Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Juni 2023 20:27 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken
Wo soll ich anfangen? Nur so als Beispiel:
- es ist gerade eine Eigenschaft von psychoactive Substanzen, dass man seine Leistungsfähigkeit nicht mehr objektiv einschätzen kann.
- bis etwa 0,3 Promille wird meine Reaktionszeit (gemessen!) eher besser. Andere kognitive Prozesse wahrscheinlich/vielleicht da schon schlechter. Ist meine Leistungsfähigkeit dann eingeschränkt, oder nicht?
- (leider) kenne ich Menschen, bei denen die Leistungsfähigkeit unter 1.0 Promille stark eingeschränkt ist. Dürfen die dann mit Alkohol im Blut fliegen?
- wenn ich an einem heissen Sommertag (leider durchaus realistisch) Mittelstand dehydriert und (rein hypothetisch) mit 0.5 Promille aus einem Flieger steige, wer entscheidet dann, ob meine Leistungsfähigkeit auf Grund der Dehydration oder auf Grund des Alkohols eingeschränkt ist?
- Wer ist eigentlich nachweisspflichtig, dass meine Leistungsfähigkeit (nicht) eingeschränkt ist?

Diese Frage bd eine Vielzahl ähnlicher Fragen führen dazu, dass in praktisch allen Ländern der Welt das Thema Alkohol am Steuer über klare Grenzwertr geregelt ist und eben nicht „der Eigenverantwortung“ überlassen wird. Warum muss das ausgerechnet beim Fliegen anders sein?

P.S. Um es nochmal klar zu sagen: Ich persönlich halte mich strikt an eine 0 Promille Grenze und zwar nicht nur, weil es in Deutschland Gesetz ist
5. Juni 2023 21:41 Uhr: Von Pascal Holzmüller an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Da steht "while under the influence". Nicht "while restricted by". Du darfst keine sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausführen während du durch Psychoaktive Substanzen BEEINFLUSST bist.

Viel Glück damit, dem Richter zu erklären dass da ja nicht "VERBOTEN" steht und die drei Bier vor dem Start nichts mit der runway excursion zu tun hatten.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang