung. Schauen wir mal, rufe am Dienstag an. Sprechzeiten sind natürlich nur an 2 Tagen pro Woche für jeweils 2 Stunden ;-)

14. Juni 2024 16:26 Uhr: Von Tobi K. an Tobi K.

Kurzes Update: SIgnatur wurde natürlich nicht akzeptiert. Stattdessen aber ein Hinweis für die Online-Verlänerung - auch wenn mein Wohnort nicht mehr stimmt, habe ich einfach Bundesland + Regierungsbezirk der lizenzführenden Behörde ausgewählt.
Jetzt kommt das nächste Theater: da ich mich länger als 6 Monate im EU-Ausland aufgehalten habe, benötige ich eine Straffreiheitserklärung samt Apostille. Es ist zum Mäusemelken...


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