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Wäre es auch möglich, dass z.B. Österreich eine KlaBerVerlVO erlässt, in der steht, dass für die Verlängerung einer SEP-Klassenberechtigung in einer Austrocontrol-Lizenz 15 statt 12 Stunden erforderlich sind? Weil die Anforderungen an die Fähigkeiten der Piloten in der Alpenrepublik einfach höher sind als im Flachland?
Nein, das können sie nicht, weil die SEP-Klassenberechtigung durch die EASA abschliessen geregelt ist. Sie könnten versuchen, für den österreichischen Luftraum festzulegen, dass ein eine Zusatzqualifikation notwendig ist - was aber auf Grund der Basic Regulation schwierig wird.
Was aber durchaus möglich ist (und in einigen EASA-Ländern angewendet wird), ist das Vorschreiben eines zusätzlichen Mountain-Rating oder individuelle Einweisungen für bestimmte Flugplätze.
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„Es gilt allerdings der einfache Grundsatz, dass geltendes EU-Recht das im Widerspruch stehende deutsche Recht bricht.“ Beispiel: EU Recht: 1 VOR Nav FSAV: 2 VOR Nav
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"Das war zwar nicht der Auslöser des Unfalls, aber der Versicherung kann das egal sein." Ich glaube nicht, wenn man einen Unfall hat, der ursächlich nicht zusammenhängt mit einer anderweitigen Ordnungswidrigkeit oder "Illegalität" des Flugs, dass die Versicherung dann "automatisch" aus einer Haftung (oder gar der Kasko) rauskommt. Sie wird es aber vielleicht versuchen.
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Mit „applicable airspace requirements“ kann mMn nicht einfach „deutscher Luftraum“ angegeben werden sondern definierte Lufträume nach EU Recht die besondere Anforderungen haben. „German Airspace“ oder „Austrian Airspace“ genügt da nicht. Die EU VOs haben die Intention die Vorgaben zu vereinheitlichen. Nationale „Ideen“ die davon abweichen sind ungültig.
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"Und jeder Airport, den ich anfliege hat heute einen RNP Approach."
Richtig - allerdings spart das Planen mit ILS (und damit mit DME) oft etwas Vorbereitungszeit, da man sich weniger mit RAIM-Predictions, etc. beschäftigen muss. Auch die Alternate-Planung im Falle von Notams zu möglichen GPS-Störungen wird deutlich einfacher, wenn man mit ILS/VOR/DME planen kann.
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NCO.IDE.A.195 Navigation equipment
Das ist mir bekannt, aber die Frage ist eben, ob es ein solches "blanket" requirement in Europa geben darf. Michael hatte oben schon den MNPS-Luftraum über dem Nordatlantik genannt, ich die ADS-B-Pflicht im US-Luftraum. Und wenn ich mit einem EASA-registrierten Flugzeug nach NCO diese Lufträume befliege, muss ich natürlich diese Ausrüstungsvorschriften einhalten.
Aber wir werden das (wie schon in den x Diskussionen zuvor zu diesem Thema) hier nicht abschließend klären können.
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Nein, das können sie nicht, weil die SEP-Klassenberechtigung durch die EASA abschliessen geregelt ist.
Und die Ausrüstungsanforderungen für bestimmte Betriebsarten und Luftraumklassen sind es nicht?
Was aber durchaus möglich ist (und in einigen EASA-Ländern angewendet wird), ist das Vorschreiben eines zusätzlichen Mountain-Rating
Das MOU-Rating ist ein ganz offizielles EASA-Rating (FCL.815)
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Nein, sorry. RAIM-Checks sind bei WAAS Approaches irrelevant. Und JEDER Alternate Airport, den ich kenne der ein ILS hat - hat ebenfalls einen RNP Approach.
