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204 Beiträge Seite 1 von 9

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22. Februar 2022: Von TH0MAS N02N an Tomasz Soroczynski

Kann ich nicht.

Die medizinischen Entscheidungen werden aber von Ärztinnen getroffen. Deren Erfahrung und Expertise kenne ich nicht.

Die Nachricht daß Dein Medical sofort einzusenden und ungültig ist kommt vom Sachbearbeiter.

22. Februar 2022: Von Tomasz Soroczynski an TH0MAS N02N

Ich kann beweisen, dass die medizinischen Entscheidungen bei der LBA von den Mitarbeitern ohne medizinischen Hintergrund (einschließlich der Anatomie) getroffen werden. Sie stellen auch Diagnosen, was nach meinem Wissen in Deutschland illegal ist. Und zwar, laut Part-Med die Entscheidung kann nur vom "Medical Assessor of the Medical Authority" (definiert im AMC1 ARA.MED.120) getroffen werden.

23. Februar 2022: Von Chris _____ an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [1]

Ist ja stark. Aber passt.

23. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Ich würde diese Beweiskette zur EASA senden mit Bitte um Erledigung. Ansprechperson ist der Arzt janis.vegers@easa.europa.eu.

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/ATCO%20MED%20WS%20Agenda_v%204_27-05-2015.pdf

23. Februar 2022: Von Tomasz Soroczynski an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe schon EASA gefragt, ob die Begutachtungen durchgeführt laut JAR-FCL3 auch laut Part-Med respektiert werden müssen. Es war am Ende Juli, bis jetzt habe ich keine Antwort empfangen.

Bei mir handelt es sich um eine Krankheit von vor genau 30 (!) Jahren, die eine Operation und dann 5 Jahre Kontrolle erfordert hat. Statistisch hat diese Krankheit in 95% keine Nachfolgen. Seit 2003 bin in flugtaglich (Class 2), die ehemelige Krankheit war während meiner ersten flugmedizinischen Untersuchung (laut JAR-FCL3) beurteilt, das ist dokumentiert. Aber natürlich nicht beim LBA, wegen Lizenz Transfer und so weit.

Im letzten Jahr war ich plötzlich nach meiner letzten Untersuchung 2 Monate untauglich, am Ende (aber ich musste eine Frau von LBA ein wenig über die menschliche Anatomie unterrichten) habe ich Medicals mit TML12 bekommen. Die Diagnose: aktiver Krebs! Laut auflagen nach der konsultation kann Ich jederzeit Rezidiven oder Metastasen haben. Das ist natürlich Bullshit, aber ich muss weiter mit LBA (und inkompetente Flugärztin) kämpfen.

23. Februar 2022: Von F. S. an Tomasz Soroczynski

"Ich kann beweisen, dass die medizinischen Entscheidungen bei der LBA von den Mitarbeitern ohne medizinischen Hintergrund (einschließlich der Anatomie) getroffen werden."

"aber ich muss weiter mit LBA (und inkompetente Flugärztin) kämpfen."

Was denn jetzt? Eine Flugärztin oder LBA-Mitarbeiter ohne medizinischen Hintergrund?

23. Februar 2022: Von Horst Metzig an F. S.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Alles hängt letztendlich vom Geldbeutel ab, wie gut ist dieser mit Risikokapital gefüllt?

1) Einen Fachanwalt mit Erfahrung im Luftfahrtrecht. Besser zwei oder drei beauftragen, welche in einer Gemeinschaft den Fall bearbeiten.

2) Billiger, eigentlich kostenlos, die Berichterstatter für Luftfahrt im Bundestag den Fall vorstellen. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen danken höflich, sind aber mit solchen Fällen völlig überlastet, mir schrieben sie, ich soll die nicht mehr anschreiben.

3) Die deutsche Pilotenlizenz beispielsweise nach Tschechien ausflaggen. Dann im flugmedizinischen Zentrum in Prag vorstellig werden.

4) Auf die 120 kg Leichtflugzeugklasse wechseln, hier wird kein flugmedizinischer Nachweis verlangt.

Jetzt kommt es auf das Lebensalter, die zu erwartende Lebenszeit und die allgemeine Fittness und Durchsetzungsvermögen an.

Jeder von mir vorgeschlagener Weg hat Vorteile und Nachteile.

Vieles scheitert am Geld. Wenn Geld keine Rolle spielt, dann würde ich mehrere Rechtsanwälte dem LBA auf den Hals schicken. Eigentlich auch dem Bundesverkehrsministerium.

Welche Auswirkung hat das Krebsleiden auf die Handlungsfähigkeitder Rechte der Klasse 2? Muss man Medikamente nehmen?

