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4. Februar 2022: Von Horst Metzig an Mike G.

Was ich immer noch nicht verstanden habe, es handelt sich um keine nationale deutsche Lizenz, sondern um eine Lizenz ausgestellt in der Europäischen Union. Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage darf dann die EU Lizenz nach Ablauf der ZÜP entzogen werden?

4. Februar 2022: Von Mike G. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Europa ist kein Staat. Die Mitgliedsstaaten sind für die Ausstellung von Lizenzen zuständig (analog zu Führerscheinen). Demnach werden Gesetze und Regeln (weitgehend) in nationales Recht harmonisiert. In der Tat ist die ZÜP europarechtswidrig und die Bundesrepublik wurde 2014 und 2015 von der EU-Kommission gerügt. 2016 wurde dann ohne Ergebnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die damalige Bundesregierung eingeleitet. Trotz dieser Tatsachen erdreistete sich das Parlament, die ZÜP später sogar noch zu verschärfen. Gegebenenfalls findet sich einmal jemand, der vor dem europäischen Gerichtshof gegen die ZÜP vorgeht. Bis dahin können wir nur ausflaggen oder es hinnehmen.


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