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Und JEDER Alternate Airport, den ich kenne der ein ILS hat - hat ebenfalls einen RNP Approach
Wenn Du einen Flug durchführst, für den ein Alternate erforderlich ist, muss aber tatsächlich entweder die Destination oder der Alternate mindestens einen konventionellen Anflug haben (NCO.OP.142)
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Guter Hinweis - das bedeutet damit ja dann faktisch, dass man einen Flug für den nach NCO ein Alternate erforderlich ist dann nicht antreten kann, wenn die notwendige Ausrüstung für einen solchen konventionellen Anflug nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit ist.
"RAIM-Checks sind bei WAAS Approaches irrelevant."
Ich entschuldige mich in aller Form, dass ich schlampigerweise die technisch für WAAS-approaches natürlich nicht zutreffende bezeichung "RAIM-prediction" verwendet habe obwohl ich natürlich das technisch richtige "GNSS performance prediction" gemeint habe.
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Richtig. Es sei denn die Wettervorhersage lässt einen Anflug nach Sicht zu.
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Ich entschuldige mich in aller Form, dass ich schlampigerweise die technisch für WAAS-approaches natürlich nicht zutreffende bezeichung "RAIM-prediction" verwendet habe obwohl ich natürlich das technisch richtige "GNSS performance prediction" gemeint habe
Eine FDE-Prediction bei SBAS-Abdeckung (das ist vermutlich das, was Du meinst) ist für Enroute- und Approach-Operations außer im Oceanic Airspace (RNP 4) nicht erforderlich. Siehe AMC1 NCO.GEN.105. Der Alexis hat schon recht...
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"Beispiel: EU Recht: 1 VOR Nav FSAV: 2 VOR Nav"
Das ist gluecklicherweise nicht korrekt, sonst waere ich ja schon seit Jahren illegal unterwegs und dem LBA waer's bei der Zulassung nocht einmal aufgefallen. Denn die FSAV wurde bereits vor fast 20 Jahren an den Stand der (damaligen) Technik angepasst und besagt unter "§ 3 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln":
"2.zwei Empfangsgeräten für die Signale von UKW-Drehfunkfeuern (VOR-Navigations- Empfangsanlagen), (...), wobei eines dieser Empfangsgeräte entfallen kann, wenn eine von der VOR-Navigations-Empfangsanlage unabhängige funktionsfähige Flächennavigationsausrüstung nach Absatz 1 Nr. 6 vorhanden ist"
D.h. ein einzelnes 430er ist nicht ausreichend. Da muesste noch ein separater VOR-Empfaenger dazu. Hat man letzteren, tut's auch ein 420er (ist ein 430er ohne NAV).
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Was die Frage nach der Anzahl der Geräte angeht, ist die FSAV präskriptiv. Die EU-OPS verlangen stattdessen, dass man für den Ausfall eines beliebigen Navigationsgerätes einen Plan B haben muss:
NCO.IDE.A.195 Navigation equipment
b) Aeroplanes shall have sufficient navigation equipment to ensure that, in the event of the failure of one item of equipment at any stage of the flight, the remaining equipment shall allow safe navigation in accordance with (a), or an appropriate contingency action, to be completed safely.
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Trotzdem ist diese Anforderung der FSAV nicht im Einklang mit EU Recht.
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Da widerspreche ich auch nicht. Ist ja bei der Frage „ELT vs PLB“ genau der gleiche Dummfug mit unseren Behörden, obwohl die EASA eindeutig ist.
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Dir ist klar das EU-OPS den gewerblichen Verkehr regelt?
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Dir ist klar das EU-OPS den gewerblichen Verkehr regelt?
Da bist Du nicht ganz auf dem Stand...
Das, was man füher als EU-OPS bezeichnet hat (859/2008) gilt schon seit 2012 nicht mehr. Seither sind alle OPS-Regeln (gewerblich und nicht gewerblich) in der EU-VO 956/2012 konsolidiert.
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NCO = non-commercial air operations with other than complex, motor-powered aircraft
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