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26. November 2021: Von Jan Brill an Harry ***** Bewertung: +3.00 [3]

Moin,

die Anerkennung von Lehrberechtigungen ist leider weder von der ICAO noch sonst wo vorgesehen. Daher gibt's das nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Das gilt übrigens auch in die andere Richtung FCL -> FAA.

Theoretisch geht da gar nix ... theoretisch.

Es gibt aber immer wieder Fälle wo's dann doch geht. Ich kenne solche Fälle aus direkter Anschauung. Dabei ist weniger die Qualifikation entscheidend als die Frage was auf dem Briefkopf des Antrags steht. Wenn da das richtige Firmenlogo drauf ist, dann gab es zumindest noch vor 5-6 Jahren Sondergenehmigungen zur Ausübung einer Lehrberechtigung auf Zeit.

Mir hat das übrigens nix genutzt, ich durfte mit CFII/ME den FI(A) nochmal komplett neu machen, allerdings noch zu nationalen Regeln, was deutlich erträglicher war.

viele Grüße,
Jan Brill


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