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25. März 2022: Von Patrick Leanhard an Oliver Döring Bewertung: +2.00 [2]
Mit „applicable airspace requirements“ kann mMn nicht einfach „deutscher Luftraum“ angegeben werden sondern definierte Lufträume nach EU Recht die besondere Anforderungen haben.

„German Airspace“ oder „Austrian Airspace“ genügt da nicht.

Die EU VOs haben die Intention die Vorgaben zu vereinheitlichen. Nationale „Ideen“ die davon abweichen sind ungültig.

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