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Ich hatte meine Versicherung auch gefragt. Das war deren Einschätzung. Ihrem Fall mit Kravag benötigen wir für diese Art Vandalismus keine Zusatzdeckung. Hierzu die Ausschlüsse der AVB unter § 4 - dann wird es deutlich: Ausgeschlossen sind in 4.1 lediglich Schäden (…) die zusammenhängen mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufstand, Revolution, Rebellion, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder Sabotageakten, Flugzeugentführung, Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen von hoher Hand Nun kann man ja von Klimaaktivisten viel halten, aber bisher erfüllen deren Farbschmierereien oder Klebeaktionen weder die Merkmale des Aufstands, noch der Revolution oder der inneren Unruhen. Dementsprechend bleibt es beim ganz normalen Vandalismus – und der ist mitversichert.
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Der Punkt mit der Sabotage macht mir doch etwas Sorgen. Wenn die im Prozess genau das sagen, wir wollten den Flieger sabotieren, damit er nicht mehr fliegen kann, dann könnte genau dieser Punkt Wirkung zeigen. Gruselig
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Ich schätze, dass das Sprühen von Farbe in die Turbinen als Sabotage gewertet würde.
Möglicherweise zahlen die Versicherungen in den beiden aktuellen Fällen. Aber wenn solche Aktionen häufiger werden und dann zunehmend auch Terror oder Aufstand zugerechnet werden, dann wird es ohne Kasko Krieg vermutlich bei vielen Versicherungen keine Leistung geben.
Schon jetzt ist Sabotage ein Problem bei der Deckung, denn in beiden Fällen wurde das Fluggerät absichtlich und erfolgreich unbrauchbar gemacht.
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Sabotage setzt im deutschen Recht voraus, dass die Handlungen im Auftrag einer fremden Macht ausgeführt werden.
Bleibt als Ausschlussgrund Terror. Hier sind sich aber einige Forenteilnehmer so sicher, dass es sich keinstenfalls um Terror handeln kann, dass sie sicher kostenlos einspringen, wenn die Versicherung auf so eine völlig absurde und komplett illusorische Idee käme.
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Tatsächlich ist in meinen Versicherungsbedingungen spezifiert:
"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden ... die zusammenhängen mit Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufstand, Revolution, Rebellion, Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder Sabotageakten, Flugzeugentführung, Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen von Hoher Hand;"
Da ist also sogar "Sabotage" und "feindselige Handlungen" als Ausschluss genannt. Wir müssen gar nicht auf "Terror". Und es genügt "zusammenhängen". Nur: Sind "Sabotage" und "feindselige Handlungen" überhaupt scharf definierte Begriffe? Mir deucht, jede vorsätzliche Sachbeschädigung ist (auch) eine "Sabotage" und eine "feindselige Handlung".
Es wäre also zu überlegen, den Versicherungsschutz auszudehnen.
@FS: "Sabotage setzt im deutschen Recht voraus, dass die Handlungen im Auftrag einer fremden Macht ausgeführt werden." Quelle?
Umgekehrt erscheint mir (als Laie) der Begriff "Terror" eher bezogen auf Straftaten gegen Leib und Leben. Wüsste nicht von einer Sabotageaktion, die in der Presse als "Terror" bezeichnet worden wäre. Zum Beispiel die Sprengung von Nord Stream 2 - laut letzten Berichten durch die Ukraine - ist das Sabotage oder Terror?
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Da nicht nach Paragraph 88 StGB gegen die Farbsprüher ermittelt wird, sondern wegen schlichter Sachbeschädigung, sehe ich wenig Wege für eine Vollkaskoversicherung, sich da rauszuwinden. Dass der Versicherungsvertreter, wenn er von Jan Brill allgemein zur Sache befragt wird, nicht groß „Klar, übernehmen wir alles!“ ankündigt, ist auch verständlich. Vielleicht sollten wir alle mal von den Begrifflichkeiten wieder ein bisschen abrüsten.
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Der Blick ist ein aus eine europäischen Perspektive wahrscheinlich korrekt, unsere amerikanischen Freunde sehen das teilweise schon anders. Die ersten US Versicherungen sollen wohl intensiv untersuchen wie sie die andauernden "Klimaaktionen" in Deutschland als Bürgerkrieg verargumentieren können.
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Leute, das wird eine Auseinandersetzung der Juristen. Weil der Gesetzgeber nicht alles genau mathematisch definiert, gibt es aus rechtlicher Betrachtung viel Spielraum. Innerhalb dieses Spelraum müssen Gerichte urteilen. Die Berufsrichter sind nicht besser oder schlechter als jeder niedergelassene Rechtsanwalt.
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Berufsrichter sind vor allem wesentlich weniger spezialisiert als Rechtsanwälte, was man auch mal im Zivilstreit merkt, wenn der Rechtsanwalt dem Richter (subtil, höflich, unterwürfig) die Rechtslage des betroffenen Spezialgebiets erklärt. Auch von daher kommt der Spruch, dass man vor Gericht "in Gottes Hand" sei, also nie wisse was rauskommt.
