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23. Februar 2022: Von Horst Metzig an F. S.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Alles hängt letztendlich vom Geldbeutel ab, wie gut ist dieser mit Risikokapital gefüllt?

1) Einen Fachanwalt mit Erfahrung im Luftfahrtrecht. Besser zwei oder drei beauftragen, welche in einer Gemeinschaft den Fall bearbeiten.

2) Billiger, eigentlich kostenlos, die Berichterstatter für Luftfahrt im Bundestag den Fall vorstellen. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen danken höflich, sind aber mit solchen Fällen völlig überlastet, mir schrieben sie, ich soll die nicht mehr anschreiben.

3) Die deutsche Pilotenlizenz beispielsweise nach Tschechien ausflaggen. Dann im flugmedizinischen Zentrum in Prag vorstellig werden.

4) Auf die 120 kg Leichtflugzeugklasse wechseln, hier wird kein flugmedizinischer Nachweis verlangt.

Jetzt kommt es auf das Lebensalter, die zu erwartende Lebenszeit und die allgemeine Fittness und Durchsetzungsvermögen an.

Jeder von mir vorgeschlagener Weg hat Vorteile und Nachteile.

Vieles scheitert am Geld. Wenn Geld keine Rolle spielt, dann würde ich mehrere Rechtsanwälte dem LBA auf den Hals schicken. Eigentlich auch dem Bundesverkehrsministerium.

Welche Auswirkung hat das Krebsleiden auf die Handlungsfähigkeitder Rechte der Klasse 2? Muss man Medikamente nehmen?

Ich würde mal in EU 1178/2011 schauen:



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