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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. März 2022: Von T. Magin an Patrick Lienhart

"Beispiel:
EU Recht: 1 VOR Nav
FSAV: 2 VOR Nav"

Das ist gluecklicherweise nicht korrekt, sonst waere ich ja schon seit Jahren illegal unterwegs und dem LBA waer's bei der Zulassung nocht einmal aufgefallen. Denn die FSAV wurde bereits vor fast 20 Jahren an den Stand der (damaligen) Technik angepasst und besagt unter "§ 3 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln":

"2.zwei Empfangsgeräten für die Signale von UKW-Drehfunkfeuern (VOR-Navigations-
Empfangsanlagen), (...), wobei eines dieser Empfangsgeräte entfallen kann, wenn eine von der VOR-Navigations-Empfangsanlage unabhängige funktionsfähige Flächennavigationsausrüstung nach Absatz 1 Nr. 6 vorhanden ist"

D.h. ein einzelnes 430er ist nicht ausreichend. Da muesste noch ein separater VOR-Empfaenger dazu. Hat man letzteren, tut's auch ein 420er (ist ein 430er ohne NAV).

25. März 2022: Von Oliver Döring an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Was die Frage nach der Anzahl der Geräte angeht, ist die FSAV präskriptiv. Die EU-OPS verlangen stattdessen, dass man für den Ausfall eines beliebigen Navigationsgerätes einen Plan B haben muss:

NCO.IDE.A.195 Navigation equipment

b) Aeroplanes shall have sufficient navigation equipment to ensure that, in the event of the failure of one item of equipment at any stage of the flight, the remaining equipment shall allow safe navigation in accordance with (a), or an appropriate contingency action, to be completed safely.

25. März 2022: Von Patrick Lienhart an T. Magin
Trotzdem ist diese Anforderung der FSAV nicht im Einklang mit EU Recht.
25. März 2022: Von T. Magin an Patrick Lienhart
Da widerspreche ich auch nicht. Ist ja bei der Frage „ELT vs PLB“ genau der gleiche Dummfug mit unseren Behörden, obwohl die EASA eindeutig ist.
25. März 2022: Von Holgi _______ an Oliver Döring
Dir ist klar das EU-OPS den gewerblichen Verkehr regelt?
25. März 2022: Von Tobias Schnell an Holgi _______ Bewertung: +2.00 [2]

Dir ist klar das EU-OPS den gewerblichen Verkehr regelt?

Da bist Du nicht ganz auf dem Stand...

Das, was man füher als EU-OPS bezeichnet hat (859/2008) gilt schon seit 2012 nicht mehr. Seither sind alle OPS-Regeln (gewerblich und nicht gewerblich) in der EU-VO 956/2012 konsolidiert.

25. März 2022: Von Patrick Lienhart an Holgi _______
NCO = non-commercial air operations with other than complex, motor-powered aircraft

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