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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Dezember 2022: Von Dieter Kleinschmidt an Yury Zaytsev

Noch eine andere Bedenke: es wird ja bestimmt „No night flying“ eingetragen. Hätte man eine „standalone“-Lizenz, könnte man die Anforderungen erfüllen und der Vermerk entfernen lassen. Hier muss man dann aber vermutlich erst über die EASA-Lizenz die NVFR-Berechtigung erwerben und dann in der FAA-Lizenz eintragen lassen, korrekt?

Üblicherweise lautet der Spruch:"ALL LIMITATIONS AND RESTRICTIONS ON THE GERMAN PILOT LICENSE APPLY.".

"No night flying" habe ich noch nicht gesehen. Wenn Du EASA-NVFR erwirbst, darfst Du auch in USA Nachts fliegen.

30. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Dieter Kleinschmidt Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du EASA-NVFR erwirbst, darfst Du auch in USA Nachts fliegen

Das war ja nicht die Frage. Es ging darum, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Validation "nachtflugtauglich" zu bekommen, ohne ein EASA-Night Rating zu erwerben. Und da lautet die Antwort m.E. "nein".


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