Ich würde mal in EU 1178/2011 schauen:



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MED.B.090-JEPG.jpg

23. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Ich habe falsch adressiert, fälschlicherweise an F.S.

Mit der zeitlichen Beschränkung auf 12 Monate kann man eigentlich zufrieden sein.

Man kann sich eine Zweitmeinung eines anderen Fliegerarzt einholen.



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MED.B.090-JEPG.jpg

24. Februar 2022: Von Tomasz Soroczynski an Horst Metzig

Noch einmal: Es handelt sich um eine Kinderkrankheit, die keinerlei Konsequenzen hat. Die Behandlung (oder 5 Jahre lange Kontrolle nach der Operation, diese Kontrole hat nichts zu tun mit Onkologen gehabt) wurde vor 25 Jahren beendet. Die Dokumentation ist nicht mehr vorhanden, da es meines Wissens nach keine Aufbewahrungspflicht seitens des Krankenhauses für mehr als 10 Jahre gab, ich hatte nur einen Entlassungsbrief .Vor 18 Jahren wurde ich als uneingeschränkt flugtauglich beurteilt, die damalige Erkrankung wurde bei AeMC nach JAR-FCL3 (mit Zusatzuntersuchung) beurteilt. Das ist dokumentiert. In der Tat bin ich gesünder als viele Menschen in meinem Alter.

In Deutschland wurde ich viermal untersucht, einmal sogar von einem Arzt, wer laut pilotundflugzeug.de nicht besonders beliebt ist. Immer ohne Probleme.

Letztes Jahr war ich bei einer neuen Fliegerärztin (wegen sehr langer Wartezeiten auf den Termin bei AeMC Filderstadt), die reintheoretisch sehr freundlich war (dann habe ich mich kennengelernt, dass Sie eine Militärärztin war), dann aber eine Konsultation beim LBA verlangte, ohne auch nur einen relevanten Paragraphen zu nennen. Zu diesem Zeitpunkt begann das Horror: die Frauen vom LBA verlangten neue Unterlagen, die ich nicht vorlegen kann. Am Ende habe ich TML12 bekommen mit der Auflagen mit der Bemerkung, dass ich jederzeit Rezidiven oder Metastasen haben kann. Die Frauen beim Referat L6 sollten mit Nobel in der Medizin gepriesen werden!

Laut meinem Anwalt ist alles rechtswidrig (aus rechtlicher und medizinischer Sicht), aber es ist sehr schwierig, Fortschritte zu erzielen, weil z.B. das LBA nicht auf die Briefe antwortet.

Die Kosten zurzeit: Rechtsanwalt: 1500EUR (davon 1/6 wurde von RS Versicherung erstattet), zusätzliche Untersuchung: 220 EUR, übersetzung eines alten Befundes: 60 EUR.

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Es ist inzwischen auch in Prag bekannt, dass die Organisationsstruktur Flugmedizin im LBA eine Katastrophe ist. Ich habe das bei meiner letzten Untersuchung in Prag angesprochen, eine tschechische Fliegerärztin bestätigte meine Aussage mit den Worten, das wissen wir alle. Diese Ärztin hat einmal in Deutschland Piloten untersucht.

Ich habe mir erlaubt, aus diesen öffentlichen Forum Deine Mitteilung direkt an den Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin von der FDP und Susane Menge von der SPD zu übermitteln. Ich betrachte Deine Erfahrung inzwischen als für die allgemeine Luftfahrt bedeutend.

Meine Ratschläge zu geben sind natürlich immer nicht einfach. Eine Möglichkeit wäre, sich bei dem flugmedizinischen Zentrum in Prag auf Fliegertrauglichkeit untersuchen zu lassen. Im Vorfeld sind telefonisch, schriftlich die Zustände im LBA mitteilen, in Prag ist das allgemein auch bekannt. Ohne tschechische Pilotenlizenz können die tschechischen Fliegerärzte auch nur so untersuchen, wie es die Norm EU 1178/2011 vorgibt. Wenn Du untauglich bist, auch angeben, aber die Situation schildern. Verlieren kannst Du nicht viel.

Dann könnte man als eine Art flugmerdizinische Zweitmeinung bei dem LBA vorstellig zu werden, oder dafür Sorge tragen, eine tschechische Pilotenlizenz anzustreben.

Hier die Adresse: https://www.ulz.cz/en

Im allgemeinen wird auch englisch gesprochen.

24. Februar 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Falsch.

Nicht Zweitüberprüfung mit Zweitmeinung verwechseln.

Zweitüberprüfung geht über Behörde,

Zweitmeinungen kann man sich soviele einholen, bis man total verunsichert ist.

24. Februar 2022: Von Tomasz Soroczynski an Dr. Thomas Kretzschmar

Deutschland ist (theoretisch) ein Rechtsstaats, deswegen die rechtwidrige Auflagen müssen entfernt werden.

