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17. Juni 2023: Von Johannes König an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]
Da nicht nach Paragraph 88 StGB gegen die Farbsprüher ermittelt wird, sondern wegen schlichter Sachbeschädigung, sehe ich wenig Wege für eine Vollkaskoversicherung, sich da rauszuwinden. Dass der Versicherungsvertreter, wenn er von Jan Brill allgemein zur Sache befragt wird, nicht groß „Klar, übernehmen wir alles!“ ankündigt, ist auch verständlich.

Vielleicht sollten wir alle mal von den Begrifflichkeiten wieder ein bisschen abrüsten.

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