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5. Juni 2023: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +7.00 [7]

Lass' gut sein. Du musst nicht jeden Bewerber auf den dümmsten Beitrag im Forum kommentieren.

5. Juni 2023: Von Malte Höltken an F. S.

Naja, es gibt ja zu dem Thema durchaus einsehbare Literatur auf der Homepage der EASA. Das Thema heißt "Performance Based Regulation" und wird möglichst weit ausgedehnt. Die Regeln sind dabei anhand der zu erreichenden Ziele definiert, damit man Flexibilität und Resilienz gegenüber technologischem Fortschritt und Änderungen erreichen kann udn auch Safety Managment adaptiv gestalten kann. So ist es zum Beispiel möglich im Umfang der Pilot-Owner-Maintenance auch zukünftige Technologien zu berücksichtigen, über dei die EASA noch keine Kenntnis hat.

Was genau ist Dir an "Du sollst nicht fliegen, wenn psychoaktive Substanzen Deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen" nicht klar?

5. Juni 2023: Von F. S. an Malte Höltken
Wo soll ich anfangen? Nur so als Beispiel:
- es ist gerade eine Eigenschaft von psychoactive Substanzen, dass man seine Leistungsfähigkeit nicht mehr objektiv einschätzen kann.
- bis etwa 0,3 Promille wird meine Reaktionszeit (gemessen!) eher besser. Andere kognitive Prozesse wahrscheinlich/vielleicht da schon schlechter. Ist meine Leistungsfähigkeit dann eingeschränkt, oder nicht?
- (leider) kenne ich Menschen, bei denen die Leistungsfähigkeit unter 1.0 Promille stark eingeschränkt ist. Dürfen die dann mit Alkohol im Blut fliegen?
- wenn ich an einem heissen Sommertag (leider durchaus realistisch) Mittelstand dehydriert und (rein hypothetisch) mit 0.5 Promille aus einem Flieger steige, wer entscheidet dann, ob meine Leistungsfähigkeit auf Grund der Dehydration oder auf Grund des Alkohols eingeschränkt ist?
- Wer ist eigentlich nachweisspflichtig, dass meine Leistungsfähigkeit (nicht) eingeschränkt ist?

Diese Frage bd eine Vielzahl ähnlicher Fragen führen dazu, dass in praktisch allen Ländern der Welt das Thema Alkohol am Steuer über klare Grenzwertr geregelt ist und eben nicht „der Eigenverantwortung“ überlassen wird. Warum muss das ausgerechnet beim Fliegen anders sein?

P.S. Um es nochmal klar zu sagen: Ich persönlich halte mich strikt an eine 0 Promille Grenze und zwar nicht nur, weil es in Deutschland Gesetz ist
5. Juni 2023: Von Pascal Holzmüller an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Da steht "while under the influence". Nicht "while restricted by". Du darfst keine sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausführen während du durch Psychoaktive Substanzen BEEINFLUSST bist.

Viel Glück damit, dem Richter zu erklären dass da ja nicht "VERBOTEN" steht und die drei Bier vor dem Start nichts mit der runway excursion zu tun hatten.


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