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Ich versuche, mich in Deine Lebenslage zu versetzen.

Ich habe soeben mit centrum medycyny lotniczej wojskowy institut medycyny lotniczey telefoniert. Tel.Nr. 0048261852833

Ich gehe mal davon aus, diese Sprache besser zu verstehen als ich.https://www.wiml.waw.pl/?q=pl/trochimiuk-alicja

Ich würde einen flugmedizinischen Antrag auf Asyl stellen. ( eine von mir erdachte Leistung, die es offiziell so nicht gibt )

Dort gibt es sogar auch eine Humanzentrifuge, um Piloten besser auf Tauglichkeit untersuchen zu können.

24. Februar 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tomasz Soroczynski Bewertung: +2.00 [2]

Nicht alles, was man nicht mag, muss sofort als rechtswidrig bezeichnet werden. Siehe Querdenker...

Im übrigen arbeiten wir mit EASA Richtlinien. Das ist alles keine Erfindung deutscher Behörden. Das ist im wesentlichen Europarecht.

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Soeben hat mich die Mitarbeiterin vom Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin antelefoniert, ich habe auch Deine Sachlage in einfacher Übermittlungssprache erklärt, das Bundesministerium für Verkehr wird um eine Stellungsnahme gebeten. Unabhängig von allem habe ich versucht, eine Möglichkeit im flugmedizinischen Zentrum in Warschau zu eroieren. Dein Name klingt polnisch.

Ich versuche, alle Türen zu öffnen, in Deutschland mit der ( politischen ) Brechstange.

24. Februar 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Wie gut, dass es hier jemanden gibt, der ungefragt die Probleme von Forumteilnehmer zu den entsprechenden Behörden und Abgeordneten sortiert nach Klang des Namens und vermuteter Herkunft.

Ich betone, dass ich meine Postings nicht zu jemand anderes geschickt haben möchte, die es nichts angeht!!!

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Das Forum ist öffentlich. Ich habe dem Bundestagsabgeordneten die Seite dieses Forum zugesendet mit Bitte um Einsicht.

Das ist Demokratie.

24. Februar 2022: Von Achim H. an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Du läufst dann in der Rubrik "das muss eine Demokratie aushalten".

24. Februar 2022: Von Tomasz Soroczynski an Dr. Thomas Kretzschmar

Ich bin kein Querdenker, d.h., dass ich z.B. dreimal geimpft war :)

Die Auflagen nach der Konsulation wurde vom Rechtsanwalt zusammen mit einem flugmedizinischen Sachverständiger als rechrswidrig beurteilt.

24. Februar 2022: Von Chris _____ an Tomasz Soroczynski

Tomasz, danke für deine Geschichte und viel Glück beim Beheben der Situation, die diese Fliegerärztin und die LBA-Beamtin bei dir angerichtet haben, offenbar beide vollkommen inkompetent aber besoffen von ihrer Macht.

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Deine Informationen über die Rechtswiedrigkeit wurde offensichtlich von einen Rechtsanwalt so bestätigt. Ein Rechtsanwalt hat immerhin die Befähigung zum Richteramt. Eine Möglichkeit wäre der gerichtliche Klageweg. Ich würde eine kostengünstige Variante vorschlagen, die rechtliche Bewertung Deines Fall an den Berichterstatter im Bundestag für Verkehr, spezialisiert auf Luftfahrt. Das ist der Bundestagsabgeordnete Herr Manuel Höferlin. Ein Rechtsstaat muss das aushalten können.

24. Februar 2022: Von Chris _____ an Horst Metzig

Nur ganz allgemein der Einwurf, Gerichtsverfahren stellen sich praktisch immer als wesentlich langwieriger heraus, als man sich das vorher vorstellt. Selbst mit einem komplett "wasserdichten" Fall. Und erst recht, wenn auf der anderen Seite eine Behörde steht.

Schnell geht da gar nichts. Manchmal hat man den Eindruck, ein Richter macht nichts weniger gern als ein Urteil zu verfassen.

24. Februar 2022: Von Horst Metzig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Ich denke auch so. Am deutlichsten ist der Fall Flugkapitän Rainer Stammberger. Der hat sich in die Insolvenz hineingeklagt, nur Kosten, kein Gewinn.

Mir geht es darum, gemeinsam eine Strategie zu entwickel, damit solche juristische Abenteuer nicht zu hoch auf Kosten der Antragsteller gehen, hier die Piloten.

