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25. März 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Wäre es auch möglich, dass z.B. Österreich eine KlaBerVerlVO erlässt, in der steht, dass für die Verlängerung einer SEP-Klassenberechtigung in einer Austrocontrol-Lizenz 15 statt 12 Stunden erforderlich sind? Weil die Anforderungen an die Fähigkeiten der Piloten in der Alpenrepublik einfach höher sind als im Flachland?

Nein, das können sie nicht, weil die SEP-Klassenberechtigung durch die EASA abschliessen geregelt ist. Sie könnten versuchen, für den österreichischen Luftraum festzulegen, dass ein eine Zusatzqualifikation notwendig ist - was aber auf Grund der Basic Regulation schwierig wird.

Was aber durchaus möglich ist (und in einigen EASA-Ländern angewendet wird), ist das Vorschreiben eines zusätzlichen Mountain-Rating oder individuelle Einweisungen für bestimmte Flugplätze.

25. März 2022: Von Tobias Schnell an F. S.

Nein, das können sie nicht, weil die SEP-Klassenberechtigung durch die EASA abschliessen geregelt ist.

Und die Ausrüstungsanforderungen für bestimmte Betriebsarten und Luftraumklassen sind es nicht?

Was aber durchaus möglich ist (und in einigen EASA-Ländern angewendet wird), ist das Vorschreiben eines zusätzlichen Mountain-Rating

Das MOU-Rating ist ein ganz offizielles EASA-Rating (FCL.815)


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