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...und sie hassen dieses Wissensgefälle bei Spezialmaterien...
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In Zivilprozessen sind sich in der Hauptverhandlung alle Berufsjuristen im Saal von der ersten Sekunde an einig: Vergleich.
Der Richter braucht kein Urteil fällen, begründen und niederschreiben und muss - mangels Rechtsmittel - keine Belehrung einer höheren Instanz fürchten. Er diktiert den Vergleich und die Akte wandert ohne Umwege in den Keller.
Die Anwälte bekommen dank der "Vergleichsgebühr" mehr Honorar (sic!), als wenn sie den Prozess gewinnen!
Eine waschechte win-win Situation für die beteilgten Juristen. Davon müssen dann nur noch die Mandanten - in der Regel während einer allfälligen Prozessunterbrechung - überzeugt werden.
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Jep, und wenn eine der Prozessparteien die Wahrheit sagt und "ihr Recht" haben will, mehr nicht, und die andere Partei nach Strich und Faden lügt, weil sie sich vor einem fairen Urteil drücken will, dann resultiert aus dieser "effizienten" Vorgehensweise, dass am Ende irgendwas zwischen der Wahrheit und der Lüge rauskommt, und damit auf keinen Fall das gerechte Ergebnis. Der Lügner hat am Ende meist einen Vorteil gegenüber dem, der lediglich sein gutes Recht haben will und ehrlich auftritt.
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„Die Berufsrichter sind nicht besser oder schlechter als jeder niedergelassene Rechtsanwalt.“ Ich habe schon - nicht bei Amtsgerichten, ab und an bei Landgerichten und eindeutig bei Oberlandesgerichten beeindruckende Abstraktionsfähigkeiten der Vorsitzenden erlebt. Das war bei Anwälten eher seltener.
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Das ist im Spitzenbereich der Anwaltschaft indes nicht anders. Partner Großkanzleien etc.
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Ich habe schon - nicht bei Amtsgerichten, ab und an bei Landgerichten und eindeutig bei Oberlandesgerichten beeindruckende Abstraktionsfähigkeiten der Vorsitzenden erlebt. Das war bei Anwälten eher seltener.
Du Glücklicher! Ich habe das alles noch nicht erlebt. Dafür hatte ich
* im Landgericht mal einen Richter, der in einem Streit, bei dem es eigentlich um eine Rechtsfrage ging ("ist der Bauvertrag geändert worden oder nicht?"), sich von der Gegenseite so sehr Sand in die Augen streuen ließ, dass er schließlich einen Sachverständigen bemühte rauszufinden, ob ein weder beauftragtes noch ausgeführtes Baudetail technisch korrekt gewesen wäre.
* am Oberlandesgericht einen, der die beiden Parteien dauernd verwechselte, und der darüber fabulierte, ob ein "oder" in einem Vertrag vielleicht in Wirklichkeit ein "und" bedeuten könnte,
* wieder am Landgericht einen anderen, der meiner Gegenpartei, die bei einem vereinbarten Festpreis eine ordentliche Nachberechnung einklagen wollte, nach dem Vergleich unaufgefordert erklärte, wie sie das beim nächsten Mal hinkriegen - mit juristischen Details, die der Laie nicht kennt, weil auch der Richter freimütig zugab, sie vor dem Verfahren nicht gekannt zu haben...
* und wieder am Oberlandesgericht einen anderen, der über ein Jahr lang meinen und auch keinen anderen Fall bearbeitete, bis endlich die Kollegen dort drauf kamen, dass der ja nichts mehr tut, und ihm ein Disziplinarverfahren anhängten und mir einen anderen Richter gaben.
Und das sind nur die Highlights, die mir so spontan einfallen.
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Wir sollten uns hier in einem Pilotenforum über die nicht selten Kafkaesken Erfahrungen vor deutschen Gerichten nicht kaprizieren!
Mein Highlicht war übrigens die Abweisung einer Revision eines OLG mit der Begründung: Die Entscheidung der Vorinstanz ist zwar fachlich und sachlich weder fundiert noch stichhaltig, somit das Urteil in der Sache falsch, es wurde aber ausführlich begründet und da kein Allgemeines Interesse vorliegt, wird die Revision abgewiesen. Das war übrigens ein Verfahren gegen einen Insolvenzverwalter..
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Interessante Diskussion - letztlich ist die Zusammenfassung, wer sicher sein möchte, als Geschädigter der LG / Klima Sprüher nicht mit dem wirtschaftlichen Totalschaden leben zu müssen (oder auf 100-300k EUR sitzenzubleiben), kommt um die zusätzliche Versicherung nicht umhin. Ein kleines Trostpflaster, die Kriegs-etc.-Versicherung kommt ohne Selbstbehalt (in der Kasko lebe ich gut mit 15k Selbstbehalt).
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