Wenn jemand bereits 1500 Euro für eine gute Rechtsberatung ausgegeben hat, so hat er immerhin etwas in der Hand. Mein Vorschlag, dem Berichterstatter im Bundestag für Verkehr den Fall vorlegen, gleichzeitig mit der Lizenz ausflaggen. Dort alle Tatsachen offenlegen, die gesundheitlichen, aber auch die Hoffnungslosigkeit in diesen deutschen Rechtsstaat. Aber besser in Deutschland als in Russland, oder einige andere Staaten.

Die Missere liegt nicht an den Fliegerärzten, auch die Norm EU 1178/2011 ist überall gleich.Das Problem schätze ich so ein, dass im Luftfahrtbundesamt Abteilung Flugmedizin eine völlig unwirtschaftliche Entscheidungshyrarche vorherrscht. Wenn selbst Fliegerärzte schwer, oder gar nicht, Zugang zum LBA haben, dann stimmt etwas nicht im System Organisation zwischen den Fliegerärzten und den Mitarbeitern im LBA.

Ich schreibe immer nur wiederholend das gleiche, so drehe ich mich im Kreis.

13. Mai 2022: Von Peter Schneider an Horst Metzig

Servus Gemeinde,

seit Ende Februar 2022 warte ich übrigens auch auf eine Antwort vom LBA bezüglich einer Konsultation.

Grundsätzlich frage ich mich schon, was der Blödsinn mit der Konsultation soll. Ich mein, der Fliegerdoc ist der Fliegerdoc. Hält das LBA die Fliegerärzte für Idioten, die gewissen Dinge nicht selbst entscheiden können ? Mein Fliegerarzt kennt mich und meine Krankengeschichte seit 20 Jahren. Ich glaube der kann das alles viel besser beurteilen als irgendjemand aus dem LBA, der mich noch nie gesehen hat, und er braucht mit Sicherheit auch keinen Babysitter.

In 2 Monaten muss ich meine Klassenberechtigung verlängern und sollte bis dahin noch ein paar Stunden fliegen. Ich frage mich erntshaft, wie das funktionieren und vor allem was ich machen soll, wenn die Konsultation aus dem LBA erst in 6 Monaten kommt.

Schönes WE

13. Mai 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider

Welchen Ratschlag kann ich mit guten Gewissen geben?

Wann ein deutscher Fliegerarzt eine Konsultation einleiten muss, das ist in der Vorschrift EU 1178/2011 beschrieben. Vielleicht könnte der Lizenzwechsel zum LAPL etwas bringen?

Ausflaggen.

Leichter geschrieben als getan. Nehmen wir mal an, Du hast flugmedizinisch betrachtet nichts mehr in Deutschland zu verlieren, dann würde ich die deutschen Behörden ignorieren, und es bei dem AMC in Prag versuchen. Die Flugmedizin folgt dem lizenzausstellenden Staat. Ich würde die deutsche Pilotenlizenz in eine tschechische Pilotenlizenz umschreiben lassen. Dann würde ich zum AMC Prag Flugmedizin gehen, und den Bewerbungsbogen ausfüllen. Dort muss man aber auch angeben, dass in Deutschland der deutsche Fliegerarzt keine Entscheidung treffen konnte, oder sogar untauglich erkannt hat, und der Vorgang zum Luftfahrtbundesamt zur Konsultation weitergereicht wurde. Das müssen die Tschechen wissen. Ich würde den Vorgang vorab aber auch mit der deutschen Lizenzbehörde besprechen, ich nehme mal an es handelt sich um eine Privatpilotenlizenz. Dann würde ich das im freundlichen Dialog mit der Landesluftfahrtbehörde besprechen, Wunsch Lizenzumzug nach Tschechien, oder ein anderes Land. Dort müssen dann die Fliegerärzte entscheiden.

Es spielen einige Fakten auch eine Rolle, das Lebensalter, die Motivation, der Geldbeutel, die Zeit, um einige zu nennen. Wie die tschechischen Fliegerärzte bei Vorliegen Deiner gesundheitlichen Verhältnisse entscheiden, richtet sich an die Auslegung der EU 1178/2011 Richtlinie, sowie die ärztliche Einschätzung Deiner gesundheitlichen Verhältnisse.

Der oberste tschechische Fliegerarzt, welcher eine vergleichbare Stellung wie ehemals Dr. Kirklies im LBA hatte, ist übrigens im AMC Prag anwesend, zumindest hatte er mit seinen Stempel und Unterschrift zweimal mein Medical unterschrieben. Daher schätze ich die Dauer einer Konsultation in Prag als eine Sache von Stunden, nicht Monate, ein.

Noch ein kleiner Tipp von mir, die meisten Privatpiloten haben beim Fliegerarzt Probleme mit dem Herz - Kreislaufsystem, Blutdruck.

Bei 170 cm Körpergrösse nicht schwerer als 70 kg, Faustformel. Der Blutdruck geht dann von alleine zurück.


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