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3. Februar 2022: Von Mike G. an Milo Manur Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir war es kein "ausflaggen" im eigentlichen Sinne, sondern ein Wechsel von UK nach Österreich kurz vor dem Brexit. Für die Übertragung des Medicals musste ich zwei ähnliche Formulare ausfüllen (1 x CAA, 1 x Austrocontrol). Da ich nicht auf das Formular der CAA aufmerksam gemacht wurde hat dies meinen Transferprozess extrem in die Länge gezogen. Mit Nachreichen des fehlenden Dokumentes war die Sache in 2 Wochen erledigt.

Wollte es nur erwähnt haben. Das Formular hieß: "Medical in confidence. Transfer of Medical Records as part of Licence Issue Transfer (SOLI) - Form SRG 1202 (SOLI) Issue 10, March 2019
Gegebenenfalls gibt es einen LBA counterpart...

Meine bescheidene Meinung zur ZÜP-Erneuerung: Lass es sein. Nicht aus Angst vor einer Verneinung Deiner sogenannten "Zuverlässigkeit", sondern allein aus Protest gegen dieses Zwangsregime. Werf diesem Bürokratiemonster kein Geld in den Rachen, nur um brav dem System zu genügen. Reines Systemgenügen übererfüllen wir bereits alle mehr als regelmäßig, wobei sich mein ganz individueller Gehorsam aus Einsicht nur selten einstellt. Wenn möglich, würde ich eher ein paar Wochen auf das Fliegen verzichten, als mich "freiwillig" dieser Behördenwillkür auszuliefern. Ist wie gesagt nur meine sehr persönliche und lebensgefärbte Meinung. Wer in meinen Worten Sarkasmus oder Resignation findet, darf beide behalten.

3. Februar 2022: Von Milo Manur an Mike G.

Mike,

aber ist es nicht so, dass in beiden Fällen: ZÜP Auslaufen lassen oder ZÜP negativ zurückbekommen, das Luftamt dann dem LBA den Status meiner ZÜP mitteilt und es sich dann mit dem Ausflaggen für mich endgültig erledigt hat?

Im übrigen habe ich heute von Austrocontrol die Rückmeldung bekommen, dass aktuell in meinem Fall mit 6 Monaten Wartezeit zu rechnen ist. Ich würde das auch noch aushalten, dann wäre der Sommer halt gelaufen. Aber ich würde mein Schein immerhin behalten, wenn mein Argument mit dem LBA nicht wäre.

Was für eine erneute ZÜP spricht ist: Das vergehen ist nun mittlerweile sehr lange her. Es kam nichts neues dazu. Warum sollten Sie also heute plötzlich ihre Meinung ändern und es anders sehen. Ich denke ich würde in dem Fall sogar vor Gericht ziehen. Ich weiss nicht wie das Luftamt da argumentieren will.

3. Februar 2022: Von Bernhard Tenzler an Milo Manur

In der Vergangenheit gab es diese Meldekette nicht. Du könntest ja z.B. längst in den Bereich eines anderen RP verzogen sein...

Ob sich das LBA inzwischen von sich aus darum kümmert, weiss ich nicht.

Ich kenne einen Fall, wo der Ablauf der ZÜP erst nach Jahren aufgefallen ist, als diese im Rahmen einer ATO Tätigkeit vorgelegt werden musste.

insgesamt verbessert es natürlich auch Deinen Zuverlässigkeitseindruck nicht, wenn Du den Ablauftermin tatenlos verstreichen lässt.

ist also klassisches Risikomanagement :-)

4. Februar 2022: Von Mike G. an Milo Manur Bewertung: +1.00 [1]

Gem. Luftverkehrsgesetz § 4 (3) ist die Lizenz mit Nichtvorliegen der ZÜP zu entziehen. Folgende Frage wäre zu klären:

Kann eine vorhandene Lizenz auch ohne bestehende ZÜP an die neue lizenzführende Behörde übertragen werden oder legt das LBA es so aus, dass die Lizenz bis zum Vorliegen einer postiven ZÜP zurückgehalten wird.

Sofern Letzteres zutrifft würde es Dir auch nichts nützen, Zeit zu gewinnen und die ZÜP eine Woche vor Ablauf der aktuellen mit dem Ziel aufschiebender Wirkung neu zu beantragen. Ich denke diese Frage kann dir nur ein versierter Rechtsanwalt beantworten. An Deiner Stelle würde ich mir rechtliche Hilfe nehmen.

4. Februar 2022: Von Horst Metzig an Mike G.

Was ich immer noch nicht verstanden habe, es handelt sich um keine nationale deutsche Lizenz, sondern um eine Lizenz ausgestellt in der Europäischen Union. Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage darf dann die EU Lizenz nach Ablauf der ZÜP entzogen werden?

4. Februar 2022: Von Mike G. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Europa ist kein Staat. Die Mitgliedsstaaten sind für die Ausstellung von Lizenzen zuständig (analog zu Führerscheinen). Demnach werden Gesetze und Regeln (weitgehend) in nationales Recht harmonisiert. In der Tat ist die ZÜP europarechtswidrig und die Bundesrepublik wurde 2014 und 2015 von der EU-Kommission gerügt. 2016 wurde dann ohne Ergebnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die damalige Bundesregierung eingeleitet. Trotz dieser Tatsachen erdreistete sich das Parlament, die ZÜP später sogar noch zu verschärfen. Gegebenenfalls findet sich einmal jemand, der vor dem europäischen Gerichtshof gegen die ZÜP vorgeht. Bis dahin können wir nur ausflaggen oder es hinnehmen.


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