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19. Juni 2022: Von F. S. an Sven Walter

Und mit welcher Begründung wird es dann ATOs erlaubt, die wheels down tunlichst vermeiden werden?

ATOs haben in der Regel in ihrer Genehmigung eine allgemeine Erlaubnis zum unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe.

Für Privatleute könnte das die Behörde im Einzelfall auch genehmigen - dafür müsste es aber von ebenjenen Privatleuten beantragt werden. Darauf weisst das Schreiben aus Darmstadt ja auch explizit hin!

Was sie nicht können, ist, eine Allgemeinverfügung erlassen, die grundsätzlich für jeden eine geltende EU-Verordnung ausser Kraft setzt. das würde den Grundsatz der unmittelbaren Woirkung von EU-Verordnungen as absurdum führen.

dass der Normgeber da was bereut.

Das ist Deine Interpretation, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Die EASA bereut - sie ist aber nicht der Normgeber, denn sonst könnte sie die Norm ja leicht ändern. Was die Komission als Normgeber dazu denkt, ist - zumindet für mich - völlig offen.

21. Juni 2022: Von Sven Walter an F. S.

Und mit welcher Begründung wird es dann ATOs erlaubt, die wheels down tunlichst vermeiden werden?

ATOs haben in der Regel in ihrer Genehmigung eine allgemeine Erlaubnis zum unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe.

Und ich frage nochmal: Mit welcher Begründung? (nicht, dass sie es begründen dürfen, das ist unstreitig).

Was sie nicht können, ist, eine Allgemeinverfügung erlassen, die grundsätzlich für jeden eine geltende EU-Verordnung ausser Kraft setzt. das würde den Grundsatz der unmittelbaren Woirkung von EU-Verordnungen as absurdum führen.

Und was, wenn sie Übungsflüge weit interpretieren, Messerflüge übers GAT hingegen nicht? Ich vergaß, FS hat die alleinige Interpretationgshoheit. Wobei er bislang schuldig bleibt, dass die EASA da was bereut.

Das ist Deine Interpretation, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. (Das hab ich nie geschrieben, das hast du da reininterpretiert...)

Die EASA bereut - sie ist aber nicht der Normgeber, denn sonst könnte sie die Norm ja leicht ändern. Was die Komission als Normgeber dazu denkt, ist - zumindet für mich - völlig offen.

Ja, das hab ich verkürzt wiedergegeben auf dem Telefon am Tippen; aber was die EASA da bereut, hast du immer noch nicht erläutert. Wer bereitet nochmal die Gesetzgebung für die Kommission vor? Na? Also: Was bereut die EASA, die nicht der Normgeber ist aber im Gesetzgebungsverfahren das Gros der Arbeit macht?


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